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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1875
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1875.
Volume count:
9
Publisher:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1875
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 14.
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Zollvereins. (2. März bis 30. Juli 1868.)
  • Die zweite Session des Bundesrats des Zollvereins. (28. April bis 20. Dezember 1869.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Zollvereins. (4. April bis 23. Mai 1870.)
  • Der Bundesrat des Deutschen Reichs. Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (20. Februar 1871 bis 9. März 1872.)
  • I. Abschnitt. Allgemeine Uebersicht.
  • II. Abschnitt. Die neuen Mitglieder des Bundesrats.
  • 1. Preußen.
  • 2. Bayern.
  • 3. Königreich Sachsen: Finanzrat Dr. Nostitz-Wallwitz.
  • 4. Württemberg.
  • Justizminister v. Mittnacht.
  • Minister des Innern v. Scheurlen.
  • Kriegsminister v. Suckow.
  • Major v. Gleich.
  • Regierungsrat Bätzner.
  • Ober-Tribunalrat v. Kohlhaas.
  • 5. Baden.
  • 6. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz: Staatsminister v. Bülow.
  • 7. Großherzogtum Sachsen: Staatsminister Dr. Stichling.
  • 8. Mecklenburg-Strelitz: Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Präsident des Staatsministeriums Graf v. Bassewitz.
  • 9. Oldenburg: Geheimer Ministerialrat Ruhstrat.
  • 10. Coburg und Gotha: Staatsminister Freiherr v. Seebach.
  • 11. Hamburg: Senator Dr. Schroeder.
  • Protokollführer: Landrat v. Pommer-Esche.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • Die zweite Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (Vom 9. März 1872 bis 10. Februar 1873.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (17. Februar bis 29. Dezember 1873.)
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Advertising

Full text

— 149 — 
sollten? Im Bundesrat können sie es nicht gut, dort gebricht es an 
Zeit und noch an einigem anderen. (Große Heiterkeit; Sehr gut! links.) 
Nun, meine Herren, so kann es denn doch vorkommen, daß ein solcher Gesetz- 
entwurf ein gewisses Gepräge, einen gewissen Stempel erhält, vor dem man 
wenigstens nicht unbedingt sicher ist, daß er den Stempel der allumfassenden 
Gemeinschaft darstellt. Hierin, meine Herren, liegt eine Gefahr, daß die Rechts- 
anschauungen und die Rechtsbildung eines Staates, und wenn er auch der 
größte und bedeutendste aller derjenigen ist, die allen Anspruch auf größte Be- 
achtung haben, doch vorzugsweise bestimmt sind, nationales Recht zu werden 
(hört, hört !), und hierin liegt die Gefahr, daß die einzelnen Bundesregierungen 
aber schließlich doch auf den Standpunkt kommen können, die rechte Liebe zur 
Mitwirkung zu verlieren, schließlich aus Bequemlichkeit zuzustimmen oder 
weil ihnen klar ist, daß sie doch nichts mehr erreichen könnten, sich auf Kompetenz- 
studien zurückzuziehen. In Wirklichkeit, glaube ich, sollte jeder, der Befähigung 
und Interesse hat, an dieser nationalen Rechtsgesetzgebung mitwirken, und zwar 
rechtzeitig von Anfang an in dem Stadium mitwirken, wo der Stoff geformt 
wird, und nicht erst dann, wenn er schon geformt ist und wenn eventuell 
Meinungsverschiedenheiten wesentlich zu unliebsamen Weiterungen und Schwierig- 
keiten führen. Was ich, meine Herren, hier in aufrichtig reichsfreundlichem 
Sinne angedeutet oder vielleicht mehr als angedeutet habe (große Heiterkeit), 
das soll gewiß gar keinen Vorwurf enthalten, denn bisher war man in den 
gesetzgeberischen Arbeiten in ganz außerordentlicher Weise gedrängt, die Verhält- 
nisse waren noch nicht geordnete geworden, manches befand sich, wie der Herr 
Abgeordnete Miquel sagt, in einem Uebergangszustande. Endlich haben wir 
ja auch gar kein formelles Recht des einzelnen Staatsministeriums, formell 
hat ja jeder Staat, jede Regierung das Recht, Gesetzentwürfe für sich zu machen; 
aber Sie werden es doch vielleicht erklärlich finden und entschuldigen, wenn die 
Regierungen der mittleren Staaten, bevor sie zu einer so wichtigen und aus- 
gedehnten Kompetenzerweiterung aus vollem Herzen Ja sagen, doch noch etwas 
Näheres zu erfahren gewünscht haben darüber, wie man sich den Gang der 
nationalen Privatrechtsgesetzgebung und die Beteiligung der einzelnen Staaten 
an dieser nationalen Privatrechtsgesetzgebung hier und im Bundesrate denkt. 
Im Bundesrate werden wir aus Gründen, die uns nicht zur Last fallen, erst 
in späterer Zeit, in einigen Monaten, zu der erwünschten Klarheit in dieser 
Beziehung gelangen.“ 
v. Mittnachts Klagen über die Zurücksetzung der micht preußischen Regie- 
rungen bei der Vorbereitung der Reichsgesetze riefen eine gewaltige Sensation 
hervor!) und zogen ihm lebhafte Angriffe zu. 
1) Die „National-Zeitung“ bemerkte in einem Artikel vom 1. Juni 1872: „Ohne 
Grund sind ja die Beschwerden des Herrn Mittnacht nicht, nur kehren sie sich gegen den
	        

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