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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Volume count:
25
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

266. 1611 611 
Intention und Werbung ist, um darnach Eure Werbung desto besser 
einzurichten; zu diesem Behuf findet Ihr die Kapitel der „Proposition‘‘ 
[d. h. des Ausschreibens] des Kurfürstentages hiebei. Bei der Audienz 
ist vorzubringen: 
1. Hauptzweck unserer Gesandtschaft ist, dass wir als ordentlich 
gesalbter und gekrönter König von Böhmen nicht unterlassen wollten, 
kraft der goldenen Bulle uns bei dieser Zusammenkunft als kurfürst- 
liches Mitglied anzumelden, uns zu insinuieren und uns zu allem 
zu erbieten, was einem Kurfürsten gebührt. 
2. Uns ist nicht wenig daran gelegen, dass überall im 
Reich Ruhe und Frieden, Vertrauen und Korrespondenz aufgerichtet 
und des Erbfeindes böses Vornehmen gedämpft werde: wir haben 
uns daher auch als König von Ungarn anmelden und unsere Not 
vorbringen wollen, damit das Reich auf diese Vormauer denkt und 
die Grenzen erhalten hilft. 
8. Wir sind auch zum König von Böhmen durch die Stände 
ordentlicher Weise berufen worden, der Kaiser hat uns in seiner Landtags- 
proposition zum König vorgeschlagen und empfohlen und wir sind 
darauf ordentlich gekrönt worden; es haben daher unsere Gesandten den 
Vergleich zwischen den Ständen, uns und dem Kaiser, 
die Zession des Königreichs Böhmen und der inkorporierten Lande 
neben beiliegendem Diskurs, „so auf eines churfursten schreiben 
und seines gesandten relation gemacht“! besonders aber die letzte 
Erklärung des Kaisers gegen uns zu empfangen ? und daraus zu ver- 
nehmen, wie eifrig wir des Kaisers brüderliche Zuneigung gesucht 
haben, wie begierig wir gewesen sind, ihm genug zu tun und wie 
wir uns ihm bequemt haben. [Da wir aber aus dem Aufzug 
seiner Resolution ersehen, dass er die Sache auf ein Unmögliches 
richten will, und besorgen, dass friedhässige Leute oder des Kaisers 
eigene „Kondition und Offension“ cs zu einem Riss bringen und 
er sich mehr auf anderer Leute Kriegshilfe als auf freundliche 
Komposition verlassen möchte, so wollen wir uns gegen die Kur- 
fürsten dahin erklärt haben, dass wir zwar zum Frieden geneigt 
sind (was unsere Gesandten aus erwähntem Diskurs ersehen), dass wir 
aber, wenn wir feindlich angegriffen würden, nicht umhin könnten, unsere 
Königreiche und Länder nach Möglichkeit zu schützen, und dass 
wir bei ihnen leben und sterben wollen. Bisher aber haben wir 
alle unsere Gedanken nur auf das gerichtet, was dem Reich zu alter 
Vertraulichkeit gereichen mag und haben alle Gelegenheit gesucht, 
allein, da dem konigreich Behaim und andern evangelischen stenden zu 
helfen stehet, so ist es allein in deme, dass sie der underschiedlichen konig- 
reich und lender uniones förderlichst ohne allen ufzug und mit bestand in 
werk richten und sich hieran nichts irren noch aufhalten lassen (Bbg., 
A 9a, no. 107, f. 56; Kpt.). 
! Fehlt. 
? Gemeint ist wol das kaiserliche Schreiben vom 5. Juni; vgl. no. 227, 
8. 532, Anm. 2. 
89° 
[Zu 
Juli 6.]
	        

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