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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 6 (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 6 (6)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_06
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 6
Volume count:
6
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law

Title:
Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen.
Volume count:
30
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 6 (6)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Bekanntmachung über den Gesamtbetrag der Darlehnskassenscheine. (1)
  • Bekanntmachung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile. (2)
  • Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen. (3)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Postordnung vom 20. März 1900. (4)
  • Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Österreich. (5)
  • Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in ausländischen Staaten. (6)
  • Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen die im Ausland ihren Wohnsitz haben. (7)
  • Bekanntmachung über vorübergehende Zollerleichterungen. (8)
  • Bekanntmachungen, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr.
  • Bekanntmachung, betreffend Aus- und Durchfuhr von Bandwebstühlen etc. (19)
  • Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr von handbeschlagenem, legiertem Blattgold und von Glanzgold. (20)
  • Bekanntmachung über die Nachweisung der von knappschaftlichen Krankenkassen verauslagten Beiträge für Wochenhilfe während des Krieges. (21)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Zulassung von eisernen Gewichten zur Eichung vom 11. August 1915. (22)
  • Bekanntmachung über Saatgetreide. (23)
  • Bekanntmachung über die Herstellung von Süßigkeiten. (24)
  • Bekanntmachung über Ausnahmen von der Verordnung über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade vom 16. Dezember 1915. (25)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 9. Oktober 1915. (26)
  • Bekanntmachung einer Änderung der Bekanntmachung über Höchstpreise für Brotgetreide vom 23. Juli 1915. (27)
  • Bekanntmachung über Käse. (28)
  • Bekanntmachung über die Beschränkung der Herstellung von Fleischkonserven und Wurstwaren. (29)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen. (30)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzheringen. (31)
  • Bekanntmachung über die Festsetzung von Preisen für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut. (32)
  • Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffeln. (33)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915. (34)
  • Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Kartoffeln. (35)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Einfuhr von Kartoffeln. (36)
  • Bekanntmachung über die Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916. (37)
  • Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger. (38)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger. (39)
  • Bekanntmachung über künstliche Düngemittel. (40)
  • Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Bekanntmachung über die Höchstpreise für schwefelsaures Ammoniak vom 27. Mai 1915. (41)
  • Bekanntmachung über die Herabsetzung der Malz- und Gerstenkontingente der gewerblichen Bierbrauereien für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916. (42)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über die Herabsetzung der Malz- und Gerstenkontingente der gewerblichen Bierbrauereien für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916 vom 31. Januar 1916. (43)
  • Bekanntmachung über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im Jahre 1915/16. (44)
  • Bekanntmachung über Erleichterungen für landwirtschaftliche Brennereien im Betriebsjahr 1915/16. (45)
  • Bekanntmachung über die Anzeige der Bestände an Rohzucker. (46)
  • Bekanntmachung über die Wiederholung der Anzeige der Bestände von Verbrauchszucker. (47)
  • Bekanntmachung über die Verwendung von Verbrauchszucker. (48)
  • Bekanntmachung, betreffend die Preise für Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1915/16. (49)
  • Bekanntmachung über Brotgetreide. (50)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915. (51)
  • Bekanntmachung zur Herbeiführung der beschleunigten Ablieferung von Gerste und Hafer. (52)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915. (53)
  • Bekanntmachung der Reichsfuttermittelstelle über den Vertrieb von Saatgerste und Saathafer. (54)
  • Bekanntmachung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch. (55)
  • Änderung der Anordnungen vom 25. September 1915 zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 1915. (56)
  • Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915. (57)
  • Bekanntmachung, betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu. (58)
  • Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu. (59)
  • Bekanntmachung wegen Festsetzung anderer Preise im Verkehr mit Stroh und Häcksel. (60)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Margarine aus dem Ausland. (61)
  • Ausführungsbestimmungen über die Einfuhr von Margarine aus dem Ausland. (62)
  • Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten zu technischen Zwecken. (63)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916. (64)
