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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publisher:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.

Contents

Title:
Inhalt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Contents

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
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Full text

Inhalt. 
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901 
Lchrplan i di Gesongunterrichts an den höheren Lehranstalten vom 
Bestimmungen * die Versehung der * an den höberen Lehr 
anstalten vom 25. Oktober 190010. U„ 
Ordnung der Reifeprüfung an den neunstifigen züberen Scten in 
Arrußen vom 27. Oktober 100) 
Bestimmungen über die Schlußprüfung an den jesastuficen höheren Sculen 
in Preußen vom 29. Oktober 1900) 
Ordnung der der Prüfung von Extraneern behufs Nachneses der nele sur 
Aussertigung von Zeugnissen der Reife für Prima- 
Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Real- 
gymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen 
Höhe der von fremden Prüflingen an den neun= und sechsstufigen üheren 
Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren . 
Zulassung der Abiturienten an deutschen Realgymnasien und Oberrealichulen 
zum Rechtsstudim 
Nachweis der Primareife seitens ie Oberclundener einer zühere 
Lehranstalt 
Form der Zeugnisse über die beandene Scahprfen an den sehaiufigen 
höheren Schulen 
Ausnahmsweise Zuerkennung der Relfe für die unterprima. an Schüler 
der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse 
Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen 
Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien 
Einführiung des biologischen Unterrichts in den oberen Aassen der ühern 
Lehranstalten . 
Linenrzeichenunterricht an den NRealanstalten * 
Vereinbarung der Bundesregierungen über die grgenette Anerlenning 
der Reifezeugnisse . 
Abschlußprüfungen an den sogenannten Rektoratschulen Hen zwiii 
Progymnasien, Realprogymnasien bezw. Realschulen) 
Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren achr 
anstalten .. 
Unterricht in der französischen und in * cralichen ESptahe uf der Voer 
stufe der Gymnasien 
Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüsungen. .... 
Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten 
Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten » 
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