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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publisher:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
  • Advertising

Full text

Lateinisch. 23 
ist, daß zur Förderung dieser Aufgabe auch die Vertreter der übrigen 
wissenschaftlichen Lehrfächer beitragen. 
8. Für die Oberstufe (OII—OD ist von einer Verteilung des 
Lesestoffes auf die einzelnen Klassen abgesehen, um den verschiedenen 
Anstalten eine freiere Auswahl und Anordnung anheimzugeben. Er 
wird sich ohne Schwierigkeit bewältigen lassen, wenn aus den Prosa- 
werken in geschickter Auswahl nur einzelne Abschnitte gelesen werden 
und wenn er auf Klassen- und Privatlektüre so verteilt wird, daß 
Schwierigeres unter unmittelbarer Leitung des Lehrers zur Behandlung 
kommt, minder Schwieriges dem Privatstudium überlassen bleibt, 
wobei der Lehrer dem Schüler — wie auch hinsichtlich der Benutzung 
der Schülerbibliothek — beratend und helfend zur Seite zu stehen und 
Teilnahme und Freude an der Sache durch seinen Einfluß zu wecken 
hat. Bei aller Lektüre in den oberen Klassen ist darauf zu achten, 
daß die Besprechung ihres Inhaltes und dessen Verständnis die 
Hauptaufgabe bildet und nicht etwa ausgedehnte literaturgeschichtliche 
Vorträge des Lehrers diesen Zweck der Leltüre vereiteln. 
3. Lateinisch. 
A. Ghmnasium. 
a) Allgemeines Lehrziel. 
Auf sicherer Grundlage grammatischer Schulung gewonnenes 
Verständnis der bedeutenderen klassischen Schriftsteller Roms und da- 
durch Einführung in das Geistes= und Kulturleben des Altertums. 
b) TLehraufgaben. 
VI. 8 Stunden woöchentlich. 
Formenlehre mit Beschränkung auf das Regelmäßige unter Aus- 
schluß der Deponentia. Im Anschluß an das Lese= und Übungsbuch 
Aneignung eines nach Auswahl und Umfang sorgfältig bemessenen 
Wortschatzes zur Vorbereitung auf die Lektüre. 
Das Lese= und Übungsbuch verwendet den Wortschatz der Prosa- 
schriftsteller, die auf der mittleren Stufe gelesen werden, und nimmt 
seinen Stoff vorzugsweise aus der alten Sage und Geschichte, damit 
sprachlich und inhaltlich ein Zusammenhang mit der späteren Schrift- 
stellerlektüre besteht. Es bietet neben Einzelsätzen auch zusammen- 
hängenden Inhalt, und zwar zunächst lateinische Stücke, dann diesen 
im Wortschatz entsprechende deutsche. Die Abschnitte werden in der 
Schule unter Anleitung und, soweit nötig, mit Hilfe des Lehrers 
übersetzt und zum Nachüberseten ausgegeben allmählich wird die 
Selbstlätigkeit der Schüler immer mehr in Anspruch genommen. 
Stete Übungen im Konstruieren.
	        

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