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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 22/23.
Volume count:
22/23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur. X.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 381 2e 
  
  
  
  
  
J— ————— Teil 
  
Essshi, 
  
  
  
NMachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Ostafrika. 
Pöchstpreise in Deutsch- Ostafrika.") 
Nicht nur durch die Tapferkeit seiner weißen 
Bevölkerung und seiner Schutztruppe, an deren 
erfolgreichem Widerstand alle englischen Eroberungs- 
gelüste bisher gänzlich gescheitert sind, zeichnet 
sich Deutsch-Ostafrika aus, auch seine wirtschaft- 
lichen Kriegsmaßnahmen verdienen volle 
Anerkennung. So sind nach dem uns vor- 
liegenden „Amtlichen Anzeiger“ des mit Europäern 
und Eingeborenen stark besiedelten Bezirks Moschi 
vom 1. Januar 1915 folgende Höchstpreise für die 
hauptsächlichsten Lebensmittel festgesetzt worden: 
für das Liter Chiroko (eine Art Erbsen), Kunde 
  
(eine Art Bohnen), Reis aus dem Paregebirge 
je 15 Heller, für ein Ei 3 Heller, für ein Huhn 
afrikanischer Rasse 50 Heller. Von zerlassener 
Butter kosten 20 Liter 20 Rupien, das Liter 
also eine Rupie. Für einen Zentner Mais darf 
nicht mehr als 4,5 Rupien verlangt werden, für 
20 Liter europäische Kartoffeln 1 Rupie. Zucker- 
rohrzucker kostet das Pfund 28 Heller, gereinigter 
Honig das Kilo 75 Heller. Der Preis für einen 
Zentuer europäische Bohnen ist auf 9 Rupien, 
für einen Zentner Roggenmehl auf 20 Rupien 
festgesetzt. 
KRamerun. 
Die Arbeiterverhältnisse im Sangmelima-Gebiet““). 
Von Hauptmann Gunther Tronje v. Hagen. 
Wenn in Deutschland ein Unternehmen ins 
Leben gerufen werden soll, so ist die erste Frage: 
die Arbeiterfrage. In den Kolonien ist sie es in 
noch größerem Maße. Die Forderung der Privat- 
unternehmungen an die Behörden geht daher 
dahin, ihnen Arbeiter zu stellen oder ihnen wenig- 
stens einen Nachweis zu schaffen, wo sie ihren 
Bedarf an Arbeitern decken können. 
Im Süden Kameruns war es stets das 
Bulu-Land und von ihm hauptsächlich das 
Sangmelima-Gebiet, das in größtem Maße 
dieser Arbeiternachfrage gerecht wurde. Seine 
kräftige, intelligente Bevölkerung, die bisher kein 
oprportfähiges Produkt im eigenen Lande besigtzt, 
hatte in den Zeiten der Hochkonjunktur im Gummi- 
handel oft bis drei Viertel der arbeitssähigen 
Männer zum Abtransport des Gummis vom Njem 
zur Küste unterwegs. Betrachtet man dabei, was 
die wenigen, in der Heimat Zurückgebliebenen in 
Dorfbauten, Wege= und Brückenanlagen geleistet 
haben, sieht man die gewaltigen, sorgfältig ge- 
pflegten Farmanlagen, so ist man sich bewußt, 
daß im Sangmelima-Gebiet eine Bevölkerung vor- 
handen ist, die in der wirtschaftlichen Zukunft 
Südkameruns eine führende Rolle spielen wird. 
1 4 
1 
  
Seit nicht zu langer Zeit hat sich allgemein 
die Erkenntnis Bahn gebrochen, daß das wert- 
vollste Gut unserer Kolonien der Mensch ist. 
Glaubte man früher in den Schutzgebieten un- 
geahnte Schätze, die mit Leichtigkeit auszubeuten 
wären, so weiß man jetzt, daß — bei allem 
Werte unserer Kolonien — die Schätze dort denn 
doch nicht auf der Straße liegen, sondern heiß 
errungen sein wollen. Es waren einerseits erst 
die Erzeugnisse festzustellen oder zu schaffen, deren 
der Weltmarkt gerade bedurfte, anderseits waren 
sie, falls schon vorhanden, zur Verschiffung zur 
Küste zu bringen. Alle hieraus entspringenden 
Arbeiten waren und sind noch immer nur mög- 
lich mit Menschenkraft, und zwar in tropischen 
Ländern fast ausschließlich mit der der einheimi- 
schen Bevölkerung. 
Als die verschiedenen Arbeiten: Pflanzungen, 
Handelsbetriebe, Eingeborenenkulturen, Bergwerks- 
unternehmungen, Straßenanlagen, Bahnbauten 
usw., in Angriff genommen wurden, trat bald 
das Unerwartete ein: ein großer Arbeitermangel. 
*) Zu den Preisen bemerken wir, daß 1 Rupie 
1,5 315 % entspricht, 15 Rupien also gleich 20 ... 
15 Heller gleich 20 Pfennigen sind. 
*“|) Bearbeitet im April 1911.
	        

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