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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1914
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Bandzählung:
25
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 16.
Bandzählung:
16
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Allerhöchste Verordnung, betr. die Kriegsleistungen für die bewaffnete Macht in Deutsch-Südwestafrika.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Teil.
  • Allerhöchste Verordnung, betr. die Kriegsleistungen für die bewaffnete Macht in Deutsch-Südwestafrika.
  • Kaiserlicher Erlaß, betr. die Begnadigung von Angehörigen des aktiven Heeres, der aktiven Marine und der Schutztruppen.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betr. Aufhebung der Vorschußpflicht der Diamantenregie.
  • Eisenbahn-Erkundung Aruscha-Viktoriasee.
  • Bekanntmachung, betr. Errichtung von Zahlstellen für die Rassenstellen der Schutzgebiete Afrikas und der Südsee.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-MNolonialamt. 
  
  
s Q 
25. Jahrgang. Berlin, den 15. Kugust 1914. Nummer 16. 
Diese Feitschrift ericheing ent der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Seheste Wbetdefunt. die nbe eimal 
viertelsähr, lich erschein : „Aitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“. llernusgegeben Schr 
derklätrichen Eahhn für das Kol lontalolatt mit den Belheften beiragt beilm Sute 5 f b 
bandlunge , d unter Streisband durch die Verlagabuchhandlung: a) 4 5,— für I e Ihshi 1 ensuch- 
Schunge Leie us Oste h. Ungarns, b) .K 6.— für die Länder des Wellpostvereins. — Cinsendungen und Anfragen sind an die 
Köntgliche #erueich- A#nn en Ernst Siegfried Mitkler und Sohn. Berlin SW68, Kochstraße 68—71, zu richten. 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchste # Verordnung, betr. die Kriegsleistungen für die bewaffnete Macht in 
Deutsch= Südwestafrita. Vom 3. September 1913 S. 729. Kaiserlicher Erlaß, betr. die Begnadigung von Ange- 
hörigen des aktiven Hecres, der aktiven Marine und der Schutztruppen. Vom 3. August 1914 S. 729. Verordnung 
des Reichskanzlers, betr. Aufhebung der Vorschußpflicht der Diamantenregie. Vom 5. Anguse 1011 S. 730. 
Vom 11. August 1914 S. 731. Personalien S. 731 
Nichtamtlicher Teil: -eutsch Ostafrika: Eisenbahn-Erkundung Aruscha — Victoriasee (mit 16 photo- 
Kraphischen Abbildungen) S. 7 
Togo: Nachweisung der J den Zollämtern des Schutzgebiets Togo in den Monaten Mai und Juni 1914 
fällig gewordenen Zollbeträge S. 757. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsche Nautschuk-A. G., Berlin und Kamerun S. 757. — Kautschul- 
Pflanzung „Meanja“ A. G., Berlin und Ramerun S. 758. — Otavi Minen= und Eisenbahn Gesellschaft, Berlin S. 758. 
Aus „fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Versuche zur Verbesserung der Baumwolie in Britisch= 
Indien S. 761. — Grabtigewimmung Madagaskars 1913 S. 761. — Guatemala S. 761. 
Neue Literatur (XVI.) 761. — Verkehrs--Nachrichten S. 763. 
##n- 
I[ II Amtlicherteilllrzzll 
Belanntmachung, beir. Errichtung von Zahlstellen für die Rassenstellen der Schutzgebiete Afrikas und der Südsee. 
3 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Allerhöchste Verordnung, betr. die kKriegsleistungen für die bewaffnete Macht 
in Deutsch- üdwestafrika. 
Vom 3. September 1913. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., 
verordnen auf Grund des § 1 des Schutzebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) für das 
Schutzgebiet Deutsch -Südwestafrika im Namen des Reichs, was folgt: 
§5 1. Im Falle des Ausbruchs eines Krieges finden die Vorschriften der 35 1, 2, 15 bis 
34 der Verordnung, betreffend die Friedens= und Aufstandsleistungen für die bewaffnete Macht in 
Deutsch-Südwestafrika, vom 3. September 1913 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß 
in dringenden Fällen auch der Truppenbefehlshaber für den Bereich kriegerischer Unternehmungen 
die im § 23 dem Gouverneur vorbehaltenen Anordnungen zu treffen berechtigt ist. 
§ 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 3. September 1913. 
(L. S.) gez. Wilhelm I. BR. 
ggez. v. Bethmann Hollweg. 
Kaiserlicher Erlaß, betr. die Begnadigung von Angehörigen des aktiven Heeres, 
der aktiven Oarine und der Schutztruppen. 
Vom 3. August 1914. 
Ich will allen Personen des aktiven Heeres, der aktiven Marine und der Schutztruppen 
vom Deckoffizier oder Feldwebel (Wachtmeister) abwärts und allen unteren Militärbeamten des Heeres,
	        

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