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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publisher:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
  • Advertising

Full text

62 Naturwissenschaften. 
0 II. 2 Stunden wöchentlich. 
Wärmelehre nebst Anwendungen auf Meteorologie. Magnetismus 
und Elektrizität, insbesondere Galvanismus. 
U und 0OI. Je 2 Stunden wöchentlich. 
Mechanik mit Anwendungen auf Wärmelehre (mechanisches Wärme- 
äquivalent), mathematische Erd= und Himmelskunde. Wellenlehre, 
Akustik und Optik. 
Wiederholungen und Ergänzungen aus dem ganzen Gebiete. 
B. Realgymnasium und Oberrealschule. 
a) Allgemeines Lehrziel. 
Botanik: Kenntnis des natürlichen Systems, insbesondere der 
wichtigsten Familien der einheimischen Blütenpflanzen, einiger Sporen- 
pflanzen und der wichtigsten ausländischen Nutzpflanzen; Bekanntschaft 
mit deren geographischer Verbreitung, Kenntnis der Lebenserscheinungen 
der behandelten Pflanzen, auch der häufigsten Pflanzenkrankheiten und 
ihrer Erreger. Das Nötigste aus der Morphologie, Anatomie und 
Physiologie der Pflanzen. 
Zoologie: Kenntnis des Systems der Wirbeltiere und der 
wirbellosen Tiere; Bekanntschaft mit der Lebensweise und der geo- 
graphischen Verbreitung der hervorragendsten Tiere, Kenntnis vom 
Bau des menschlichen Körpers und von den wichtigsten Lehren der 
Gesundheitspflege. . 
Mineralogie: Kenntnis der wichtigeren Kristallformen sowie 
der physikalischen Eigenschaften, der chemischen Zusammensetzung und der 
geologischen und technischen Bedeutung der wichtigsten Mineralien. 
Physik: Sichere Kenntnis der wichtigsten Erscheinungen und 
Gesetze aus den verschiedenen Gebieten der Physik, sowie Bekanntschaft 
mit der mathematischen Darstellung der Hauptgesetze, Kenntnis der 
wichtigsten Lehren der mathematischen Erd- und Himmelskunde. 
Chemie: Kenntnis der wichtigsten Elemente und ihrer haupt- 
sächlichsten, besonders anorganischen Verbindungen sowie der Grund- 
gesetze der Chemie. Bei der Oberrealschule außerdem eine erweiterte 
Behandlung der organischen Chemie. 
b) Tehraufgaben. 
VI. 2 Stunden wöchentlich. 
Wie im Gymnasium. 
V. 2 Stunden woöchentlich. 
Wie im Gymnasium.
	        

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