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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Volume count:
25
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur (XII.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

558 20 
zu stärken. Da ein Versuch, die Nguku-Leute zu 
friedlichen Verhandlungen zu veranlassen, ver- 
geblich blieb, und aller Aufforderungen ungeachtet 
weder Nguku noch sein angeblich von dem Fak- 
toristen bedrohter und geschlagener Sohn Ndue 
im Lager zur Vernehmung erschien, erbot sich der 
Faktorist, der mit dem jungen Ndue auf gutem 
Juße zu stehen vorgab, den Ndue persönlich zum 
Erscheinen im Lager zu veranlassen, um auf diese 
Weise die gegen ihn erhobene Bezichtigung wirksam 
zu widerlegen. In der Hoffnung, auf diese Weise 
zu einer friedlichen Erledigung der Angelegenheit 
zu kommen, nahmen v. Raven und Dr. Seeger 
den Vorschlag des Faktoristen au. Der Faktorist 
ritt am 12. Oktober, nur von einem Dolmetscher 
begleitet, in der Richtung auf das Hauptdorf 
Ngukus fort, kam aber nach kurzer Zeit zurück- 
gelaufen, da die Nguku-Leute auf dem Wege vom 
Lager zum Hauptdorf auf ihn geschossen hatten. 
Sein Pferd wurde von einer Patrouille von dort 
geholt, dann begab sich der Faktorist, der sich 
nach diesem Vorfalle in seiner Faktorei nicht mehr 
sicher glaubte, in Begleitung mehrerer Soldaten 
und seiner Leute nach seiner Faktorei, um seine 
Sachen in das Lager zu holen. Allein auf dem 
Wege dorthin wurde wieder auf ihn geschossen, 
wobei zwei seiner Arbeiter verletzt wurden. 
Nunmehr beschloß Oberleutnant v. Raven, 
das Hauptdorf sofort räumen zu lassen, und mar- 
schierte mit seiner Abteilung, begleitet vom Bezirks- 
richter Dr. Seeger, dorthin. In der Mitte 
zwischen dem Lager und dem Hauptdorfe eröff- 
neten die Eingeborenen, ohne daß ein Schuß von 
deutscher Seite gefallen war, aus dem Busch ein 
lebhaftes Feuer, bei dem Oberleutnant v. Raven 
durch einen Gewehrschuß in die Brust sofort ge- 
tötet wurde, während Bezirksrichter Dr. Seeger 
einen Pfeilschuß in das linke Bein erhielt. 
Der schwachen Abteilung blieb nichts anderes 
übrig, als sich unter Mitnahme der Leiche 
v. Ravens zurückzuziehen und wieder nach Nola 
zu marschieren, da sie gegen Nguku, der nach 
Mitteilung jahrelang dort ansässiger Faktoristen 
über etwa 350 Buschgewehre und 700 Bewaffnete 
verfügte, auch seit Jahresfrist eifrig an der Her- 
stellung von Pfeilen und Speeren gearbeitet hatte, 
nichts hätte ausrichten können. 
Die Lage war sehr kritisch geworden. Nguku, 
der den Fall v. Ravens als großen Sieg ansah, 
bereitete nunmehr zielbewußt die Vertreibung 
aller Weißen vor. In rascher Folge schlossen sich 
ihm seine Freunde und Nachbarn an, so seine 
Brüder Durgo und Diabo, ferner die Häupt- 
linge Sosso, Bagudu, Bagadsa, Tonga, 
Bukere, Beina Dumio, Dario, Ndaja, 
Madugu, Sapua, Pakuri, Godembere, Tui 
u. a., so daß der Aufstand aus dem Kadbi- 
  
  
Gebiet auch nach dem Bezirk Obersanga-Uham 
übergriff. Schleuniges Einschreiten war erforder- 
lich, um ein weiteres Umsichgreifen des Aufstandes 
zu verhüten und gleichzeitig Nguku zu bestrafen. 
Das Eintreffen der Expeditionskompagnie Fa- 
bricius, die nach dem Osten des Schutzgebiets 
unterwegs war, war jedoch erst im März zu er- 
warten. Ein Zögern bis dahin hätte mit Sicher- 
heit nur ein weiteres Umsichgreifen des Aufstandes 
zur Folge gehabt, auch deutete Nguku das an- 
fängliche Zögern nach dem Tode v. Ravens zu 
seinen Gunsten und ließ überall durch seine Ab- 
gesandten verbreiten, die Franzosen seien fort, 
die Deutschen seien Weiber, es sei jetzt der Zeit- 
punkt, sich der Weißen ganz zu entledigen. Unter 
diesen Umständen entschloß sich der mit der Führung 
der Verwaltung im Bezirk Mittel-Sanga-Lobaje 
beauftragte Hauptmann v. Puttkamer zum Vor- 
marsch gegen Nguku. Es standen ihm zur Ver- 
fügung: ein Offizier, ein Feldwebel, drei Unter- 
offiziere, ein Sanitätsunteroffizier und 120 farbige 
Soldaten einschließlich Chargen sowie zwei Ma- 
schinengewehre. 
Nguku selber hatte am linken Ufer des Kadöi 
auf einer steilen Berghöhe ein stark befestigtes 
Dorf bezogen, das mit Palisaden, Fallgruben, 
Verhauen und dergleichen gründlich zur Verteidi- 
gung eingerichtet war. Ihm gegenüber auf dem 
rechten Ufer des Kadei hatte flußaufwärts beim 
Berge Ganda Leutnant Bachmann mit 30 Sol- 
daten ein befestigtes Lager bezogen. Weiter fluß- 
abwärts lag im ebenfalls befestigten Lager bei 
Bagudu Hauptmann v. Puttkamer mit 15 
Schutztruppensoldaten und 30 Polizeisoldaten 
sowie dem Stabsarzt Dr. Berké, Feldwebel 
Koblich, Sanitätsvizefeldwebel Bücherl und 
Sergeant Zota sowie mit zwei Maschinengewehren. 
Ferner lag noch an der Einmündung des Bandja 
in den Kadöi eine Kanu-Wache von fünf Schutz- 
truppensoldaten mit vier Kanus. Auf der übrigen 
Flußstrecke hatte Nguku alle Kanus beseitigen 
lassen und glaubte sich deshalb gegen einen un- 
erwarteten Übergang sicher. 
Zum Übergang standen außer diesen vier 
Kanus am Bandja noch vier Kanus beim Lager 
Bachmanns zur Verfügung. Der übergang bei 
diesem Lager wäre leicht gewesen, doch hätte es 
von dort aus noch eines starken Tagemarsches 
durch vorbereitete Stellungen bis zum Dorfe 
Ngukus benötigt, die alle erst im Gefecht hätten 
genommen werden müssen. Die vier Kanus von 
Bandja den Kadêöi aufwärts zu befördern, wäre 
auch voraussichtlich nicht geglückt, da Nguku diese 
Kanus beobachten ließ. Es mußte also versucht 
werden, Kanus an eine Stelle zu schaffen, wo 
Nguku einen Übergang nicht erwartete. Dies 
konnte, da er überall seine Späher und Posten
	        

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