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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publisher:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
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Full text

Rechnen und Mathematik. 57 
Methodische Bemerkungen für Rechnen und Mathematik. 
1. Für die höheren Lehranstalten besteht die wichtigste Aufgabe 
des mathematischen Unterrichts in einer Schulung des Geistes, welche 
den Schüler befähigt, die erworbenen Anschauungen und Kenntrisse 
in selbständiger Arbeit richtig anzuwenden. Auf allen Gebieten dieses 
Lehrfaches ist daher ein klares Verständnis der zu entwickelnden Sätze 
und ihrer Herleitung ebenso wie Übung und Gewandtheit in ihrer 
Anwendung zu erzielen. Demnächst muß, wie jeder andere Unterricht, 
so auch der mathematische sich die Pflege der Muttersprache angelegen 
sein lassen, ein Gesichtspunkt, der besonders bei der Korrektur der schrift- 
lichen Arbeiten zur Geltung kommt, namentlich für die selbständigeren 
häuslichen Ausarbeitungen, die in den oberen Klassen neben den 
regelmäßigen Klassenübungen in der Regel alle vier Wochen zu for- 
dern sind. 
2. Der Rechenunterricht hat Sicherheit und Geläufigkeit in den 
Operationen mit bestimmten Zahlen zu erstreben. Damit er mit dem 
darauf folgenden arithmetischen Unterricht im Einklang stehe und 
diesen vorzubereiten und zu unterstützen geeignet sei, muß sowohl die 
Wiederholung der Grundrechnungsarten in VI als auch die Be- 
handlung des Bruchrechnens unter Anlehnung an die mathematische 
Form geschehen, so daß dabei auch die Verwendung von Klammern 
und Vorzeichen dauernd geübt wird. Andererseits sind die Verhält- 
nisse des praktischen Lebens, schon von der untersten Stufe ab, 
namentlich beim Kopfrechnen nicht zu vernachlässigen. Die Kenntnis 
der deutschen Münzen, Maße und Gewichte ist durch die Anschauung 
zu vermitteln. Ebenso ist die Einführung in das Wesen der Brüche 
anschaulich zu gestalten und bei den Erklärungen davon auszugehen, 
daß die Schüler mit Bruchteilen wie mit benannten Zahlen rechnen 
lernen. Kopfrechenaufgaben mit kleinen Zahlen gehen zur Vermittelung 
des Verständnisses auf allen Stufen den schriftlichen Aufgaben mit 
größeren Zohlen voran. Verwickeltere Rechenaufgaben sind tunlichst 
zu vermeiden. Auch sind bei der Behandlung der sogenannten 
bürgerlichen Rechnungsarten alle Aufgaben auszuschließen, denen für 
die Schüler unverständliche Vorkommnisse und Gepflogenheiten des 
rein geschäftlichen Verkehrs zu Grunde liegen. Der eigentliche Rechen- 
unterricht findet auf dem Gymnasium in IV, auf den Raeal- 
anstalten in Ulll seinen Abschluß. Die Sicherheit im Rechnen 
ist aber im arithmetischen Unterrichte der folgenden Klassen durch fort- 
gesetzte Übungen zu erhalten. 
3. Der geometrische Unterricht beginnt mit einem Vorbereitungs- 
unterricht, welcher von der Betrachtung einfacher Körper ausgehend 
das Anschauungsvermögen ausbildet und zugleich Gelegenheit gibt, 
die Schüler im Gebrauche von Zirkel und Lineal zu üben. 
 
	        

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