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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publisher:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
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Full text

26 Lateinisch. 
erster Dekade (namentlich 1I und II); Ovid, an dessen Stelle im zweiten 
Halbjahre auch schon Virgils Aneide treten kann (s. 0 U). Gelegent- 
lich unvorbereitetes Übersetzen, auch aus Cäsar. 
Anleitung zur Vorbereitung usw. wie in III. Auswendiglernen 
einzelner Stellen aus Ovid oder Virgil. Gelegentlich werden wichtige 
Phrasen gelernt und stilistische Regeln sowie synonymische Unter- 
scheidungen aus dem Gelesenen abgeleitet. 
Grammatik 3 Stunden: Wiederholung der Kasus-, Tempus- 
und Moduslehre. Abschluß der Verbalsyntax in ihren Hauptregeln. 
Übersetzen in das Lateinische aus einem Übungsbuche, welches 
sich in den grammatischen Regeln an das Pensum der mittleren Stufe 
anlehnt. 
Wöchentlich eine schriftliche übersetzung in das Lateinische ab- 
wechselnd als Klassenarbeit oder als häusliche Arbeit. In jedem 
Vierteljahre dafür eine schriftliche Übersetzung in das Deutsche als 
Klassenarbeit. 
O II. 7 Stunden wöchentlich. 
Lektüre 5 Stunden: Auswahl aus Livius' dritter Dekade; 
Reden Ciceros (z. B. pro Archia, pro Ligario, pro rege Deiotaro, 
in Caecilium), auch dessen Cato maior; Auswahl aus Sallust Virgils 
Aneide in einer Auswahl, die in sich abgeschlossene Bilder bietet und 
einen Durchblick durch das ganze Werk ermöglicht. Gelegentlich un- 
vorbereitetes Übersetzen. Auswendiglernen einzelner Stellen aus Virgil. 
Grammatik 2 Stunden: Grammatische Wiederholungen unter 
eingehender Berücksichtigung der wichtigeren und schwierigeren Syntax- 
regeln; zusammenfassende Belehrungen über besonders hervortretende 
stilistische Eigentümlichkeiten. 
Ülbersetzen in das Lateinische aus einem Übungsbuche, welches 
sich in der Stilistik auf das Wichtigste beschränkt. Zusammenfassung 
und Ergänzung früher gelernter Phrasen und synonymischer Unter- 
scheidungen. 
Mindestens alle 14 Tage eine schriftliche Übersetzung in das 
Lateinische als Klassenarbeit oder als häusliche Arbeit. In jedem 
Vierteljahre eine Übersetzung in das Deutsche als Klassenarbeit. 
U und O0I. Je7 Stunden wöchestlich. 
Lektüre 5 Stunden: Reden Ciceros (z. B. in Verrem IV oder 7, 
Pro Plancio, pro Sestio, alle mit Auslassungen, pro Murena), Aus- 
wahl aus Ciceros philosophischen und rhetorischen Schriften, auch aus 
seinen Briefen; Tacitus' Germania (wenigstens bis Kap. 27), auch 
Agricola oder Teile des Dialogus, Auswahl aus den Annalen (be- 
sonders die auf Germanien bezüglichen Abschnitte) und aus den. Historien;
	        

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