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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1871
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871.
Volume count:
55
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1871
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 28.
Volume count:
28
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
[105] Ministerial-Bekanntmachung, die Berechnung der Maaße nach neuem Maaß hinsichtlich der Besteuerung des Tabacks betreffend.
Volume count:
105
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Meldepflicht fremder Staatsangehöriger in den 
französtschen Besitzungen der Südsee. 
Durch Verfügung des Präsidenten der franzö- 
sischen Republik vom 4. Dezember 1903 ist für 
fremde Staatsangehörige, die „non admis à domi- 
cile“ ihren Aufenthalt in einer der französischen 
Besitzungen der Südsee nehmen oder den vorher 
genommenen Aufenthalt ändern wollen, eine besondere 
Meldepflicht vorgeschrieben. Diese Meldung muß 
innerhalb 48 Stunden nach der Ausschisfung er- 
folgen und wird in einem „Régistre dimmatricu- 
lation des Strangers“ aufgenommen. Der Unter- 
lassung dieser Anzeige sowie die wissentliche Gewährung 
von Beschäftigung an eine nicht angemeldete Person 
wird mit Strafe bedroht. 
  
Derschiedene Mitteilungen. 
Abgebbare Dubletten wissenschaftlicher Sammlungen. 
Das Museum für Völkerkunde, der botanische 
Garten und das botanische Museum sowie das 
zoologische Museum haben soeben das sechste Ver- 
zeichnis der abgebbaren Dubletten der aus den 
deutschen Schutzgebieten eingegangenen wissenschaft- 
lichen Sendungen veröffentlicht und den Verwaltungen 
der ethnologischen und naturhistorischen Museen in 
Deutschland zugesandt. 
Auseug aus dem GBeschäftsbericht der Sentral. 
Auskunftsstelle für Auswanderer für die Seit vom 
J. Ottober 1902 bis 30. September 1903. 
Seit Ende vorigen Jahres ertellen außer der 
Zentral-Auskunftsstelle noch 55 Abteilungen der 
Deutschen Kolonialgesellschaft als „Zweig-Auskunfts- 
stellen" Auskunft an Auswanderer, und zwar be- 
schränken sich dieselben auf mündliche Auskunft. 
In der Leitung der Zentral-Auskunftsstelle für 
Auswanderer ist in der Zwischenzelt ein Wechsel 
eingetreten. Der frühere Lelter, Generalkonsul Koser, 
ist im Mai v. Is. gestorben und der Konful z. D. 
Lehmann an seinen Platz getreten. 
Der Auskunftsbeirat ist der Geschäftsordnung 
gemäß im Mai v. Is. einberufen worden. 
Die Zentral-Auskunftsstelle für Auswanderer hat 
während der Zeit vom 1. Oktober 1902 bis 30. Sep- 
tember 1908 2906 schriftliche und 470 mündliche, 
im ganzen also 3376 Auskünfte erteilt. 
Die Mehrzahl der Anfragenden war unverheiratet. 
Das Alter schwankte im allgemeinen zwischen 18 und 
45 Jahren. Nur wenige Anfragende waren jünger 
oder älter. Ein großer Teil der schriftlichen An- 
fragen enthielt überhaupt keine näheren Angaben über 
Alter, Beruf, Vermögen und sonstige persönliche Ver- 
hältnisse, was die Auskunftsertellung wesentlich er- 
schwerte. In vielen Fällen mußte sich die Zentral- 
99 
  
  
  
Auskunftsstelle vorerst nähere Angaben über diese 
Punkte von den Anfragenden erbitten, ehe sie eine 
sachgemäße Auskunft zu erteilen vermochte. Biele 
Auswanderungslustige fragten, wie dies auch früher 
schon geschehen ist, für Freunde bezw. befreundete 
Familien an, in mehreren Fällen handelte es sich 
sogar um Gruppen von 30, 40, 50 und mehr Per- 
sonen. Man darf deshalb wohl annehmen, daß oft 
weite Kreise in den Wohnorten der Anfragenden von 
den seitens der Zentral-Auskunftsstelle erteilten Aus- 
künften Kenntnis erholten haben. Im vorjährigen 
Bericht ist angenommen worden, daß die Anzahl der 
Auswanderungslustigen, welche aus den Belehrungen 
der Zentral-Auskunftsstelle Nutzen gezogen, etwa das 
Fünffache der Zahl der erteilten Auskünfte betrage. 
Legt man diese Berechnung auch für dieses Jahr 
zugrunde, so ergibt sich, daß die Zentral-Auskunfts- 
stelle in der Zeit vom 1. Oktober 1902 bis 30. Sep- 
tember 1903 etwa 17 000 Personen Auskunft ertellt 
hat. Weit über die Hälfte der Anfragen, nämlich 
2315, betraf die deutschen Schutzgebiete, und zwar: 
die deutschen Schutzgebiete im allgemeinen 1046 
Deutsch- Südwestafriinan.. P5P64 
Deutsch-Ostafrika. 323 
Kameeenn 124 
Too 938 
Samaoa 868686 
Kiautsche 26 
die deutschen Besitzungen in der Südsee 18 
Deutsch-Neu-Gumena 13 
die Karolinen = Inseen 5 
die Marianen ... 2 
Was das außerdeutsche Ausland betrifft, so bezog 
sich die größte Zahl von Anfragen, nämlich 287, 
auf Südbrasilten. Nicht wenige dieser Anfragen 
mußten abmahnend beantwortet werden, da die An- 
fragenden ihrer persönlichen Verhältnisse wegen zu 
südbrasilianischen Urwaldskolonisten nicht geeignet 
erschienen. Die Vereinigten Staaten von Amerika 
schleßen sich mit 215 Anfragen an. Die Mehrzahl 
dieser Auswanderer wurde, wie auch bereits im vor- 
jährigen Bericht festgestellt werden konnte, von ihren 
in Nordamerika wohnenden Verwandten und Freunden 
gerufen. Als Auswanderungsziele folgen dann Britisch- 
Südafrika mit 130, Argentinien mit 76, Kanada 
mit 62 und Australien mit 61 Anfragen. Fast 
über sämtliche Länder der Erde wurden Erkundi- 
gungen eingezogen. 
Was die Herkünfte der Anfragen anbetrifft, so 
steht die Provinz Brandenburg mit 663 Anfragen 
an der Spitze. Die Rheinprovinz folgt mit 234 An- 
fragen. Dann kommt die Provinz Sachsen mit 169, 
Schlesien mit 145 und Hannover mit 119 Anfragen. 
Pommern, Ostpreußen und Posen bilden den Schluß. 
Von den außerpreußischen Bundesstaaten sieht das 
Königreich Bayern mit 332 Anfragen an erster 
Stelle. Ihm reihen sich das Königreich Sachsen 
mit 312, das Großherzogtum Baden mit 110, das
	        

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