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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1874
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1874.
Volume count:
8
Publisher:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 1016.) Protokoll, betreffend die Festsetzung der Diözesangrenzen zwischen Deutschland und Frankreich.
Volume count:
1016
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Drittes Buch. Geschichte des Kurstaats Sachsen von 1553 bis 1806.
  • Erste Abtheilung. Geschichte Kursachsens von dem Tode des Kurfürsten Moritz bis zu dem Johann Georgs I. 1553-1656.
  • Zweite Abtheilung. Geschichte Kursachsens und seiner Nebenländer unter Johann Georgs I. Nachkommen bis zur Erhebung Sachsens zum Königreiche. 1656-1806.
  • Erstes Hauptstück.
  • Zweites Hauptstück.
  • Drittes Hauptstück. Geschichte Sachsens vom Tode Friedrich Augusts II. bis zum Frieden von Posen. 1763-1806.
  • 1. Anfang der Restauration Kursachsens unter Kurfürst Friedrich Christian und dem Administrator Prinz Xaver, 1763-1768.
  • 2. Kursachsen unter Friedrich August III. bis zum Beginn des Kriegs gegen das revolutionäre Frankreich, 1768-1792.
  • 3. Kursachsen während der Kriege gegen Frankreich bis zum posener Frieden, 1792-1806.

Full text

Congreß zu Nastatt. 615 
oder, wie Sachsen wollte, nur dessen „Überlassung geschehen 
liet“. Sachsen und Hannover waren außer Osterreich die 
einzigen, die sich gegen die beabsichtigten Säcularisationen er- 
klärten 1); da aber auch hier die französischen Gesandten darauf 
bestanden, daß ohne Anerkenntniß der von ihnen eröffneten 
Entschädigungsart die Abschließung des Friedens unmöglich sei, 
und darauf die meisten Vota ihnen beitraten, so mußte auch 
hier Sachsen der Nothwendigkeit nachgeben; es beschränkte sich 
darauf, wenigstens den die rechtsrheinischen Festungen betreffenden 
Forderungen Frankreichs Einhalt zu thun. Das Ganze bildete 
ein Bild der beschämendsten Ohnmacht und Hilflosigkeit. Der 
Krieg, dessen Wiederausbruch den Congreß sprengte, berührte 
das neutrale Norddeutschland nicht. Die Niederlagen bei 
Marengo und Hohenlinden brachen Osterreichs Kraft, der 
Friede von Luneville bestätigte den zu Campoformio, nur daß 
die Entschädigung der erblichen Reichsfürsten durch Säcularisation 
jetzt offen ausgesprochen wurde. Es handelte sich also nun 
darum, einen Weg zur Ausführung des schon in Rastatt be- 
gonnenen aber nicht zu Ende gebrachten Werkes zu finden. 
Nachdem Sachsen mit seinem Vorschlage, das Entschädigungs- 
geschäft dem ganzen Reichstage zu übertragen, keinen Anklang 
gefunden, schloß es sich dem von Brandenburg und Baiern ein- 
gebrachten Antrage an, wonach zwar nicht dieses selbst aber 
doch die Einleitung dazu dem Kaiser übertragen werden sollte; 
da jedoch dieser das gehässige Geschäft ablehnte, so vereinigte 
man sich schließlich über Niedersetzung einer außerordent- 
lichen Reichsdeputation von acht Mitgliedern, die ihre uner- 
freuliche Arbeit am 24. August 1802 begann. Kursachsen, 
welches in derselben durch den Geheimenrath v. Globig, seit 
1799 Gesandten in Regensburg, vertreten wurde, befand sich 
1) Sessio 38: „JI. Ch. Durchl. zu Sachsen können sich nicht über- 
zeugen, daß die Entschädigungen für den Verlust der Mitstände und An- 
gehörigen des Reichs jenseits des Nheins durch Land und Leute diesseits 
desselben, die ihren bisherigen rechtmäßigen Besitzern entzogen werden 
sollen, der Gerechtigkeit, deren Grundsätze aufs genaneste zu befolgen 
Höchstdieselben jederzeit getrachtet haben, gemäß seien.“ Dresdner Archiv.
	        

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