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Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
kuepper_legimitationspruefung_1919
Title:
Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.
Subtitle:
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde.
Author:
Küpper, Gustav
Buchgattung:
Inaugural-Dissertation
Keyword:
Wahlprüfung
Bundesrat
Reichstag
Place of publication:
Greifswald
Publishing house:
Buchdruckerei Hans Adler
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
Scope:
64 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Die Legitimationsprüfung der Reichtagsabgeordneten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die Wahlprüfung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Formelles Wahlprüfungsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Das Verfahren.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.
  • Title page
  • Widmung
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Literaturverzeichnis.
  • Einleitung.
  • Erster Teil. Die Legitimationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten.
  • A. Einleitung.
  • B. Wem stand die Legitimationsprüfung zu?
  • C. Wie weit erstreckte sich die Prüfung?
  • Zweiter Teil. Die Legitimationsprüfung der Reichtagsabgeordneten.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Legitimationsprüfung im engeren Sinne.
  • C. Die Wahlprüfung.
  • I. Formelles Wahlprüfungsrecht.
  • 1. Die rechtlichen Grenzen der Ausübung des Rechtes.
  • 2. Das Verfahren.
  • II. Materielles Wahlprüfungsrecht.
  • III. Die rechtliche Natur der Wahlprüfung.
  • D. Schluß.
  • Lebenslauf.

Full text

— 52 — 
stellten Antrag. Da laut § 51 Satz 5 Geschäftsordnung bei 
Stimmengleichheit die Frage als verneint anzusehen war, so 
hatte Stimmengleichheit hier Ungültigkeitserklärung zur Folge. 
Sonst erfolgte die Entscheidung natürlich durch Majoritäts- 
beschluß. 
II. Materielles Wahlprüfungsrecht. 
Es folgen nunmehr Betrachtungen über das materielle 
Wahklprüfungsrecht, bei denen die wichtigsten Punkte be- 
handelt werden sollen. — Als Ursachen, die möglicherweise 
die Ungültigkeitserklärung einer Wahl herbeiführen konnten, 
kamen vor allen die Fehler, die sich ous den abgegebenen 
Stimmen und bei der Stimmenberechnung ergaben, sowie 
Wahldelikte und Formfehler in Betracht. 
1. Die abgegebenen Stimmen und die Stimmenberechnung. 
Die Prüfung der abgegebenen Stimmen konnten von 
den einfachsten zu den kompliziertesten Fragen führen. Die 
Prüfung der Wählbarkeit überhaupt ist bereits bei der Legiti- 
mat.onsprüfung im engeren Sinne erörtert worden. Hier 
sei noch erwähnt, daß entsprechend den Ausführungen S. 33 
Stimmzettel mit den Namen deutscher Souveräne für un- 
gültig zu erklären waren. Ber der Prüfung der Stimmzettel 
werden vor allem die Bestimmungen des § 19 des Wahl- 
reglements in Betracht zu ziehen gewesen sein, aus denen sich 
eine große Reihe von Fragen ergeben konntent#). 
1) 5 19 Abfs. 1 (bisberiges) Wablreglement: Ungültig sind 1. 
Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich abgestempelten Umschlag, 
oder welche in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag 
übergeben worden sind. 2. Stimmzettel, welche nicht von weißem Pa- 
pier sind. 3. Stimmzettel, welche mit einem Kennzeichen versehen sind. 
4. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten. 
5. Stimmzettel, aus welchem die Person des Gewählten nicht unzwei-
	        

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