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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 10/11.
Volume count:
10/11.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Neue Literatur. VI.
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 240 20 
Wegen dieser Verletzung des VBölkerrechts ist 
in meinem Auftrag der stellvertretende deutsche 
Generalkonsul in St. Isabel bei der Oberleitung 
der verbündeten Streitkräfte vorstellig geworden. 
Eine Abschrift des Protestes liegt an. Auch 
hierauf ist eine Antwort bisher nicht erfolgt. 
4. Der bei Nsanakang in Kriegsgefangenschaft 
geratene Leutnant Stretton hat während der 
vorübergehenden englischen Besetzung Nsanakangs 
zwei in einem verschlossenen Koffer ver- 
wahrte goldene Ringe des Zollbeamten 
Steiner von Nsanakang an sich genommen, 
hat sie getragen und hat sie nach seinem 
eigenen Zugeständnis noch heute in seinem 
Besitz, obschon der Eigentümer nach dem Gefecht 
von Stretton die Herausgabe der Ringe verlangte. 
5. Am 21. Oktober 1914 setzten die Eng- 
länder bei Jadibo am linken Ufer des Kwakwa- 
Krieks unter einem Offizier etwa 25 farbige 
Soldaten und ebensoviele Dualas an Land. 
Soldaten und Dualas plünderten die Faktorei 
von John Holt und steckten sie in Brand. 
6. Am 30. Dezember 1914 landeten Truppen 
der verbündeten Streitkräfte in Longji, erbrachen 
und plünderten die Faktoreien und schifften sich 
nach kurzem Feuergefecht unter Mitnahme der 
aus den Faktoreien entnommenen Gegenstände 
wieder ein, um nach Kribi zurückzufahren. Be- 
zahlung ist nicht erfolgt, auch nicht an- 
geboten. Der Kenntnis der enropäischen 
Führer kann dieses Vorgehen ihrer Lente nicht 
entgangen sein. 
7. In der Nacht vom 29. und 30. September 
wurden die friedlichen Europäer in Bojongo 
durch farbige englische Soldaten ohne Europäer= 
führung gefangen weggebolt; ihr schutzlos zurück- 
gebliebenes Eigentum wurde von den mit den 
englischen Soldaten gekommenen Dualaleuten 
geplündert. 
8. In Mcanja wurden in der Nacht vom 
14. auf den 15. November die friedlichen 
Pflanzer Schulz und Wilhelm von far- 
bigen Soldaten aus den Betten geholt und 
gebunden abgeführt, ohne daß ihnen Zeit 
zum Ankleiden gelassen wäre. Als Schulz, 
der nur einen Schlafanzug trug, nach seinen 
Kleidern rief, und sein Koch ihm die Kleider 
bringen wollte, schlugen die Soldaten den Koch 
und nahmen ihm die Kleider weg. 
9. Aufang Oktober wurden Dualalente mit 
Booten betroffen, die mit geplünderten, aus 
Dualafaktoreien stammenden Waren angefüllt 
waren. 
10. Auf Anordnung des französischen 
Befehlshabers in Edea sind die Waren 
der deutschen Faktoreien in Edea an 
  
Häuptlinge und andere Eingeborene ver- 
teilt, um sie auf seine Seite zu ziehen. 
11. Vor der Räumung Dschangs haben die 
englischen Truppen den Ort systematisch verwüstet 
und ausgebrannt und die Mission geplündert. 
Im Wohnhause des Bezirksamtmannes wurde 
selbst der Nachlaß des bei Nsanakang gefallenen 
Hauptmanns Rausch, der am 2. Januar, als 
deutscherseits Dschang geräumt wurde, in einem 
besondern Zimmer des Bezirksamtmanushauses 
untergebracht, äußerlich deutlich gekennzeichnet 
und dem Schutz des englischen Befehls- 
habers besonders empfohlen war, trotzdem 
von den englischen Truppen geplündert und 
verbrannt. 
12. Missionar Loewe der amerikanischen 
Mission in Großbatanga wurde am 22. Dezember 
1914 auf eine völlig haltlose Beschuldigung 
Eingeborener hin vom Kommandanten eines 
französischen Schiffes im Auftrag des französischen 
Befehlhabers in Kribi mit Festnahme bedroht und 
ihm bei Todesstrafe das Verlassen des Missions- 
grundstücks verboten. 
Hiergegen habe ich den abschriftlich ange- 
schlossenen Protest vom 29. Dezember 1914 er- 
hoben. 
13. Am 22. Oktober 1914 wurde der Posten 
Bonepupa vom Gegner mit bewaffneten Dualas 
angegriffen. Das Weib des deutschen farbigen 
Sergeanten Susa wurde dabei durch Haumesser 
schwer verletzt. 
14. Am 26. Oktober 1914 verstümmelten 
französische Soldaten vor ihrem Abzuge aus Putu 
die Leiche eines im Kampf gefallenen deutschen 
Soldaten in schändlicher Weise. 
15. Der Leiche eines am 5. Jannar vor 
Kribi gefallenen deutschen Soldaten wurde von 
französischen Soldaten ein Ohr abgeschnitten. 
16. Nach dem Gefecht bei Nsanakang am 
6. September 1914 wurden in den englischen 
Verteidigungsstellungen und bei den verbündeten 
englischen Soldaten zahlreiche Dumdumgeschosse 
gefunden, die sich zum Teil noch in der ursprüng- 
lichen Verpackung befanden. 
Die Patronen sind fabrikmäßig an der Spitze 
abgeschnitten, so daß der Bleikern nicht völlig 
vom Stahlmantel umhüllt wird. Der dünne 
Mantel enthält vier fabrikmäßig hergestellte 
Längsschlitze. 
17. Auch in den Gefechten bei Garua am 
29. und 30. August 1914 haben die englischen 
Truppen Dumdumgeschosse verwendet, und zwar 
neben der auch in Nsanakang gefundenen Art 
eine zweite Art, bei der nur die Spitze fabrik- 
mäßig abgeschnitten ist, die Längsschlitze im 
Mantel dagegen fehlen.
	        

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