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Geschichte des deutschen Volkes.

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Monograph

Persistent identifier:
mueller_geschichte_deutsche_1887
Title:
Geschichte des deutschen Volkes.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
in kurzgefaßter übersichtlichen Darstellung zum Gebrauch an höheren Unterrichtsanstalten und zur Selbstbelehrung.
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1887
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Die Schweizer.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des deutschen Volkes.
  • Cover
  • Short title page
  • Porträt Kaiser Wilhelm I.
  • Urheberrechtsvermerk
  • Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog Friedrich von Baden zu seiner Abiturientenprüfung am 5. Juli 1875
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorwort zur achten Auflage.
  • Vorwort zur zehnten Auflage.
  • Vorwort zur elften Auflage.
  • Vorwort zur zwölften Auflage.
  • Inhalt.
  • Tabelle der deutschen Geschichte.
  • Short title page
  • Blank page
  • Übersicht.
  • Erste Periode. Deutsche Stammesgeschichte.
  • A. Urgeschichte. Römer und Germanen.
  • B. Die große Völkerwanderung.
  • C. Der fränkische Stamm.
  • Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
  • A. Die karolingischen Reiche.
  • B. Herrscher aus dem sächsischen Hause.
  • C. Kaiser aus dem fränkischen Hause.
  • D. Herrscher aus dem staufischen Hause.
  • E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • A. Geschichte des Reiches.
  • B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • 1. Ritter und Bauern. Raubrittertum. Ritterbünde.
  • 2. Der deutsche Orden.
  • 3. Deutsches Städtewesen im 14. und 15. Jahrhundert. Meistergesang.
  • 4. Die deutsche Hansa.
  • 5. Der rheinische und der schwäbische Städtebund.
  • 6. Der Volkscharakter während des 14. und 15. Jahrhunderts.
  • 7. Die Schweizer.
  • 8. Friesen und Dithmarsen.
  • 9. Wissenschaften und Erfindungen des späteren Mittelalters.
  • Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
  • A. Reformation der Kirche.
  • B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Fünfte Periode. Deutsche Nationalgeschichte.
  • A. Sinken der habsburgischen Monarchien. Emporwachsen Preußens. 1648-1740.
  • B. Zeitalter Friedrichs des Großen. 1740-1786.
  • C. Kampf gegen die französische Revolution und die Napoleonische Gewaltherrschaft. 1792-1815.
  • D. Deutschland bis zur Herstellung des Kaisertums. 1815-1871. Überblick.

Full text

Die Schweizer. §§ 512 —315. 209 
aber die „Leute in den Bergen“, wie die von Unterwalden hießen, standen 
noch unter der Botmäßigkeit der Grafen von Habsburg. Schon ihre Le- 
bensweise als Hirten, Jäger und Schiffer brachte sie zum Streben nach 
keckerer Selbständigkeit; es trug und hob sie das Vorbild und später die 
thatkräftige Unterstützung jener Nachbargaue, die sich erst kürzlich von den 
Grafenrechten der Habsburger gelöst. Als der gebannte Friedrich II. auf dem 
Konzil von Lyon (§5 173) vom Papste entsetzt war, trennte sich die eine 
Linie der Habsburger von ihm, während die Waldstätte treu an Kaiser und 
Reich hielten und jene gemeinsam bekämpften. Doch zuletzt lnterlagen sie 
alle den Habsburgern, nur Uri blieb unangefochten in seiner Selbständigkeit. 
Als gar mit Rudolf von Habsburg dieses Grafenhaus selbst auf den Koaiser- 
thron stieg, zeigte sich der kluge Herr nur bereit, den altberechtigten Urnern 
ihren Freiheitsbrief zu bestätigen; über die andern, die „von seinen Ländern 
wie mit einem Netz“ rings umgarnt und eingeschlossen waren, suchte er wie 
später auch sein Sohn, König Albrecht, die alten Grafenrechte in eine völlige 
Landeshoheit umzuwandeln. Viel und Schönes weiß nun die Sage zu be- 
richten von dem Druck der Vögte, die Albrecht ins Land gesandt, von 
Geßlers Tyrannei, vom Schwur auf dem Rütli, ferner von Tells Apfelschuß, 
von seinem rettenden Sprung aus dem Kahn auf die Felsenplatte und wie 
er in der hohlen Gasse bei Küßnacht den Landvogt mit seinem sicheren Pfeil 
erlegte. Die ehrwürdige Sage erzählt so, und unser großer Dichter hat es 
im unsterblichen Werke besungen. Aber der Anfang eines edlen und tüchtigen 
Volkes bedarf nicht der schmückenden Verschönerung. Es genügt zu waiffnn, 
daß die Männer aus den drei Orten vielmehr schon am 1. August 1291 ein 
ewiges Bündnis unter sich schlossen, das als Beginn der Schweizer Eid- 
genossenschaft zu betrachten ist. Es war ursprünglich nur eine Erneuerung 
der alten Verbindung unter den Staufern, die sie aber noch nicht aus der 
Obergewalt des Habsburgers Albrecht, vollends seit dieser selbst Kaiser ge- 
worden, zu entheben vermochte. Erst durch Heinrich VII., den Lützelburger, 
dann durch Ludwig von Bayern, die beide gegen das österreichische Haus 
standen, wurden diese Eidgenossen wirklich der persönlichen Abhängigkeit von 
demselben los und lrdig. 
* 313. Dafür schlossen sie sich geirulich an Ludwig an, und so kam es, 
daß der finstere Leopold, Friedrichs des Schönen Bruder (5 219), mit einem 
Ritterheere gegen sie zog. Bei dem Paß am Morgarten in Zug, 1315, 
bestanden die Schweizer Bauern zu Fuß mit ihren Hellebarden, Morgenster- 
nen und langen Schlachtschwerten wie mit herabgewälzten und geschleuderten 
großen Steinen die geharnischten Ritter, die sich mit schwerem Verluste zu- 
rückziehen mußten; und Ludwig bestätigte den zu Brunnen in Schwmoz 
von neuem geschlossenen Bund der Eidgenossen, die von nun an erst als 
vollständig frei gelten können. Bald trat demselben Luzern 1332 zu, das 
in noch engeren Abhängigkeitsverhältnissen zu den Habsburgern gestanden; 
1351 die Reichsstadt Hrrich, 1352 Glarus, das büher meist dem 
Kloster Säckingen (§ 61) unterthänig gewesen, dann Zug; endlich 1353 
folgte die Reichsstadt Bern, der im Ichre 1339 in der Schlacht bei Lau- 
pen die Eidgenossen gegen den benachbarten Adel Rettung gebracht hatten. 
Diese acht alten Orte bildeten die ursprüngliche Eidgenossenschaft. Wohl 
gelang es den Habsburgern zunächst dieser Erweiterung des Bundes er- 
folgreich entgegenzutreten, aber als, kurz vor dem großen Städtekriege 
(6 303), der tapfere und ritterliche Leopold III. von ÖOsterreich 
noch einmal versuchte, die Schweizer in das alte Dienstverhältnis zurück 
David Maller. GSeschichte des deutschen Volkes. 12. Aufl. 14 
 
	        

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