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Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2/3.
Volume count:
2/3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur. I.
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 19 20 
Botha kam dann auf die Eingeborenen in 
Südwest zu sprechen und über eine mögliche 
Wiederholung des Aufstandes. Als ich in 
diesem Zusammenhange auf die von einem Teil 
unserer Volksvertretung gewünschte Verminde- 
rung der Schutztruppe kam, riet er dringend 
ab, im Interesse der Aufrechterhaltung der Ord- 
nung unter die Zahl von 2000 als Stärke der 
Schutztruppe herunterzugehen. Auch er sei der 
Meinung, daß man Eingeborenen niemals 
trauen könne und immer auf der Hut sein 
müsse. 
Deutsch-Südwestafrika hatte nach demselben 
Statesman's Vearbocok im Jahre 1913 eine euro- 
päische Bevölkerung von insgesamt 14 816 Köpfen. 
Demgegenüber hatte die Südafrikanische Union 
im gleichen Jahre eine europäische Bevölkerung 
von 1278713 Köpfen, also beinahe das Hundert- 
sache. Deutsch-Südwestafrika besaß keine schwere 
und eine wenig zahlreiche sonstige Artillerie. 
Zu 2. Die Behauptung, der Gouverneur 
von Südwestafrika habe mit Maritz vor Beginn 
des Krieges Verabredungen irgendwelcher Art ge- 
troffen, ist durchaus unrichtig. Unsere Gegner 
haben einen Beweis hierfür nicht einmal versucht. 
Zu 3. Es ist unrichtig, daß die deutschen 
Truppen alsbald nach Ausbruch des Krieges bei 
Scuitdrift und bei Nakab-Süd englisches Gebiet 
angegriffen haben. Richtig ist vielmehr, daß eng- 
lischerseits von einer bei Scuitdrift im Oranjefluß 
liegenden Insel auf deutsches Gebiet hinüberge- 
schossen wurde. Deutscherseits ist lediglich dieses 
Feuer erwidert worden. Der Angriff erfolgte 
von englischer, nicht von deutscher Seite. Der 
zweite Ort, Nakab-Süd, liegt überhaupt nicht auf 
englischem, sondern auf deutschem Gebiet! 
· Zum Beweise dafür, daß Nakab-Süd im eng- 
lischen Gebiet liege und seine Besetzung eine Ver- 
letzung englischen Gebiets sei, hat die Regierung 
der Südafrikanischen Union am 9. September 1914 
im Parlament in Kapstadt den Abgeordneten eine 
englische Karte vorgelegt, auf welcher der Platz 
Nakab-Süd auf englischem Gebiet eingetragen 
war. Eine Betrachtung dieser Karte, von der 
ein Originalstück in meinem Besitz ist, zeigt aber 
deutlich, daß Nakab-Süd ursprünglich auf deutschem 
Gebiet eingetragen war, daß diese Einzeichnung 
durch Rasur entfernt und die Rasurstelle nach- 
träglich mit brauner Farbe überdruckt und der 
Ort Nakab-Süd auf englisches Gebiet verlegt ist. 
Diese Fälschung, die sofort im Unions-Parlament 
kestgestellt wurde, liefert vollen Beweis dafür, daß 
von einer Verletzung englischen Gebiets durch Be- 
setzung von Nakab-Süd keine Rede sein kann. 
4 Um die Abneigung der burischen Kreise Süd- 
afrikas gegen den geplanten Angriff auf Deutsch- 
  
Südwestafrika zu überwinden, hat die Regierung 
Bothas die Bevölkerung Südafrikas durch die 
wahrheitswidrige Behauptung deutscher Angriffs- 
absichten zur Aufnahme der Waffen zu bestimmen 
gesucht. Der wahre Sachverhalt ist aber in- 
zwischen in weiten Kreisen Südafrikas bekannt 
geworden. 
# 1# 
* 
Zu Punkt 3 der Antwort des Staats- 
sekretärs ist noch folgendes zu bemerken: 
Der Lauf des Oranjeflusses ist vollständig 
englisch, da die Grenze vertragsmäßig am rechten 
Ufer (nicht im Talweg) entlang läuft. Es be- 
steht also kein Zweifel, daß alle im Fluß liegen- 
den Inseln englisch sind, und daß, wenn von 
einer bei Scuitdrift liegenden Oranje-Insel auf 
das deutsche Ufer geschossen wurde, ein Angriff 
vom englischen Gebiet her erfolgte. 
Die dem 20. Meridian östl. Greenw. folgende 
deutsch-englische Grenze ist bereits seit 1906 genau 
vermessen und vermarkt. Es handelt sich also 
keineswegs um eine ideelle Linie, über deren 
örtlichen Verlauf Meinungsverschiedenheiten herr- 
schen könnten. Die von den beiderseitigen Grenz- 
expeditionen seinerzeit gemeinsam entworfene und 
von beiden Regierungen anerkannte Grenzkarte 
(siehe Kopie I) zeigt die dichte Vermarkung der 
Linie mit eisernen Grenztafeln und die Lage der 
Ortlichkeit „Nakab“ auf deutschem Gebiet. 
Die Bezeichnung „Nakab-Süd“ ist einige 
Jahre später zum Unterschied von einem nord- 
westlicher liegenden Nakab-Nord von der deut- 
schen Regierung eingeführt worden (siehe Kopie II, 
Ausschnitt aus einer 1912 erschienenen deutschen 
Karte mit den Orten Nakab-Nord und Nakab- 
Süd). 
Die Person, die Nakab-Süd in die für das 
Parlament bestimmte englische Karte einsetzte, hat 
die Eintragung zunächst genau nach der deutschen 
Karte vorgenommen, also auch den deutschen 
Namen „Nakab-Süd“ eingeschrieben. Nachträglich 
wurde die Ortssignatur ausradiert und auf die 
englische Seite der Grenze verlegt. Die deutsche 
Bezeichnung „Nakab-Süd“ blieb aber un- 
verändert stehen, während sie folgerichtig als 
„Nakab- South“ ebenfalls auf die englische 
Seite hätte gesetzt werden müssen; die durch die 
Rasur entstandene Lücke wurde mit einem braunen 
Pfeil überdeckt (siehe Kopie III, Ausschnitt aus der 
dem Unionsparlament vorgelegten Karte). 
Daß eine so plumpe Fälschung im Unions- 
parlament nicht unbemerkt bleiben konnte, liegt auf 
der Hand. Die Ausführungen der dortigen Presse 
beweisen, daß man in der Union über den wahren 
Sachverhalt völlig im klaren ist. So schreibt die 
Zeitung „De Tranvaler“ am 16. Juli 1915:
	        

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