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Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe
Titel:
Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1817
1836
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1830
Titel:
Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830.
Bandzählung:
14
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1830
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 22.
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
II. Bekanntmachung, Erneuerung der Vorschrift des §. 13 des Zunftgesetzes vom 15. May 1821 über das ausnamsweise Arbeiten ausländischer Handwerker im Großherzogthum und dann nur in den diesseitigen Grenzgebieten betreffend.
Bandzählung:
84
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
  • Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)
  • Regierungs-Blatt Nummer 19. (19)
  • Regierungs-Blatt Nummer 20. (20)
  • Regierungs-Blatt Nummer 21. (21)
  • Regierungs-Blatt Nummer 22. (22)
  • Diplomatische Angelegenheit.
  • Ordensverleihung.
  • Großherzogliche Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
  • Ehrenauszeichnungen.
  • Beförderungen.
  • I. Bekanntmachung, die Ablieferung von Ausländern, welchen durch Erkenntnisse die Wiederbetretung des Großherzogthums bey Strafe untersagt worden ist, an das Untersuchungsgericht, welches die Bekanntmachung erlassen hat betreffend. (83)
  • II. Bekanntmachung, Erneuerung der Vorschrift des §. 13 des Zunftgesetzes vom 15. May 1821 über das ausnamsweise Arbeiten ausländischer Handwerker im Großherzogthum und dann nur in den diesseitigen Grenzgebieten betreffend. (84)
  • III. Bekanntmachung, die Auflösung des im Jahre 1822 versuchsweise errichteten Stadtgerichts-Kommissariats zu Stadtsulza betreffend. (85)
  • IV. Bekanntmachung, Vorschrift wegen Legitimation zur Aufnahme Schwangerer, welche in der Entbindungsanstalt zu Jena entbunden werden wollen oder sollen. (86)
  • V. Bekanntmachung, die Ertheilung der Amts-Advokatur zu Kaltennordheim betreffend. (87)

Volltext

118 
hauer allhier die silberne Civil-Verdienst-Medaille mit der Er- 
laubniß zum Tragen am landesfarbigem Bande gnädigst verliehen. 
Beförderungen. 
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben Sr. Ercellenz, dem wirklichen 
Geheimerathe und Staats-Minister, Herrn D. von Goethe, die gnädigste Er- 
laubniß ertheilt, daß von ihm, nach seinem Ermessen, bey der Oberaufsicht 
über alle unmittelbare Anstalten für Wissenschaft und Kunst der Herr Hofrath 
und Leibarzt D. Vogel zur Assistenz zugezogen werde. 
Demncchst haben Allerhöchstdieselben dem wirklichen Rathe und Landrentmei- 
ster, Herrn Victor Christian Wilhelm von Fischern allhier den Charakter als 
Kammerrath, sowie dem wirklichen Rathe und Haupt-Landschaftskassirer Herrn 
Franz Christian Meyer hierselbst den Charakter als Finanz-Rath verliehen, 
den Steuer-Registrator Heinrich Juffa allhier zum Steuer-Sekretar er- 
nannt und dem ersten Amts-Aktuar L). Carl Gustav Stichling zu Dornburg 
den Charakter als Amts-Kommissar gnädigst ertheilt. 
Bekanntmachungen. 
I. Um den Erfolg der, von beyden Großherzogl. Landesregierungen in 
Nr. 18 des diesjahrigen Regierungs-Blattes bekannt gemachten Verordnungen, 
betreffend die Maßregeln wider die Rückkehr solcher Auslander, welchen durch Er- 
kenntnisse die Wiederbetretung des Großherzogthumes bey Strafe käörperlicher 
Züchtigung oder zeitlanger Freyheitsberaubung untersagt worden ist, — durch 
geeignete Mitwirkung der Polizey-Behörden noch mehr zu sichern, weisen wir 
sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes hiermit an: 
die von den Untersuchungsgerichten in den bezeichneten Fällen gegebenen 
Person-Beschreibungen gehörig zu beachten und die, hiernach wieder er- 
kannten Ausländer, wenn sie betroffen werden, an das Untersuchungögericht, 
welches die Bekanntmachung von dem, die Wiederbetretung des Großherzog= 
thums untersagenden, Erkenntnisse erlassen hat, mittelst Schub-Transportes 
abzuliefern. Weimar den 9. November 1830. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
II. Von mehren inlandischen Innungen ist wiederholt darüber Beschwerde 
geführt worden, daß bey Einbringung von Handwerksarbeiten in das Großher-
	        

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