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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1905
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
16
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Herero- und Hottentotten-Aufstand.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Arten und Bedeutung der Straßen.
  • 2. Kapitel. Entwickelungsgang.
  • § 1. Die Fahrbahn.
  • § 2. Die Triebkraft und die Fahrzeuge.
  • 3. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Straßenwesen.
  • 4. Kapitel. Die Preisbildung im Straßenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

190 II. Abschnitt. Der Strahenrverkehr. 
Kunststraben laufen. Es ist klar, dalß dadurch die Anlagekosten be- 
trüchtlich geringer gehalten werden als bei Schienenbahnen, und dieser 
Umstand hat der Entwickelung der geleislosen Bahnen Vorschub geleistet, 
zumal die Kleinbahnen wegen ihrer höheren Anlagekosten vielfach nicht 
die erhofften Erträge abgeworfen haben. Die Betriebskosten der geleis- 
losen Bahnen sind nach fachmännischen Mitteilungen — einigermaben 
gute Straben vorausgesetzt — geringer als die der Kleinbahnen und 
auch geringer als die von Kraftwagen mit gleichem Fassungsvermögen. 
Die Wagen der geleislosen Bahnen hat man neuerdings erheblich leichter 
herzustellen gewußt als im Anfange, so daß ein Wagen für 22 bis 
24 Personen nur 2500—2700 kg, ein Lastwagen von 3000 k Lade-- 
fähigkeit nur etwa 3000 kg wiegt. Das ergibt ein besseres Verhältnis 
zwischen Nutzlast und toter Last, als bei Kraftwagen und vermindert 
die Reifenabnutzung. Die Bedienungsarbeit ist für das Fahrpersonal 
einfacher als bei Kraftwagen mit Verbrennungskraftmaschinen usw. 
Daß die geleislosen Bahnen nicht an feste Spuren gebunden sind, ist 
für den Straßenverkehr ein nicht geringer Vorteil. Die Voraussetzung 
für erfolgreiches Arbeiten ist im übrigen eine gute Beschaffen- 
heit der Straben. Ohne diese Voraussetzung wird die geleislose 
Bahn nicht zu einem gern benutzten Verkehrsmittel werden. Mit 
dieser Voraussetzung scheinen sie, wenn auch ihre bisherige Entwicke- 
lung noch gering ist, troz des Verzichts auf die geringe Reibung der 
Schienenspur wohl imstande, zu einer wichtigen Ergünzung der elektri- 
schen und sonstigen Eisenbahnen und sonstiger Verkehrsmittel zu werden 
und diesen als Zubringer und Verteiler des Verkehrs gute Dienste zu 
leisten. Daß sie elektrische und Dampfeisenbahnen in nennenswertem 
Umfange verdrängen, ersetzen oder entbebrlich machen könnten, ist 
nach dem bisher erreichten nicht anzunehmen. In jedem Falle handelt 
es sich um eine eigenartige neue Erscheinung im Straßen- und Land- 
strabenverkehr; was bei der Dampfkraft früher vergeblich versucht 
wurde, von einer feststehenden Krafterzeugungsstelle aus die Fahrzeuge 
zu bewegen, ist hier verwirklicht. Die Elektrizität allein unter den bis 
jetzt benutzten Triebkrästen bietet hierfür günstige Vorbedingungen. 
3. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem 
Straßenwesen. 
8 1. Die Gehbiete für die Betätiqung der ösfentlichen Geialt beim 
Arasienicesen. Für die Wegsamkeit im Gemeindebezirke hat die Ge- 
meindeverwaltung zu sorgen. Dem auftretenden örtlichen Verkehrs- 
bedürfnisse muß sie durch zweckentsprechende Ausdehnung und Gliede- 
rung des Strabennetzes und durch-geeignete technische Ausstattung der 
Straßen sowohl für den Fahr- als auch für den Fuhgängerverkehr
	        

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