Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Volume count:
26
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 14/15
Volume count:
14/15
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur. VII.
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 299 20 
kam ich gerade dazu, wie vier weiße französische 
Unteroffiziere und Soldaten in unser Haus ein- 
gebrochen waren, sämtliche Zimmer durchstöberten, 
alle Schränke und Schubladen aufbrachen und 
sich Wertgegenstände und Wäsche aller Art, zum 
Teil unser Privateigentum, aneigneten und mit 
sich nahmen. Ich machte sie darauf aufmerksam, 
daß sie sich an schweizerischem Eigentum ver- 
griffen, was sie aber nicht zu stören schien und 
was sie zu entkräftigen suchten mit dem Hinweis, 
daß in unserem Hause ja auch Deutsche gewohnt 
hätten. Und deutsches Eigentum war in ihren 
Augen ohne weiteres vogelfrei. Ein anderes Mal 
brach französisches Militär in unseren Proviant- 
vorratsraum ein und führte weg, was beliebte, 
ohne auf meine Vorstellung hin Requisitionsscheine 
auszustellen. Auch unser Bestand an Hühnern 
und Enten wurde durch Einbrechen des Geflügel- 
hofes von französischen Soldaten ohne Vergütung 
weggenommen. Meine Beschwerde beim fran- 
zösischen Offizier Saint Pere hatte keine Wirkung. 
Mit großem Wortschwall und schönen Phrasen 
suchte er mich zu überzeugen, daß die Franzosen 
es nicht so wie die Deutschen machen würden, 
sondern Recht und Gerechtigkeit überall und jeder- 
zeit schützen würden, und daß besonders auch die 
Neutralen darauf rechnen dürften, daß ihre Rechte 
von den Franzosen niemals verletzt würden. Jch 
entgegnete ihm, wie denn dies zu vereinbaren sei 
mit den in unserem Hause vorgekommenen, von 
mir selbst beobachteten Plünderungen durch weißes 
und schwarzes französisches Militär. In dem 
einen Falle, sagte er, sei es den Betreffenden 
nicht bekannt gewesen, daß wir eine Schweizer- 
firma seien, und bezüglich des zweiten Falles be- 
hauptete er steif und fest, trotz meiner unzweifel- 
haft gegenteiligen Feststellung, daß die betreffenden 
Plünderer Eingeborene der Duala-Bevölkerung 
##und nicht französisches Militär gewesen seien. Er 
betenerte mir dies auf Offiziersehrenwort, das 
aber in diesem Falle als freche Lüge bezeichuet 
werden mußte. 
Nicht viel besser verfuhren die „requirierenden“ 
englischen Militärpersonen mit unserem Eigentum. 
In den ersten Tagen haben sie mir für Überzüge 
Bescheinigungen ausgestellt, aber bald weigerten 
sie sich dessen mit der tröstlichen Versicherung, daß 
sie alles genau notierten. Alle meine Bemühungen, 
weitere Regquisitionsscheine zu erlangen, waren 
umsonst. Aus unserem Bellstadt-Geschäft haben 
die Engländer mit Wagen große Mengen Waren 
weggeführt, wie ich das während meiner dortigen 
Gefangenschaft mit eigenen Augen gesehen habe, 
was auch Missionar K., der gleichzeitig gefangen 
war, bezeugen kann. Der Verwendungszweck und 
neue Bestimmungsort der Waren wurde mir ver- 
heimlicht und auf meine wiederholte Reklamation 
  
hin nur bedeutet, der General habe es so an- 
geordnet, weil im Hof des Bellstadt-Geschäftes 
vergrabene Gewehre gefunden worden seien. Es 
könne nicht darüber diskutiert werden, ob eine 
Entschädigung der weggeführten Waren zu erfolgen 
habe. Hinsichtlich unseres Akwa-Geschäftes, wo 
ein Vorwand zur unrechtmäßigen Wegführung 
unserer Waren nicht vorgeschützt werden konnte, 
verfuhren die Engländer und Franzosen gleichwohl 
in derselben Weise, indem sie Möbel, Betten usw. 
aus dem Wohnhaus und Warenmengen aller Art 
aus dem Geschäft — u. a. auch zwei Elfenbein- 
zähne, die sie gewiß nicht zu Militärzwecken be- 
nötigten, — wegnahmen, ohne sich um Bezahlung 
oder Ausstellung eines Gutscheins zu kümmern. 
Was anderes Missionseigentum anbetrifft, so 
habe ich gehört, wie französische weiße Unter- 
offiziere und Soldaten nächtlicherweise den Kassen- 
schrank der Missionsagentur mit Hammer und 
Stemmeisen erbrachen. Selbst beobachtet habe 
ich auch, wie französisch = sudanesische Soldaten 
Türen und Fensterläden sowohl in unserem Hause 
als auch im Stationsgebäude unserer Mission in 
Bonaku mit Buschmessern einschlugen, um zu 
plündern. Zur Rede gestellt, steckten sie das Ba- 
jonett aufs Gewehr, öffneten den Verschluß des 
Gewehres und zeigten uns, daß sie scharf ge- 
laden hatten in der Absicht, uns damit klar zu 
zeigen, daß wir ja nicht wagen sollten, sie in 
ihrer Beschäftigung zu stören. In einem anderen 
Falle mußte ich mich vor einem Sudanesensoldaten 
flüchten, der mir den Durchgang versperrt hatte 
und mit dem aufgepflanzten Seitengewehr auf 
mich eingedrungen war. 
Nicht genug, daß ich über unsere Geschäfte 
kein Verfügungsrecht mehr hatte; mir wurde, um 
die Schikane auf die Spitze zu treiben, auch noch 
streng verboten, mit Eingeborenen zu verkehren, 
und die Kru-Leute, die als Wächter dienten, 
wurden mir entzogen. Damit war erreicht, worauf 
die Engländer abzielten: unser längeres Verbleiben 
in Duala zu verunmöglichen. Durch Indiskretion 
eines Offiziers wurde uns zur Kenntnis gebracht, 
daß meine Ausweisung nach Fernando Po in 
Aussicht genommen sei. So wie die Verhältnisse 
lagen, hielt ich es nunmehr mit Missionar B. 
fürs Gegebene, die Heimreise anzutreten, die 
dann auch am 28. Oktober ab Duala erfolgen 
konnte. 
Die zynische Bemerkung des englischen Offi- 
ziers Paul, es sei erwünscht, den Deutschen Kaiser 
durch uns aus der Welt zu schaffen (1), mag die 
niedrige Gesinnung der Soldateska kennzeichnen, 
mit der wir es in Kamerun zu tun hatten. 
Einzelne noblere Charaktere, an die ich mich gern 
erinnere, ändern an dem allgemeinen üblen Ein-
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.