  • Bestimmungen zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats über Öle und Fette vom 8. November 1915. (65)
  • Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung des Jahres 1916 als Kriegsjahr. (66)
  • Verordnung, betreffend die Rückkehr der Deutschen im Ausland. (67)
  • Zweite Nachtrags-Verordnung zu der Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und Asbest sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe. (68)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Nußbaumholz und stehenden Nußbäumen. (69)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web-, Wirk- und Strickwaren. (70)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost. (71)
  • Nachtrag zu der Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellten Web-, Wirk- und Strickgarnen. (72)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Bestimmungen für Konfektionsarbeiten. (73)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Arbeitszeit in den Lumpenreißereien. (74)
  • Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über vorbereitenden Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. Dezember 1915. (75)
  • Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Verordnung, betreffend private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915. (76)
  • Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Vorschriften über die zwangsweise Verwaltung ausländischer Unternehmungen. (77)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausnahme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren usw. (78)
  • Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln. (79)
  • Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln. (80)
  • Bekanntmachung, betreffend den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln. (81)
  • Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom15. November 1915 wegen Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein- und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder vom 12. Februar 1915. (82)
  • Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legitimation von Urkunden in den besetzten Gebieten. (83)
  • Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften. (84)
  • Allerhöchste Gnadenerlasse. (85)
  • Anhang: Preußische Ausführungsbestimmungen.
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Volksernährung. 
Bekanntmachung 
über die Einfuhr von Salzheringen. 
Vom 17. Januar 1916. 
(Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt- 
schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914.) 
§ 1. Salzheringe, die aus dem Ausland eingeführt werden, sind an die Zentral- 
Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zu liefern. 
§ 2. Der Reichskanzler kann die näheren Bedingungen für die Lieferung fest- 
setzen und erläßt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Er kann bestimmen, 
daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe 
bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft und daß die Salzheringe, auf die sich die Zu- 
widerhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, ein- 
gezogen werden. 
8 3. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. Er kann Vorschriften über 
die Durchfuhr von Salzheringen erlassen. 
§s 4. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der 
Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. 
Kusführungsbestimmungen 
zur Derordnung des Bundesrats über die Einfuhr von 
Salzheringen. 
Vom 22. Januar 1916. 
(Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salz- 
heringen vom 17. Januar 1916.) 
§ 1. Wer aus dem Ausland Salzheringe einführt, ist verpflichtet, den Eingang 
der Salzheringe im Inland der Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin 
unter Angabe der Menge, des bezahlten Einkaufspreises und des Aufbewahrungsorts 
unverzüglich anzuzeigen; die Anzeige hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. 
Dabei ist tunlichst ein von der Zentra'-Einkaufsgesellschaft m. b. H. vorzuschreibendes 
Formular zu benutzen. 
Als Einführender im Sinne dieser Bestimmungen gilt, wer nach Eingang der 
Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt 
ist. Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle 
der Empfänger. 
§J 2. Wer aus dem Ausland Salzheringe einführt, hat sie an die Zentral- 
Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zu liefern. Er hat sie bis zur Abnahme durch 
die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in 
handelsüblicher Weise zu versichern und auf Abruf zu verladen. Er hat sie auf Ver- 
*5 Gesellschaft an einem von dieser zu bestimmenden Orte zur Besichtigung 
zu stellen. 
§ 3. Die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. hat sich unverzüglich nach 
Empfang der Anzeige (§ 1) zu erklären, ob sie die Salzheringe übernehmen will. 
§s 4. Die Zentral-Einkaufsgesellschaft hat für die von ihr übernommenen Salz- 
heringe einen angemessenen Übernahmepreis zu zahlen. 
Ist der Verpflichtete mit dem von der Zentral-Einkaufsgesellschaft gebotenen 
Preise nicht einverstanden, so setzt ein Ausschuß den Preis endgültig fest; der Aus- 
schuß bestimmt auch, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. 
Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden des Ausschusses, seine Mitglieder 
und deren Stellvertreter. 
Der Ausschuß entscheidet in einer Besetzung von 5 Mitgliedern, von welchen 
mindestens 3 dem Fachhandel angehören müssen. 
  
10
	        

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