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Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
  • Post, Telegraphie und Telephon im Belgischen Kongo.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.

Full text

E 
gestoßen, ohne daß die englischen Offiziere, die 
diese Behandlung mitansahen, einschritten. 
IV. 
Am 28. September 1914 wurden etwa 
200 deutsche Männer und Frauen, darunter 
solche mit Säuglingen und in schwangerem Zu— 
stand, vom Regierungskrankenhaus in 
Duala unter schwarzer Vewachung vor 
den Augen der Duala-Eingeborenen durch 
die belebteste Straße der Stadt nach einem 
Transportschiff an der Landungsbrücke 
abgeführt. Der einzelne Gefangene mußte sein 
Gepäck selbst tragen. In dem Gefangenenzug 
befanden sich der Bezirksamtmann von Duala, 
der Leiter des Postwesens in Kamerun, der 
Direktor der Zollverwaltung und angesehene, seit 
mehr als einem Jahrzehnt in Kamerun ansässige 
Missionare, Kaufleute und Pflanzer. Auf dem 
Wege nach der Landungsbrücke wurden verschie- 
dene Gefangene, die nicht schnell genug gingen, 
von der schwarzen Bewachung mit Kolben ge- 
stoßen, ohne daß die Offiziere dagegen einschritten. 
Auch die in den folgenden Tagen aus Duala weg- 
geführten Deutschen, darunter diejenigen, welche 
auf die „Bathursl“ gebracht wurden, hatten 
unter Mißhandlung, Schikanen und Beschimpfun- 
gen der schwarzen Soldaten zu leiden. Hierbei 
waren auch die Frauen ihren Roheiten aus- 
gesetzt. Sie wurden von ihnen nicht nur mit 
den Händen und Fäusten, sondern auch mit dem 
Gewehrkolben gestoßen, wenn sie von den körper- 
lichen und seelischen Aufregungen geschwächt mit 
ihren Kindern im Zuge nicht rasch genug mit- 
kommen konnten. 
Bezirksamtmann Wieneke von Duala ging 
am 28. September 1914 nach dem Regierungs- 
krankenhaus, um bei der Registrierung der 
Deutschen behilflich zu sein. Dort wurde er zum 
Kriegsgefangenen erklärt. Es wurde ihm nicht 
erlaubt, in seine Wohnung zurückzugehen, um sich 
das Notwendigste an Kleidungsstücken zu holen. 
Im Garten des Krankenhaufes erhielt Wieneke 
durch einen schwarzen Soldaten einen Kolbenstoß, 
so daß er zur Erde fiel. Auch er mußte sich der 
Demütigung unterziehen, auf dem Trausport 
nach der Landungsbrücke vor den Augen der 
Eingeborenen sein Gepäck selbst zu tragen. Die 
Nacht vom 28. auf 29. September 1914 mußte 
er auf dem Dampfer „Lokodja“ im Hafen von 
Duala an Deck ohne Sitz= und Liegegelegenheit 
zwischen farbigen Soldaten und Arbeitern zu- 
bringen, nachdem etwas Hartbrot und in einem 
schmutzigen Eimer braunes Wasser zum Trinken 
verabfolgt worden waren. Am anderen Tage 
wurde er auf die „Elmina“ gebracht, aber bald 
  
283 20 
darauf von dort mit 10 anderen deutschen Ge- 
fangenen nach der „Appam“ überführt. Am 
Tage darauf wurde er mit seinen Mitgefangenen 
auf das kleine Schiff „Niger“ zu einer Menge 
schwarzer Soldaten transportiert und dort streng 
bewacht. Alsdann wurden sie vom „Niger“ 
nach Duala zurückgebracht und unter schwarzer 
Bewachung und Leitung eines englischen 
Sergeanten mehrere Stunden in strömendem 
Regen vor den Duala-Eingeborenen in der Stadt 
umhergeführt — wozu, wußte niemand von den 
Gefangenen! Schließlich — es war 9 Uhr nachts 
geworden — wurden sie von dem englischen 
Verwaltungsoffizier Powl in einem Raum unter- 
gebracht, der unmittelbar neben dem noch zwei 
Tage vorher von Bezirksamtmann Wieneke 
bewohnten Hause lag und in dem sie alle bis 
auf die Haut naß und todmüde auf den Zement- 
boden niedersanken. 
VI. 
Im Ortsteil Bonaberi (Duala, rechtes Ufer) 
wurden am 28. und 29. September 1914 eine 
Anzahl am Kampfe nicht beteiligter Deutscher, 
darunter eine deutsche Frau, als Kriegsgefangene 
in das Haus von Woermann & Co. und in 
das Bahnhofsgebäude abgeführt und dort unter 
Bewachung von schwarzen Soldaten festgehalten. 
Die verantwortliche englische Stelle in Bonaberi 
kümmerte sich zwei Tage lang nicht um die Ver- 
pflegung dieser Leute. Selbst die Erlaubnis, im 
Hofe Wasser zu pumpen, wurde den Gefangenen 
verweigert. 
VII. 
Am 28. September 1914 wurde in Bona- 
beri ein bei einer deutschen Firma angestellter 
Osterreicher von Eingeborenen zu einer eng- 
lischen Abteilung herangeschleppt. Die Schwarzen 
schlugen ihn dabei auf Kopf, Rücken und Gesicht. 
Der Gefangene wurde nach einer Handbewegung 
des die Abteilung kommandierenden englischen 
Offiziers weggeführt, ohne daß der Offizier den 
Mißhandlungen ein Ende gemacht hätte. Hier- 
bei wurde er seines Rockes, seiner Ringe, seiner 
Uhr, seines Taschenmessers und seines Geldes 
beraubt. 
VIII. 
In der Nacht vom 29. auf 30. September 
1914 wurden alle Weißen aus dem Sägewerk 
Bojongo bei Duala durch farbige englische Sol- 
daten ohne weiße Führung gefangen weggeführt. 
Ihr schutzlos zurückgebliebenes Eigentum wurde 
vor ihren Augen in Gegenwart der englischen 
Soldaten von den Bojongoleuten geplündert. 
Englische Offiziere warteten einige hundert Meter 
entfernt die Besitzergreifung des Sägewerks ab.
	        

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