Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.

Monograph

Persistent identifier:
leitfaden_befestigung_1901
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Verkehrswege und Verkehrsmittel.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Zerstörung und Unterbrechung von Verkehrswegen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Allgemeines.
  • Erster Teil. Feldbefestigung.
  • A. Vorfeld.
  • B. Feuerlinien.
  • C. Masken und Scheinanlagen.
  • D. Hindernisse.
  • E. Einrichtung von Stellungen zur Verteidigung.
  • Zweiter Teil. Verkehrswege und Verkehrsmittel.
  • A. Bau und Erhaltung von Verkehrswegen.
  • B. Zerstörung und Unterbrechung von Verkehrswegen.
  • Dritter Teil. Lagerbau.
  • Allgemeines.
  • A. Einrichtung eines Biwaks.
  • B. Einrichtung in Lagern.
  • Vierter Teil. Ständige Befestigung.
  • A. Friedensbefestigung.
  • B. Überführung der Friedensbefestigungen in den Kriegszustand (Armierung).
  • Fünfter Teil. Verteidigung und Angriff einer Fortsfestung.
  • A. Verteidigung.
  • B. Angriff.
  • Anhang.
  • Anhang 1. Ausrüstung der Truppen mit Schanzzeug.
  • Anhang 2. Stärke feldmäßiger Deckungen.
  • Anhang 3. Hindernisse.
  • Anhang 4. Leistungsfähigkeit des Faltbootmaterials und des Brückentrains.
  • Anhang 5. Aus der Geschichte der Befestigungskunst.
  • Imprint
  • Im Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn zu Berlin erschienene Leitfäden für den Unterricht auf den Königlichen Kriegsschulen.

Full text

Zerstörung und Unterbrechung vor 
Allgemeines. 
140. Zerstörungen von erkehrswegen dürfen nur mit großer Vorsicht angeordnet werden 
weil die einmal zerstörte Stelle die eigene Bewegungsfreiheit so lange einschränkt, bis die Wieder- 
s— boat bewirkt werden können. Dies dauert um so länger, je wirksamer die Zerstörung 
Es ist daher stets zu erwägen, ob die Kriegslage eine Zerstörung erforderlichen 
ne Unterbrechung (Sperrung) des betr. Verkehrsweges für den vorliegenden Zweck genügt. 
Ein vertebrsweg ist „zerstört", wenn zu seiner Wiederherstellung Wochen und Mounate, er ist „unter- 
brochen“ („gesperrt“), wenn dazu nur Stunden und Tage erforderlich sind. 
Die Beseitigung oder Zertrümmerung von Kunstbauten, namentlich von Brücken, Tunnels 
Gebirgswegen, ist immer als eine Zerstörung anzusehen. 
Zerstörungsmittel. 
141. Die Mit Ausführung von Unterbrechungen und Zerstörungen bestehen in 
und G eräten verschiedenster Art, in Sprengmaterialien und in Brennstoffen. 
An Werkzeugen und Geräten sind benutzbar: 
das tragbare und auf den verschiedenen Wagen von sämtlichen Truppen, namentlich aber 
von den Pionieren mitgeführte Schanz= und Werkzeug, wie Spaten, Hacken, Axte, Beile, Säge 
Bohrer u. s. w., 
das Zerstörungszeug der Kavallerie-Divisionen und Eisenbahntruppen: 
2 ahtänhen“ 
zeugen 
G eisfüße, Schraubensa a Meiß 
Bahnhöfen und in Wärterbuden, beizutreibende 
S * ngmittel werden von der Kavallerie, den Pionieren und den Eisenbahntruppen mit— 
geführt. Sie bestehen aus den Sprengstoffen — Sprengkörper, Sprengpatronen und Bohr— 
patronen — und aus den A##sen — tektrische. Zündung. dazu: Glühzünder, Glüh- 
Bamebanat und Leitungen — oder " durch Leitfeuer, dazu: Guttaperchazündschnur, 
Das Jnensaeen der seifeuer erfalgt am 9 mit der Cigarre. 
ur Sprengpatronen und den aus Guttaperchazündschnur u 
Die Spr 
verwendet werden. 
Brennstoffe, wie Petroleum, Ol, --·- . » dohlen u. dergl. werden 
beigetrieben und mit ihnen die zu verbrennenden ( Begenstände reichlich versehen. 
Die Kavallerie führt 
!- Sprengkapsel bestehenden Zünder mit sich 
ngstoffe können einzeln und in der Fe orm von 3geballten oder gestreckten Ladungen 
Sperrung und Zerstörung von Eisenbahnen. 
142. Eisenbahnen können gesperrt oder zerstört werden und zwar sowohl auf freier Strecke 
wie auch auf Bahnhöfen. 
Anwendung F. O. i 
18 und 519.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916.
4 / 44
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.