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Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1884
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1884.
Signatur:
rgbl_1884
Bandzählung:
18
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1884
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 20.
Bandzählung:
20
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 1555.) Schlußprotokoll zu dem Vertrage zwischen Deutschland und Luxemburg, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von St. Vith nach Ulflingen, d. d. Berlin, den 21. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. von 1884 S. 66).
Bandzählung:
1555
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • (Nr. 1554.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868. (1554)
  • (Nr. 1555.) Schlußprotokoll zu dem Vertrage zwischen Deutschland und Luxemburg, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von St. Vith nach Ulflingen, d. d. Berlin, den 21. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. von 1884 S. 66). (1555)
  • (Nr. 1556.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. (1556)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1884.

Volltext

— 118 — 
Grenzstrecke ist davon auszugehen, daß letztere seitens des Betriebsunternehmers 
der preußischen Grenzstrecke in Pacht genommen und hierfür an die Verpächterin 
eine jährliche Pachtsumme von 44 Prozent des für diese Strecke aufgewendeten 
Anlagekapitals gezahlt wird. 
Die Feststellung des aufgewendeten und zu verzinsenden Anlagekapitals, 
sowie die Festsetzung der auszuführenden Projekte sollen unter Mitwirkung der 
Pächterin nach Maßgabe der bezüglichen Bestimmungen des zwischen der Keiser- 
lichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm- 
Luxemburg-Eisenbahngesellschaft wegen Anpachtung mehrerer zu dem Unternehmen 
der letzteren gehörender Zweigbahnen abgeschlossenen Vertrages vom 22./24. Ok- 
tober 1882 erfolgen. 
So geschehen zu Berlin, den 21. Juli 1883. 
Paul Reichardt. 
Dr. juris Paul Micke. 
Paul Eyschen. 
— 
  
(Nr. 1556.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen 
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 12. Juli 1884. 
Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Reichs- 
Gesetzbl. 1883 S. 177) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des 
Reichstags, beschlossen, in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung be- 
dürfenden Anlagen (§. 16 cit.) 
die Fabriken, in welchen Röhren aus Blech durch Vernieten hergestellt 
werden, sowie die Anlagen zur Erbauung eiserner Schiffe, zur Her- 
stellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen 
aufzunehmen. 
Berlin, den 12. Juli 1884. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Bosse. 
— — 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        

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