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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Lehrplan
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publishing house:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
  • Advertising

Full text

Rechnen und Mathematik. 55 
V. 4 bezw. 5 Stunden wöchentlich. 
Wie im Gymnasium. Dazu in der Oberrealschule: Propädeu- 
tischer geometrischer Anschauungsunterricht. Ubungen im Gebrauche 
von Zirkel und Lineal. 
IV. 4 bezw. 6 Stunden wöchentlich. 
Wie im Gymnasium. Dazu in der Oberrealschule: Anfangsgründe 
der Buchstabenrechnung und Lehre von den Parallelogrammen. 
UlIIII. 5 bezw. 6 Stunden woöchentlich. 
Arithmetik: Die Grundrechnungen mit absoluten Zahlen und 
Einführung der positiven und negativen Zahlgrößen. Lehre von den 
Proportionen. Gleichungen ersten Grades mit einer Unbekannten. 
Aufgaben aus dem bürgerlichen Leben und dem sogenannten kauf- 
männischen Rechnen. 
Planimetrie: Lehre von den Parallelogrammen (in der 
Oberrealschule deren ergänzende Wiederholung). Kreislehre. Sätße 
über die Flächengleichheit der Figuren (Pythagoreischer Lehrsatz). Be- 
rechnung der Fläche geradliniger Figuren. Konstruktionsaufgaben. 
O III. 5 Stunden woöchentlich. 
Arithmetik: Lehre von den Potenzen und Wurzeln. Gleichungen 
ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Einfache quadra- 
tische Gleichungen mit einer Unbekannten. 
Planimetrie: Ahhrlichkeitslehre. Proportionalität gerader 
Linien am Kreise, stetige Teilung. Regelmäßige Vielecke, Kreisumfang 
und inhalt. Konstruktionsaufgaben. 
UlII. 5 Stunden wöchentlich 
Arithmetik: Lehre von den Logarithmen. ÜUbungen im 
Rechnen mit (fünf= oder vierstelligen) Logarithmen. Quadratische 
Gleichungen. Wiederholungen aus den Lehrgebieten der vorhergehenden 
Klassen. 
Planimetrie: Anwendungen der Algebra auf die Geometrie. 
Konstruktionsaufgaben, besonders auch solche mit algebraischer Analysis. 
Wiederholungen aus dem ganzen Gebiete der Planimetrie. 
Trigonometrie: Grundlegung der Goniometrie. Einfache 
Dreiecksberechnungen. 
Stereometrie: Anleitung zum perspektivischen Zeichnen räum- 
licher Gebilde. Die einfachen Körper nebst Berechnungen von Kanten- 
längen, Oberflächen und Inhalten. 
O II. 5 Stunden wöchentlich. 
Mrithmetik: Arithmetische Reihen erster Ordnung und geo- 
metrische Reihen, Zinseszins= und Rentenrechnung. Die imaginären
	        

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