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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_08
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8
Volume count:
8
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law

Title:
Bekanntmachung über Antragsrechte in der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Zehn- und Fünfpfennigstücken aus Eisen. (1)
  • Bekanntmachung über Ausfuhrverbote. (2)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr. (3)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände. (4)
  • Bekanntmachung über Antragsrechte in der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. (5)
  • Bekanntmachung, betreffend die Beitragserstattung nach § 398 des Versicherungsgesetzes für Angestellte. (6)
  • Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung an berufsunfähige Kriegsteilnehmer. (7)
  • Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung. (8)
  • Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts. (9)
  • Bekanntmachung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916. (10)
  • Bekanntmachung über die Bereitung von Backwaren. (11)
  • Bekanntmachung über weitere Erleichterungen des Brennereibetriebs im Betriebsjahr 1915/16. (12)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916. (13)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker. (14)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff. (15)
  • Berichtigung. Reichsgesetzblatt vom 8. Mai 1916.
  • Bekanntmachung über die Abgabe von Flaschenspiritus. (16)
  • Bekanntmachung über das Verbot des Malzhandels. (17)
  • Bekanntmachung über das Verbot des Malzhandels. (17)
  • Bekanntmachung, betreffend die Vorausverwendung von Malzkontingenten. (18)
  • Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Verordnung über Malz vom 17. Mai 1915. (19)
  • Bestimmungen über die Einfuhr von Butter aus dem Auslande. (20)
  • Bekanntmachung über die Ausdehnung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Kakao vom 3. März 1916 auf Schokolade. (21)
  • Bekanntmachung, betreffend Freigabe von Rohkaffee und Tee. (22)
  • Bekanntmachung über die Durchfuhr von Kaffee. (23)
  • Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. (24)
  • Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung auf die Reichskartoffelstelle. (25)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für ausländischen Käse. (26)
  • Bekanntmachung über Änderung der Preise für Quark und Quarkkäse. (27)
  • Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von Käse aus Schweden, Norwegen und der Schweiz. (28)
  • Bekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst. (29)
  • Ausführungsbestimmungen zur Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln. (30)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Fleischwaren. (31)
  • Bekanntmachung über den Feintalghöchstpreis. (32)
  • Bekanntmachung zur Vereinfachung der Beköstigung. (33)
  • Bekanntmachung zur Vereinfachung der Beköstigung. (33)
  • Bekanntmachung über die Regelung der Fischpreise. (34)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916. (35)
  • Bekanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916. (36)
  • Bekanntmachung über da Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen fetten und Ölen zur Herstellung von kosmetischen Mitteln usw. (37)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915. (38)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Anordnungen zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 1915. (39)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 / 24. März 1916 und der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915 /26. März 1916. (40)
  • Bekanntmachung über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer. (41)
  • Bekanntmachung über künstliche Düngemittel. (42)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916. (43)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Preise für künstliche Düngemittel. (44)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916. (45)
  • Bekanntmachung über Ergänzung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 31. Januar 1916. (46)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschränkung des Verkehrs mit gewissen Arzneimittelstoffen. (47)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise von Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915, 21. Oktober 1915 und vom 1. Mai 1916. (48)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 / 21. Oktober 1915. (49)
  • Bekanntmachung über die Höchstpreise für Benzin. (50)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmittel vom 18. April 1916. (51)
  • Bekanntmachung über Höchstpreise für Soda. (52)
  • Bekanntmachung über Montanwachs. (53)
  • Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Verordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 1. November 1915. (54)
  • Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Verordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft vom 13. November 1915. (55)
  • Bekanntmachung über Druckpapier. (56)
  • Bekanntmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßregeln gegen Portugal. (57)
  • Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legitimation von Urkunden in den besetzten Gebieten. (58)
  • Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen. (59)
  • Bekanntmachung über die Zuständigkeit zur Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, die im Inland weder eine Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren sind. (60)
  • Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren. (61)
  • Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren. (62)
  • Bekanntmachung, betreffend Stempel der Wechsel von deutschen Bundesstaaten oder von Lieferungsverbänden. (63)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verfahren vor der Reichsentschädigungskommission vom 25. April 1915. (64)
  • Bekanntmachung über Änderungen der Verordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915. (65)
  • Preußen.
