Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Volume count:
27
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 22/23.
Volume count:
22/23
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Post, Telegraphie und Telephon im Belgischen Kongo.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Neue Literatur. IX.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

GW 266 20 
je nach der Größe und den sonstigen Verkehrsverhält- 
nissen des Bezirkes zwischen vier und sechzig. Der 
Lohn dieser Leute entsprach dem üblichen Monatslohn 
für Farbige, h. er betrug vor Kriegsausbruch im 
unteren und mittleren Kongo monatlich etwa 25 Fr. 
Außerdem erhielten die Leute vierteljährlich eine Art 
Uniform aus Indigodrill: freie Verpflegung wurde 
nicht gewährt. Im oberen Kongo läßt sich der Durch- 
schnittslohn auf monatlich 6 Fr. berechnen. Hierzu 
tritt freie Verpflegung mit durchschnittlich etwa 0,10 Fr. 
pro Tag zim mittleren Kongo etwa 0.25 Fr. pro Tag)j, 
täglich 10 x Salz und eine Decke und vier Tücher pro 
Jahr. Die schon vor RKriegsausbruch in der Entwick- 
lung begriffenen industriellen Unternehmungen im 
oberen Kongo hatten aber damals bereits eine Steige- 
rung der Löhne zur Folge. Immerhin wird man noch 
heute mit einem Durchschnittssatz von 7.50 Fr. Monats- 
lohn und 7.50 Fr. monatlich für Verpflegung, die 
Kleidung eingerechnet, d. h. insgesamt 15 Fr. monat- 
lich oder 180 Fr. pro Jahr für den eingelnen Farbigen 
rechnen können. Seit 1913 ist die Einrichiung be- 
sonderer Boten und R derer für den Postdienst in den 
Bezirken abgeschafft. Den Bezirksämtern ist eine An- 
zahl Farbiger allgemein für Trausporte überwiesen. 
und es bleibt ihnen überlassen, sie zweckmäßig zu ver- 
wenden. Deshalb erscheinen auch die Ausgaben für 
die Postboten der Begirke im Haushaltsvoranschlag 
nicht mehr gesondert, sie sind vielmehr in dem Titel II#s 
des Budgets „personnel noir affccté nux transports 
g#néranxk- mit enthalten. 
Nicht zu verwechseln mit diesen courriets (bor- 
postes) und porteurs sind die „messagers“. Der 
  
umcessager“ ist eine Einrichtung innerhalb der Orga- 
nisation der Häuptlingsschaften. Er ist Hilfsorgan 
des Häuptlings und unterhält in erster Linie die Ver- 
bindung zwischen dem Häuptling und der zuständigen 
örtlichen berwaltungsstenle, bat aber mit dem eigent- 
lichen Fosdiegit nichts zu t 
ür die Beförderung orjonders ailiger Sendungen 
hatie die Schutztruppe auf einzelnen Strecken einen 
Brieftaubendienst eingerichtet. Die Schläge besanden 
sich in Banana und Boma im unteren Kongo. 
im oberen Kongo in Cogquilhatville. Nouvelle= 
Anvers, Lisala, Bumba, Basoko und Stanlen- 
ville. Nach einem Bericht vom Juli 1911 waren im 
vorhergehenden Jahre ziemlich regelmäßige Flüge 
äwischer Banana und Boma, im oberen Kongo ein 
einziger Flug zwischen Nouvelle-Anvers und 
Bumba ausgeführt worden. Im Jahre 1912 wurden 
keine Mittel für die Unterhaltung der Tauben aus- 
geworfen und die Schläge aufgelöst. Der Brieftauben= 
dienst war durch die Einrichtung der drahtlosen Tele- 
graphie überflüssig geworden. 
Unmittelbar vor Ausbruch des Krieges hatte der 
bekannte Brüsseler Ingenieur Goldschmidt mit Unter- 
stützung des belgischen Königs begonnen, auf dem 
Stanleypvool Versuche mit Gleitbooten für den Post- 
schnellverkehr anzustellen. Die Gleitboote sollten in 
der Stunde bis zu 40 km, die Strecke LéCopoldville 
—Stanleyvpille in vier bis fünf Tagen zurücklegen. 
Auch die französische Regierung zeigte 1 ebhaftes In- 
teresse für diese Versuche. Uber ihr Ergebnis ist jedoch 
nichts bekann 
(Schluß folgt.) 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Ouellenangabe gestanct.) 
Kamerun. 
fiamerun und selne zukunft. 
Die angesehene englische Wochenschrift „The 
Economist“ enthält einen Artikel unter obiger Über- 
schrift, der, wie man aus den mitgeteilten Zahlen 
schließen darf, aus der Feder eines zur Zeit in 
Kamerun tätigen englischen Beamten stammt. Die 
wesentlichen Ausführungen, die wegen ihres gün- 
stigen Urteils über das zeitweilig verloren ge- 
gangene Schutzgebiet von Interesse sind, lauten 
in UÜbersetzung folgendermaßen: 
Die französisch-englischen Streitkräfte haben 
kürzlich einen langen und harten Feldzug in dem 
Teile von Westafrika, der bisher als das deutsche 
Schutzgebiet Kamerun bekannt war, zu einem 
erfolgreichen Ende geführt. Nach siebzehn Mo- 
naten unnnterbrochenen Fechtens und nach großen 
Aufwendungen an Blut und Geld ist die deutsche 
Flagge von diesem Teile Afrikas weggefegt 
worden, und die Truppen der Verbündeten sind 
in vollständigem Besitz des Landes. Wie die 
Dinge nunmehr liegen, haben wir ein großes 
und äußerst wertvolles Gebiet Afrikas er- 
  
worben, in das die Deutschen Geld mit frei- 
gebiger Hand hineingesteckt haben und von 
dem sie in kurzem reiche Erträgnisse hätten 
erwarten dürfen. 
Die Gesamtfläche Kameruns beträgt 306 000 
Quadratmeilen. Darin sind die von den Frau- 
zosen im Marokkovertrage von 1911 abgetretenen 
Bezirke — eine Fläche von 92257 Quadrat- 
meilen — eingeschlossen. Diese Bezirke sind nun 
von ihren früheren Eigentümern zurückerobert, 
und ihre Verwaltung ist bereits wieder in Gang 
gebracht. 
Die eingeborene Bevölkerung von Kamerun 
wurde 1912 auf 3611 500 Köpfe geschätzt, eine 
Ziffer, die wahrscheinlich hinter der Wirklichkeit 
zurückbleibt. Die mittleren Gebietsteile mit den 
Grasländern des mittleren Hochlands sind am 
dichtesten bevölkert; der höchste Durchschnittssatz 
für die Quadratmeile findet sich mit 112 im Be- 
zirk Bare, während Dschang mit 80 und Ja- 
bassi mit 18 an nächster Stelle stehen. Die
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.