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Geschichte des deutschen Volkes.

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fullscreen: Geschichte des deutschen Volkes.

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Monograph

Persistent identifier:
mueller_geschichte_deutsche_1887
Title:
Geschichte des deutschen Volkes.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
in kurzgefaßter übersichtlichen Darstellung zum Gebrauch an höheren Unterrichtsanstalten und zur Selbstbelehrung.
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1887
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die deutschen Städte. Die deutsche Baukunst.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des deutschen Volkes.
  • Cover
  • Short title page
  • Porträt Kaiser Wilhelm I.
  • Urheberrechtsvermerk
  • Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog Friedrich von Baden zu seiner Abiturientenprüfung am 5. Juli 1875
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorwort zur achten Auflage.
  • Vorwort zur zehnten Auflage.
  • Vorwort zur elften Auflage.
  • Vorwort zur zwölften Auflage.
  • Inhalt.
  • Tabelle der deutschen Geschichte.
  • Short title page
  • Blank page
  • Übersicht.
  • Erste Periode. Deutsche Stammesgeschichte.
  • A. Urgeschichte. Römer und Germanen.
  • B. Die große Völkerwanderung.
  • C. Der fränkische Stamm.
  • Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
  • A. Die karolingischen Reiche.
  • B. Herrscher aus dem sächsischen Hause.
  • C. Kaiser aus dem fränkischen Hause.
  • D. Herrscher aus dem staufischen Hause.
  • E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • 1. Die Kirche. Die Kreuzzüge und ihre Folgen.
  • 2. Das Rittertum und die ritterliche Dichtung.
  • 3. Mönchs- und Ritterorden.
  • 4. Die deutschen Städte. Die deutsche Baukunst.
  • 5. Der deutsche Handel.
  • 6. Deutsche Kolonisation.
  • Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • A. Geschichte des Reiches.
  • B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
  • A. Reformation der Kirche.
  • B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Fünfte Periode. Deutsche Nationalgeschichte.
  • A. Sinken der habsburgischen Monarchien. Emporwachsen Preußens. 1648-1740.
  • B. Zeitalter Friedrichs des Großen. 1740-1786.
  • C. Kampf gegen die französische Revolution und die Napoleonische Gewaltherrschaft. 1792-1815.
  • D. Deutschland bis zur Herstellung des Kaisertums. 1815-1871. Überblick.

Full text

B0 Die deutschen Städte. Die deutsche Bankunst. 3§ 189—190. 
oder große Grundbesitzer, bildeten später einen städtischen Adel, die Ge- 
schlechter oder das Patriziat. Seine Oberhoheitsrechte, d. i. Gericht, 
Führung des Heerbannes und dergl., ließ der Oberherr durch einen Vogt 
oder Burggrafen ausüben, der gewöhnlich auf einer Burg innerhalb der 
Stadt wohnte. So finden wir z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg 
seit den Zeiten Heinrichs VI. das edle Geschlecht der Hohenzollern in einem 
solchen Burggrafenamte. Städte, die als Herrn keinen Bischof oder Fürsten, 
sondern nur den Kaiser hatten, wurden Reichsstädte genannt. In ihrer 
innern Verfassung unterschieden sie sich jedoch wenig von den andern. Da 
die deutschen Städte nicht, wie die italienischen, in offener Auflehnung groß 
wurden, sondern meistens in gutem Einvernehmen mit ihren bischöflichen 
und fürstlichen Herren standen und Förderung von ihnen erfuhren, so blie- 
ben die Rechte der letzteren lange Zeit unverkümmert. Unter dem Vorsitze 
des Vogtes oder Burggrafen fand das Schöffenkollegium das Urteil 
in Rechtssachen, die eigentlich städtischen Angelegenheiten verwaltete wohl 
ein Rat, an dessen Spitze Bürgermeister standen. Die Stüädte selbst 
teilten sich wieder in Quartiere; was zu ihrem Gebiete gehörte, stand 
unter dem Stadtrecht, dem Weichbild. Schöffen, Ratmannen und Bürger- 
meister gingen in dieser Periode noch allein aus dem städtischen Adel, den 
Geschlechtern, hervor und wurden wohl meist noch vom Landesherrn er- 
nannt. Die Gemeinen aber wuchsen allmählich auch an Wohlstand und 
Bedeutung, die Fronden wurden abgelöst oder erlassen, und mit der zu- 
nehmenden Freiheit und dem größeren Selbstgefühl kam auch das Ver- 
langen, an der Verwaltung und Regierung der Stadt teilzuhaben. Sie 
teilten sich, je nach den Berufsarten, in Zünfte (Tuchscherer, Brauer, 
Bäcker, Schlächter rc.), die sich streng abgeschlossen hielten, keinen Unehr- 
lichen (z. B. keines Henkers Sohn, keinen unehelicher Geburt, keinen wen- 
discher Abkunft) unter sich duldeten und die gemeinsamen Angelegenheiten 
lres Gewerbes wahrnahmen. — In dem Streit der Kaiser gegen die 
ischöfe oder Fürsten waren die Städte meist auf Seiten des Kaisers. Früh 
erkannten diese die große Stütze, die sie in diesen tüchtigen Gemeinwesen 
gewinnen könnten, mehrten die Rechte und Freiheiten derselben und trugen 
so nicht unwesentlich zu ihrem Aufblühen bei. So schon Heinrich III., be- 
sonders aber Heinrich IV. und Heinrich V.; die Staufer waren im ganzen 
städtischer Freiheit nicht hold, doch konnte das den Aufschwung der Städte 
nicht mehr hemmen. 
§190. In dem so lebensvollen 13. Jahrhundert fingen auch die Städte 
an, stattlicher emporzublühen. Höher und fester, mit Türmen und Zinnen ver- 
sehen, erhoben sich ihre Befestigungsmauern; auch die Bürgerhäuser wurden 
bequemer und prächtiger aufgebaut. Dennoch beginnt die eigentliche Blüte 
städtischen Lebens in Deutschland erst in der folgenden Periode. Aber der 
fromme Sinn der Zeit wollte schon jetzt Reichtum und Macht durch Werke 
zu Ehren Gottes heiligen; deshalb wurden die Kirchen mit besonderer 
Schönheit gebaut, und noch heute sind ihre hochragenden Türme der 
Schmuck unserer Städte. So bildete sich bald ein eigener Kirchenbaustil. 
Die ältesten kirchlichen Gebäude in Deutschland hatte man den griechischen 
Basiliken (öffentliche Gebäude, Börsen) nachgebildet, und so hatte sich der 
sogenannte romanische Rundbogenstil entwickelt, kenntlich an den halb- 
kreisrunden Bögen der Fensteröffnungen, Säulenkapitäle, Portale u. s. w. 
Die ältesten kirchlichen Gebäude in diesem Stil, dem 10. Jahrhundert an- 
gehörig, z. B. die Pantaleon skirche zu Köln, die Münsterkirche zu Essen, 
 
	        

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