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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Volume count:
27
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 16/17.
Volume count:
16/17
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Neue Literatur. VI.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

770 1611 330. 
August 29, Vergleichung zwischen dem Kaiser und dem König ganz zurückgienge. Geht 
die Schickung vor sich, so soll sie auf Bitten sämtlicher Stände wieder 
Fürst Christian von Anhalt übernehmen und wären ihm dieselben Räte 
beizugeben, die mit ihm in Prag waren. — Man ist auch stets der 
Meinung gewesen, dass, wenn das Haus Sachsen sich der gemeinen 
Beschwerden annehmen würde, man desto leichter zum Ziel käme. 
Nun gibt der jüterbogker Vertrag Hoffnung, dass, wenn Sachsen von der 
Absicht der Unierten gründlich unterrichtet wird, der Kurfürst nicht 
nur beim Kurfürstentag gute Dienste leisten sondern sich gleich- 
falls zu einer Schickung nach Prag bestimmen lassen werde; daher ist 
für gut befunden worden, dass nach Beendigung des Unionstages einer 
der unierten Fürsten zu Kursachsen reisen, ihm die Verhandlungen mit 
den kaiserlichen und königlichen Gesandten und die andern Vorgänge, 
besonders was wegen der Gravamina beschlossen worden ist, berichten und 
den Kurfürsten bitten soll, sich dies Werk beim Kurfürstentag angelegen 
sein zu lassen und im vorerwähnten Fall seine Räte der Schickung 
nach Prag beizuordnen. Der Markgraf von Ansbach hat es auf sich 
genommen, diese Reise entweder persönlich zu tun oder eine genehme 
Persönlichkeit zum Kurfürsten zu schicken. — Das Anbringen de 
Königs von Ungarn und der Bescheid darauf sind aus den Beilagen 
ersichtlich.! 
Die evangelische Bürgerschaft der Stadt Aachen hat 
ihre Bedrängung durch den katholischen Rat wegen ihres Bekenntnisses 
vorgebracht und gebeten, sich ihrer anzunehmen. Man konnte aber 
der Sache Beschaffenheit, besonders wegen des Aufstandes, nicht 
genau erkunden und hat deshalb nur ein Schreiben an die Possi- 
dierenden, die dabei auch interessiert sind, gerichtet.” Da aber die Pro- 
zesse gegen diese Stadt stets für ein gemeines Gravamen gehalten worden 
sind, 80 soll man auch dieser Sache sowol bei der geplanten Schickung 
an den kaiserlichen Hof wie auch beim Kurfürstentag gedenken, besonders 
aber bei der Schickung an Kursachsen, der an die eifrige Fürsorge 
seiner Vorfahren für Aachen und an die Rechte der Herzoge von 
Jülich in Kirchen- und Schulsachen dortselbst zu erinnern wäre, damit 
er hierin neben Kurpfalz und Kurbrandenburg "beim Kurfürstentsg 
gute Dienste tue. — Es ist auch vorgekommen, dass die evangelische 
Bürgerschaft von Köln vom dortigen Rat mehr denn je bedrängt 
werde. Die bisherigen Interzessionen haben aber nichts” gefruchtet 
und am Kammergericht sind keine Prozesse zu erhalten; daher sieht 
man kein anderes Mittel, sich der Bedrängten anzunehmen, als künftig 
bei den Gravamina und bei einer allfälligen Deklaration des Religions 
friedens ihrer zu gedenken, unterdessen aber die Possidierenden zu 
ersuchen, Mittel zur Hilfeleistung vorzuschlagen. — Da der Misverstand 
.-—  —o lo... 
ı Vgl. no. 805, Anm. 1 auf S. 709 und Anm. 2 auf S. 714. 
” Vgl. no. 305, S. 720, Aum. 3.
	        

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