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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1900
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900.
Volume count:
84
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlaus Nachfolger
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungsblatt Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
[18] Ministerial-Bekanntmachung, betr. Durchschnittspreise für die Vergütung etwaiger Landlieferungen für die Kriegsmagazine im falle einer Mobilmachung.
Volume count:
18
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

Verminderung der Kriegskosten 139 
  
Wirtschaftslage und besonders auf unsere militärische Lage jetzt und in 
Zukunft wesentlichen Einfluß hat, für meine Pflicht, auf diese Gefahren hin- 
zuweisen und zu betonen, daß es nötig ist, noch jetzt entgegenzutreten. 
Es kommt in Frage: 
1. Die beste Lösung wäre Aufhebung des Hilfsdienstgesetzes und 
Schaffung einer erweiterten „Wehrpflicht“ bzw. „Hilfsdienstpflicht für 
Frauen“, wobei die Arbeiterfürsorge usw. sehr wohl mit berücksichtigt 
werden könnte. 
2. Außerdem scheint es mir aber nötig, daß alle Reichsstellen und 
Behörden prüfen bzw. geprüft werden, ob der bei ihnen vorhandene Be- 
amten= und Beamtinnenapparat nicht das zulässige Maß überschreitet. Es 
werden sich meines Erachtens namentlich in den neugeschaffenen Kriegs- 
gesellschaften, aber auch in militärischen Dienststellen, erhebliche 
Kräfte freimachen lassen. 
3. Mit oder ohne Anderung des Hilfsdienstgesetzes gemäß 1. wären 
für die Entlohnung der verbleibenden Beamten und Hilfskräfte (Schreiber 
und Schreiberinnen usw.) örtliche Höchstpreise festzusetzen und Preis- 
treibereien grundsätzlich auszuschalten. Hierüber wird von Industrie und 
Handel besonders geklagt. 
4. Endlich dürften alle Arbeiter und sonstige auf Vertrag angestellte 
Personen, soweit sie nicht eine Familie zu ernähren haben, weitestgehend 
zur Zahlung von Zuschüssen für Invaliden= und Kriegsbeschädigtenfürsorge 
heranzuziehen sein. 
Es ist sicher, daß ein großer Teil der Feldzugsteilnehmer vor Wieder- 
aufnahme der Friedensarbeit eines Erholungsurlaubs oder ärztlicher Be- 
handlung bedarf, um Gesundheitsschädigungen noch rechtzeitig auszu- 
gleichen. Ein großer Teil wird mindererwerbsfähig sein. Es ist billig, 
daß die jetzt zu Hause unangemessene Verdienste einheimsenden und nur 
für sich sorgenden Personen kräftigst zur Bestreitung dieser Kosten heran- 
gezogen werden. gez. v. Hinden burg. 
3. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 8. 12. 1917 
II Nr. 72 467 op. 
An den Chef des Kriegsamis, den Minister der öffenklichen Arbeiten, 
den Reichskanzler, das Reichswirkschaftsamt, den Staatssekretär des 
Reichsschatzamis. 
Schon vor längerer Zeit hat der Herr Staatssekretär des Reichsschatz- 
amts sich dahin ausgesprochen, daß die Finanzlage so überaus ungünstig 
sei und letzten Endes die Fortführung des Krieges und den Wiederaufbau
	        

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