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Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1917
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
28
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika. Zur militärischen Lage.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium.
  • Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)
  • Title page
  • Herr und Heimat
  • Title page
  • Other
  • Vorwort.
  • Vorwort zum zweiten Bande.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Erstes Kapitel. Mobilmachung.
  • Zweites Kapitel. Aus- und Umbau des Heeres.
  • Drittes Kapitel. Draußen und drinnen.
  • Viertes Kapitel. Aus Deutschlands dunkelsten Tagen.
  • Anhang.
  • Advertising

Full text

2 Erstes Kapitel 
sicherte Durchführung der Mobilmachung verbunden, die höchstens 48 
Stunden bestehen bleiben konnten, um dann entweder zur Mobil- 
machung selbst oder zur Aufhebung des Zustandes zu führen. Die ter- 
minmäßige Erledigung der für die „drehende Kriegsgefahr“ vorgesehenen 
Maßnahmen ging glatt von statten. 
Ich rechnete mit der demnächstigen Mobilmachung und legte, um 
eintretenden Falles Zeit zu sparen, dem Kriegsminister, Generalleutnant 
von Falkenhayn, einige der wichtigsten für diesen Fall vorgesehenen Ent- 
würfe zur Unterschrift vor. Als ich sie zurückholen wollte, weigerte sich 
der Minister, sie mir zu geben, schloß sie vielmehr in seinem eisernen 
Schrank ein. Wenn ich auch meinen großen eisernen Schrank, in dem die 
anderen Mobilmachungssachen aufbewahrt waren, für sicherer ansah 
als den bleinen Schrank im Ministerzimmer, so konnte ich doch den 
Standpunkt des Kriegsministers, so wichtige Sachen, die schon seine 
Unterschrift trugen, nicht herausgeben zu wollen, wohl verstehen. Nach 
einiger Zeit kam mir auf dem Korridor des Ministeriums ein Refe- 
rent mit den Worten entgegen: „Mobilmachung ist befohlen, Extra- 
blätter des Lokal-Anzeigers werden verteilt“. Ich konnte es nicht glau- 
ben, ein gleich darauf einlaufendes Exemplar bestätigte indes die Mit- 
teilung. Mein erster Gedanke war: Die beim Kriegsminister liegenden 
Schriftstücke sind gestohlen! Ich eilte sofort zu ihm: Zum Glück be- 
stätigte sich der Verdacht nicht. Es stellte sich heraus, daß die Zeitung 
voreilig die Extrablätter hatte verteilen lassen. Gott sei Dank hatte ein 
Schutzmann, dem die Sache doch bedenklich vorkam, eingegriffen, so daß 
nur wenige Stücke verausgabt wurden. Immerhin hatte die Sache 
sich berumgesprochen und nicht lange dauerte es, als aus einem Orte 
der Rheinprovinz die Anfrage kam, ob die Mobilmachung befohlen 
sei. Um Verwirrungen vorzubeugen, erging an alle Generalkommandos 
ein entsprechendes Telegramm. Ich muß dies Vorkommnis anführen, 
da es den Reichskanzler zu Ausführungen in der Reichshaushaltskom- 
mission veranlaßte. 
Am 1. August etwa *. 20 Uhr nachmittags wurde ich mit den Herren 
der Abteilung zum Kriegsminister befohlen. Der Minister übergab mir 
im Beisein des Generalmajors Wild von Hohenborn, Direktor des 
Allgemeinen Kriegsdepartements, den von Sr. Majestät unterschrie- 
benen Mobilmachungsbefehl mit den Worten: „Seine Majestät der 
Kaiser hat die Mobilmachung für das deutsche Heer heute befohlen.
	        

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