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Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1880
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1880.
Signatur:
rgbl_1880
Bandzählung:
14
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1880
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 13.
Bandzählung:
13
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 1381.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs des deutschen Zollgebiets.
Bandzählung:
1381
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)
  • Titelseite
  • Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1880.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • (Nr. 1380.) Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1879/80. (1380)
  • (Nr. 1381.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs des deutschen Zollgebiets. (1381)
  • (Nr. 1382.) Freundschafts-, Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Hawaiischen Inseln. (1382)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1880.

Volltext

— 120 — 
(Nr. 1381.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Jolltarifs Les deutschen Zollgebiets. Vom 
6. Juni 1880. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen 2c. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 
und des Reichstags, was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Der Lolltarif zu dem Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zoll- 
ebiets und den Ertrag der Zölle und der Tabacksteuer, vom 15. Juli 1879 
Reichs.Gesetl. S. 207) wird wie folgt abgeändert: 
„Nr. 8. Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit 
Ausnahme der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder ge— 
hechelt, auch Abfälle. ... . . . . ... . . ..... .. . .. . . . .... .... . ... frei“; 
die Anmerkung zu Position 22a des Zolltarifs, welche lautet: 
„Jute, Manillahanf, Kokosfasern, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt — frei“ 
wird gestrichen. " 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 6. Juni 1880. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
  
 
	        

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