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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Monograph

Persistent identifier:
lehrplaene_preussen_1913
Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
Subtitle:
Nebst den Bestimmungen über die Versetzungen und Prüfungen.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Lehrplan
Place of publication:
Halle a. d. Saale
Publishing house:
Buchhandlung des Waisenhauses
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1913
Edition title:
Achter Abdruck, ergänzt durch einige Ministerial-Erlasse.
Scope:
146 Seiten
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
  • Advertising

Full text

74 Allgemeine Bemerkungen- 
Keime für die Charakterbildung und tüchtiges Streben zu entwickeln. 
Indem so der jugendliche Geist mit idealem sittlichen Gedankeninhalt 
erfüllt und sein Interesse dafür nachhaltig angeregt wird, erfährt zu- 
gleich der Wille eine bestimmte Richtung nach diesem Ziele. 
Die dem Lehrer damit gestellte Aufgabe ist eine ebenso schwierige 
als lohnende und muß immer von neuem zu lösen versucht werden. 
Daß dabei ein liebevolles Eingehen auf die Eigenart des Schülers 
notwendig ist, erscheint selbstverständlich. 
Erste Voraussetzung für eine auch nur annähernde Lösung dieser 
Aufgabe, zumal unter den heutigen Verhältnissen und in den nicht 
selten überfüllten Klassen, ist eine ernste und gewissenhafte Vorbereitung 
des Lehrers auch auf seinen Erzieherberuf. Wie der angehende Schul- 
mann jetzt zu einem methodischen Unterricht angeleitet wird, so wird er 
auch für seine erziehliche Aufgabe durch Benutzung aller auf der Uni- 
versität und in der praktischen Vorbereitungszeit gebotenen Hilfsmittel 
sowie durch eigene Beobachtung und Ubung sich mehr und mehr selbst 
besähigen müssen. Daß sein Beispiel in erster Linie von entscheidendem 
Einflusse auf seinen Erfolg ist, hat er sich stets gegenwärtig zu halten. 
Eine weitere Voraussetzung ist, daß das gesamte Lehrerkollegium 
einmütig nach demselben Ziele hinstrebt und so dem Geiste der Schule 
eine bestimmte Richtung gibt. 
Nicht minder hängt die Erreichung dieses Zieles von der Stärkung 
des Einflusses und der gesamten Wirksamkeit des Klassenlehrers gegen- 
über dem Fachlehrer, besonders in den unteren und mittleren Klassen, 
ab. Die Zersplitterung des Unterrichts auf diesen Stufen unter zu 
viele Lehrer ist ebenso wie deren häufiger Wechsel ein Hindernis für 
jede nachhaltige erziehliche Einwirkung. 
Um diesem Ubelstande nach Möglichkeit zu steuern, werden die 
Provinzial-Schulkollegien bei Genehmigung der für die einzelnen 
Anstalten alljährlich einzureichenden Lehrpläne streng darauf zu achten 
haben, daß der für ein Ordinariat vorgeschlagene Lehrer sich auch 
dazu eignet und daß er in dem nach seiner Lehrbefähigung oder 
praktischen Bewährung möglichen Umfange in seiner Ordinariatzklasse 
Beschäftigung findet. Vornehmlich dem Klassenlehrer liegt es ob, mit 
den Familien seiner Zöglinge sich in Verbindung zu halten und den 
Eltern mit Rat und Tat an die Hand zu gehen. 
Die Zugehörigkeit des Schülers zu einer bestimmten kirchlichen 
Gemeinschaft legt der Schule die Pflicht auf, nicht bloß alle Hemmnisse 
der religiös-kirchlichen Betätigung zu beseitigen, sondern, soweit die 
Schulordnung dadurch nicht gestört wird, diese Betätiaung auch in 
positiver Weise zu fördern. Die Lehrerkollegien werden gewiß gern 
dazu mitwirken, daß diese Absicht erreicht werde. 
 
	        

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