Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Volume count:
25
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

Juni 20. 
und 
Juli 19. 
566 1611 243. 
könnte. Es ist auch nicht zu vermuten, dass der Kaiser nach Nän- 
berg strebt, da er nicht gern nach einem ketzerischen Ort kommen wird; 
zudem sind wir bei ihm wegen der Union in Ungnaden. Die Nachban 
um die Stadt, Brandenburg und Kurpfalz, werden ein kaiserliches Hd- 
lager hier noch viel weniger gern sehen als wir, da ihnen mit Jagdea. 
Zöllen u. a. grosser Abbruch geschehen würde. Jedenfalls ist aber 
insgesamt dahin zu trachten, dass des Kaisers Vorbaben verhindert 
werde, sonst wird es zumeist an den evangelischen Ständen ausgebes 
und wieder die grösste Last auf die Städte kommen. Wird vom 
Unterhalt des Kaisers geredet, so ist darauf zu sehon, dass diesen 
die Union nicht allein auf sich nimmt sondern dass darüber auf einem 
Reichstag beraten und alle Stände dazu herangezogen werden. 
Zum 1I. Hauptpunkt wird die Hoffnung ausgesprochen, dass der 
neue Kurfürst von Sachsen! der Union gewogener sein werde. Wege 
der allgemeinen Gravamina bleibt es bei dem Grundsatz: vor 
deren Abhilfe keine Steuerbewilligung. 
III. Beim Rechnungspunkt ist zu besorgen, dass Nürnberg 
überstimmt wird. Die Sachlage hat sich allerdings sehr verändert: 
der Kurfürst von Sachsen ist tot, der von Kurbrandenburg ist mit 
dem Kaiser ausgesöhnt; dazu weiss man, mit welchen Anschlägen der 
Herzog von Braunschweig gegen seine Stadt umgeht, welche Sack 
per indirectum auch die andern Städte betrifft; die Städte müssen 
daher einen Rückhalt haben. Den wird man aber nicht erlangen, 
wenn man sich wegen der jülicher und elsässer Sache den höheren 
Ständen zu sehr widersetzt. Man wird also dabei etwas tun müssen. 
auch in Erwägung, dass Nürnberg, als Neuburg es um ea 
Darlehen angieng, sich erboten hat, zur Abdankung etwas geben 
zu wollen. Dieses Mittel ist auch am besten zu verantworten. 
Die von Kurbrandenburg gesuchte Assistenz zur preussischen 
Sache ist zuvor nur bei den höheren Ständen begehrt worden ?:; die Städte 
haben sich daher der angesonnenen Adjunktion nach Möglichkeit zu «- 
wehren, von einem unverfänglichen Interzessionsschreiben aber nicht abzı- 
sondern. Das Motiv, dass es sich bei Preussen um eite res acquirend 
handle, sollzuVerhütung Unwillens bei Brandenburg nicht angezogen werden. 
wol aber, dass Preussen nichts zur Union beitrage und auch nicht zum 
Reich geböre, Beschliesst die Mehrheit eine Schickung nach Warschau un! 
nimmt sich auch Sachsen der Sache an, so sollen die Gesandten alles nar sı 
Bericht nehmen. — Wegen des genfer Sukkurses wird es, da Savoyea 
sein Volk abgedankt hat, weiterer Beratung nicht bedürfen. — Di 
übrigen Punkte der Nachschrift wegen Reassumtion des Reichstag: 
und Erörterung des Justizwesens gehören nicht vor die Union sondern 
vor die Kurfürsten und die gesamten Stände. Weil der Unionstag nun den 
Kurfürstentag vorausgehen wird, so scheint fast, dass man die Gesinnuxg 
ı Christian II. von Sachsen war am 3. Juli gestorben. 
” Wegen dieser preussischen Assistenz vgl. A. Chroust, Abrahss 
von Dobna, 8. 66 f.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.