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Lesebuch für Landwirtschaftliche Winterschulen und ähnliche Anstalten im Königreich Bayern.

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Bibliographic data

fullscreen: Lesebuch für Landwirtschaftliche Winterschulen und ähnliche Anstalten im Königreich Bayern.

Monograph

Persistent identifier:
maier_bode_winterschulen_1913
Title:
Lesebuch für Landwirtschaftliche Winterschulen und ähnliche Anstalten im Königreich Bayern.
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlagsbuchhandlung von Eugen Ulmer
Document type:
Monograph
Collection:
bayern
Publication year:
1913
DDC Group:
330
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

— 205 — 
gilt namentlich von gebrauchter Wäsche und von den Abgängen des Kranken 
(Stuhlgang, Urin, Auswurf, Erbrochenes ꝛc.). Die Wäsche wird in ein 
im Krankenzimmer stehendes größeres Gefäß (Waschbütte u. dergl.) gelegt, 
in dem man eine starke Schmierseifelösung angemacht hat. In dieser Lösung 
weicht man die Wäsche mehrere Stunden ein oder kocht sie dann in einem 
andern Raum ½ Stunde lang im Wasser. Die Abgänge müssen ebenfalls 
im Krankenzimmer in einen Topf mit 2prozentiger Lysollösung (20 g oder 
etwa 1½ Eßlöffel Lysol auf 1 Liter Wasser) geschüttet werden und darin 
mindestens eine Stunde bleiben, ehe sie in den Abort gebracht werden. 
Besonders bei Typhus und Ruhr ist die Desinfektion des Stuhlgangs 
mit größter Sorgfalt auszuführen. 
Den Kranken selbst wasche man täglich mehrmals ganz und gebe ihm 
öfters frische, aber gut vorgewärmte Leib= und Bettwäsche. Es ist ein 
törichter Aberglaube, daß man einen mit einer ansteckenden Krankheit 
behafteten Kranken, insbesondere Masern= und Scharlachkranken, nicht 
waschen und frisch kleiden dürfe. Beides ist bei entsprechender Vorsicht 
(warmes Waschwasser, vorgewärmte Wäsche) ungefährlich, und da gerade 
bei Erkrankungen die Hautpflege doppelt nötig ist um die ungesunden 
Säfte aus dem Körper zu entfernen, höchst vorteilhaft. Der Kranke muß 
sein eigenes Eß- und Trinkgeschirr haben, das im Zimmer verbleiben muß. 
Das Krankenzimmer muß täglich durch feuchtes Aufwischen (nicht Kehren) 
gereinigt und stets gut gelüftet werden. 
Die pflegende Person muß nach jeder Berührung des Kranken die 
Hände in zweiprozentiger Lysollösung waschen; sie darf niemals im Kranken- 
zimmer essen oder trinken. 
Nach Beendigung der Krankheit muß der Kranke ein warmes Seifen- 
bad nehmen oder wenigstens den ganzen Körper mit warmem Seifenwasser 
abwaschen und das benutzte Zimmer muß einer gründlichen Desinfektion 
unterzogen werden, da sonst der Ansteckungsstoff darin bleibt und später 
auf Gesunde übergehen kann. 
Zu den ansteckenden Krankheiten im weiteren Sinne des Wortes ge- 
hören auch die Lungenschwindsucht (Tuberkulose, Auszehrung) und die 
Geschlechtskrankheiten. « 
Die Lungenschwindsucht wird durch den sogenannten Tuberkelbazillus 
verursacht, der in unzähligen Mengen im Auswurf der Schwindsüchtigen 
enthalten ist. Wird der Auswurs, wie es ja gewöhnlich geschieht, in Spuck- 
näpfe, die mit Sand, Sägemehl oder Asche gefüllt sind, oder auf den Fuß- 
boden entleert, so trocknet er ein, zerstäubt, wird dann mit der Luft weiter 
getragen und gelangt durch Einatmung in die Lunge anderer Menschen. 
Die Kranken müssen deshalb angehalten werden, im Hause nur in ein mit 
Wasser gefülltes Speiglas auszuspucken, dessen Inhalt in den Abort ge- 
gossen wird, außerhalb der Häuser in ein Taschentuch, das aber häufig ge- 
Wechselt wird und, wie vorhin dargelegt, in Schmierseifelösung eingeweicht 
werden muß. Gegen die Schwindsucht schützt man sich am sichersten durch 
Kräftigung und Abhärtung des Körpers von Jugend auf, durch gesunde 
Wohnung, zweckmäßige Ernährung und regelmäßige Lebensweise.
	        

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