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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Lehrplan
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publishing house:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
  • Advertising

Full text

Allgemeine Lehrplüne. 5 
als wahlfrei von Ull ab je 2 Stunden Zeichnen; von 0 II ab je 
2 Stunden Englisch und je 2 Stunden Hebräisch. — Die Meldung 
u dem wahlfreien Unterrichte verpflichtet zur Teilnahme auf min- 
estens ein halbes Jahr. 
Für Schüler der IV und 1II mit schlechter Handschrift ist besonderer 
Schreibunterricht einzurichten. 
Eine Abweichung von dem vorstehenden Lehrplane ist dahingehend zulässig, 
daß in den drei oberen Klassen (O II. Ul und Ol) an Stelle des verbindlichen 
Unterrichts im Französischen solcher Unterricht im Englischen mit je 3 Stunden 
tritt, das Franhiische aber wahlfreier Lehrgegenstand mit je 2 Stunden wird. 
Von dem in U III, 0 III und Ull neben dem Griechischen gestatteten 
Ersatzunterrichte sind regelmäßig je 3 Stunden dem Englischen juwessen von 
den übrigen Stunden kommen in der Regel in U III und je 2 auf 
Französisch und je 1 auf Rechnen und Mathematik, dagegen in U I nur 1 
auf Französisch und 2 auf Mathematik und Naturwissenschaften. 
B. Lehrplan der Realghmnasien. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
iroomomnonornr 
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Religgoon 32222222222 
Gesidrussch undm zen) 34 Is 313313388328 
Lateinissse. 88 44449 
Französise.— —5 4 4 4444 
—NN—.—— 313153 1 
Geschicht? 222213131317 
Erdkunnde 2222 21 55 
Rechnen und Mathemati! 44 5 5 4 
Naturwissenschafter 2 2?22245 29 
Schreiben2 2——— 4 
Zeichgen ——22 222323222 22 16 
Zusammen2525529 303030311118112 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ich Dazu kommen als wahlfrei von 0 III ab je 2 Stunden Linear- 
zeichnen. 
In Bezug auf Turnen und Singen vergl. Gymnasium; ebenso in 
Bezug auf den Schreibunterricht für Schüler der IV und II.
	        

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