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Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
  • Post, Telegraphie und Telephon im Belgischen Kongo.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.

Full text

G 294 20 
Auf der „Boulama“ wurden die Gefangenen 
bei Tag von schwarzen Soldaten zu den Neger- 
aborten geführt. 
IV. 
Die Verpflegung auf den Transportschiffen 
war mangelhaft, oft ungenießbar. Auf der 
„Barthurst“ erhielten die Gefangenen in den 
ersten Tagen überhaupt nichts zu essen. Am 
dritten Tage bekamen sie ein Stück Schiffszwieback 
und einen Salzhering. Später erhielten sie 
meistens nur schimmliges Hartbrot. Infolge 
dieser ungenügenden Beköstigung verloren die 
Gefangenen rasch an Körpergewicht. Arztlicher- 
seits wurde als Wirkung des Körperverfalls eine 
große Anzahl von Malariafällen, ein Ruhranfall 
und eine beträchtliche Zahl von Darmstörungen 
festgestellt und bei längerem Transport sogar der 
Ausbruch von Hungertyphus befürchtet. 
Auf der „Obuasl“ war die Verpflegung 
während der Fahrt von Duala nach England 
oft so knapp, daß sie kaum vor dem Verhungern 
schützte. Auf Beschwerden erklärte der Transport- 
leiter, Kapitän Adams, er habe bezüglich der 
Verpflegung seine vom Generalgouverneur von 
Nigerien erteilten Instruktionen sogar schon über- 
schritten. 
Auf der „Bulama“ mußten sich 35 Gefangene 
während der viertägigen Fahrt von Duala nach 
Lagos mit der Verpfleguug begnügen, die zum 
Unterhalt von elf der Gefangenen ausgegeben 
worden war. Gelegenheit zum Kochen des 
Wassers war nicht vorhanden. Auch Eß= und 
Kochgeschirr wurden nicht gereicht. Die Gefangenen 
mußten sich von einem Schwarzen heißes Wasser 
erbitten. Dagegen erhielten die bei den Ge- 
fangenen untergebrachten englischen Strafsoldaten 
dreimal am Tage ordnungsmäßige Kost. 
Auf der „Akassa“ war das Essen, nament- 
lich für die Männer, schlecht. 
Auf der „Appam“, auf der sogar die 
Schwarzen ausgezeichnet verpflegt wurden, er- 
hielten die Männer eine völlig unzureichende 
Verpflegung. Zum Austeilen der Nahrung 
waren für 250 Männer nur 41 Stewards an- 
gestellt, infolgedessen ging oft ein größerer Teil 
der Gefangenen leer aus. Ebenso ungenügend 
war die Verpflegung für die Frauen. Trotz 
dieser Knappheit an Nahrungsmitteln unterschlug 
ein Steward auf der „Appam“ Eßwaren von 
den für die Frauen bestimmten Vorräten und 
zwang sie auf diese Weise, die veruntreuten 
Nahrungsmittel für teures Geld von ihm zu 
kaufen. 
Auf der „Laurentic“ mußte die letzte Mahl- 
zeit am Tage, die ursprünglich um 5 Uhr nach- 
mittags verabfolgt wurde, auf 7 Uhr abends 
verlegt werden, weil es die Gefangenen sonst 
  
nicht vor Hunger bis zum nächsten Morgen aus- 
halten konnten. Ubrigens erhielten die Ge- 
fangenen auf der „Laurentie“ nur die übrig 
gebliebenen Reste, nachdem die Offiziere und 
Stewards gegessen hatten. 
Auf sämtlichen Schiffen reichte die Menge der 
gereichten Verpflegung, namentlich für die Männer, 
nicht aus, so daß ein allen Berichten Klagen über 
Hunger laut wurden. Für die Kinder wurde 
trotz des vorhandenen Vorrats nicht oder nicht 
genügend Milch ausgegeben. 
V 
Die schon der Menge nach nicht ausreichende 
Verpflegung war häufig verdorben und oft so 
anwidernd, daß sie kaum zu genießen war. 
Vielfach „konnte man vor Ekel nichts essen.“ 
Wenn „man sich das Essen mit geschlossenen 
Augen hineingequält“ hatte, weil man allzu 
großen Hunger hatte, trat Erbrechen ein. In 
der Grütze fanden sich dicke Maden und Käfer. 
Der Schiffszwieback war verschimmelt und maden- 
besetzt. Ungewaschener Negerreis, Brot, Haferbrei 
wimmelten von Maden, Käfern und Mehl- 
würmern. 
Im Kaffee waren alle möglichen Speisereste. 
Am widerlichsten war das Fleisch, das oft 
übel roch oder völlig verdorben war. Man 
konnte es „mit dem besten Willen nicht schlucken“. 
Das allgemein verabfolgte australische Gefrier-= 
fleisch war meist völlig verdorben. Häufig wurde 
es hart und halb roh zum Essen gereicht. Ge- 
legentlich gelieferte Leber war verfault. Auch 
verdorbener Fisch wurde den Gefangenen vor- 
gesetzt. 
Auf der „Obuasi“ war die Beschaffenheit des 
gelieferten Fleisches öfter derartig, daß der 
Schiffsarzt einschreiten und anordnen mußte, das 
Fleisch über Bord zu werfen. 
Der Ekel vor dem gelieferten Essen wurde 
erhöht durch die unsaubere Art, wie die- Nahrungs- 
mittel verabreicht wurden oder zu sich genommen 
werden mußten. Häufig waren die Eßgeschirre 
unreinlich. Messer, Gabel, Löffel, Eßnapf aus 
Blech konnten nie genügend gereinigt werden. 
Auf der „Bathurst“ mußte der gekochte Reis in 
Ermanglung von Tellern, Löffeln oder sonstigem 
Eßgeschirr mit den Händen gegessen werden. Bei 
anderen Gefangenen mußten zwei Löffel für 
20 Personen als einziges Ehßgerät dienen. Auf 
der „Laurentic“ fand sich am letzten Tage vor 
der Ankunft in Liverpool eine Ratte im Essen. 
VI. 
Die Beschaffung von Zusatznahrungsmitteln 
war angesichts dieser Zustände durchaus not- 
wendig, aber häufig unmöglich. 
Auf der „Bathurst“ suchten sich die Ge- 
fangenen teilweise dadurch zu helfen, daß sie sich
	        

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