  • Während der Drucklegung aufgenommen.
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Angestelltenversicherung. 
gegenwärtigen Kriege teilgenommen hat (8 15 des Bürgerlichen Gesetzbuc 
vor der Feststellung seines Todes während des Krieges vermißt gewesen ist, 
Berechtigte im Sinne des § 1253 der Reichsversicherungsordnung als ver 
den Antrag rechtzeitig zu stellen. 
Das Hindernis gilt als weggefallen 
1. mit dem Schlusse des Kalenderjahrs, das dem Jahre folgt, in d 
Krieg beendet ist, 
2. wenn aber vorher 
a) der Tod des Versicherten in das Sterberegister eingetrage- 
mit dem Tage dieser Eintragung, 
b) der Versicherte für tot erklärt wird, mit dem Tage, an dem 
Todeserklärung aussprechende Urteil ergeht. 
Kommen beide Tage der Nr. 2 in Frage, so ist der 
maßgebend. 
Das Vorstehende gilt entsprechend für Versicherte, die nicht zur bewa 
Macht gehören, wenn sie sich bei ihr aufgehalten haben oder ihr gefolgt sin 
wenn sie in die Gewalt des Feindes geraten sind. 
§ 2. Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1, 4 beginnt die Aussch 
für den Antrag auf Witwengeld nach § 1300 der Reichsversicherungsordnung#n 
im §& 1 Abs. 2, 3 bestimmten Zeitpunkt. 
Ist eine Witwe innerhalb der letzten drei Monate der vorstehend oder 
sd 1300 der Reichsversicherungsordnung vorgeschriebenen Frist infolge von 
verhältnissen verhindert gewesen, den Anspruch auf das Witwengeld gelt 
machen, so gilt der Anspruch als rechtzeitig erhoben, wenn er vor dem Abla 
drei Monaten nach dem Wegfall des Hindernisses geltend gemacht wordene 
§ 3. Stirbt ein Versicherter oder ein zum Bezug einer Hinterbliebene 
oder eines Witwengeldes Berechtigter, ohne seinen Anspruch erhoben zu 
und ist er an der Erhebung durch Kriegsverhältnisse verhindert gewesen, so se 
Geltendmachung des Anspruchs und zum Bezuge der auf die Zeit bis zum T 
entfallenden Beträge nacheinander berechtigt der Ehegatte, die Kinder, der 
die Mutter, die Geschwister, wenn sie mit dem Berechtigten zur Zeit seines 
in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. 
§ 4. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1914 in K 
Ansprüche, über die das Feststellungsverfahren am Tage der Verkündung 
Verordnung schwebt, unterliegen deren Vorschriften. Ihre Nichtanwendung gi 
dann als Revisionsgrund, wenn das Oberversicherungsamt sie noch nicht ann 
onnte. 
Sind Ansprüche nach dem 31. Juli 1914 abgelehnt worden, so hat sie di 
sicherungsanstalt, soweit nicht Abs. 2 Platz greift, nach den Vorschriften dieser 
nung zu prüfen. Führt diese Prüfung zu einem dem Berechtigten günstiger 
gebnis oder wird es von dem Berechtigten verlangt, so ist ihm ein neuer B 
zu erteilen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Beitragserstattung nach § 308 des 1 
sicherungsgesetzes für Kngestellte. 
Vom 11. Mai 1916. 
(Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu 
schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914.) 
§ 1. Wenn der Versicherte als Angehöriger der bewaffneten Macht des Deu 
Reichs oder eines mit ihm verbündeten oder befreundeten Staates an dem 
6
	        

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