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Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1892
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1892.
Signatur:
rgbl_1892
Bandzählung:
26
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1892
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Sachregister zum Reichs-gesetzblatt. Jahrgang 1892.

Volltext

— 299 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
  
  
Numero 8. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide, Holz und Wein. S. 299. 
— Gesetz, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden 
Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten. S. 300. — 
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und 
Zollermäßigungen auf die spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnisse. S. 301. 
 
 
 
 
(Nr. 1991.) Gesetz, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide, 
Holz und Wein. Vom 30. Jannar 1892. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König. 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 
und des Reichstags, was folgt: 
Die Bestände von ausländischem Getreide (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, 
Mais und Hülsenfrüchten), welche nach amtlicher Feststellung am 1. Februar 1892 
innerhalb des deutschen Zollgebiets in Freilagern (Freibezirken), in öffentlichen 
Zollniederlagen, in Privatlagern unter amtlichem Mitverschluß oder in gemischten 
Privat-Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß, sowie in den deutschen Zoll- 
ausschlüssen vorhanden sind, werden bis zum 30. April 1892 einschließlich ohne 
Nachweis der Abstammung aus Vertragsstaaten oder meistbegünstigten Ländern 
zur Entrichtung der für diese Getreidearten am 1. Februar 1892 in Kraft 
tretenden ermäßigten Zollsätze zugelassen. 
Das bis zum 31. Januar 1892 einschließlich in einem Jollkonto für zu 
verarbeitendes ausländisches Getreide angeschriebene Getreide, welches nach amt- 
licher Feststellung am 1. Februar 1892 im unverarbeiteten Zustande in den der 
Zollbehörde angemeldeten Räumen oder in Form von vergütungsfähigen Mühlen- 
fabrikaten in den zur Aufbewahrung derselben dienenden Räumen vorhanden ist, 
wird, soweit mangels entsprechender Ausfuhr von Mühlenfabrikaten bei den Ab- 
rechnungen für das II., III. und IV. Quartal 1891/92 eine Verzollung von 
Getreide einzutreten hat, zur Entrichtung der vertragsmäßigen Zollsätze zugelassen. 
Die Bestände an ausländischem Bau= und Nutzholz aus Nr. 132 und 3 
des Zolltarifs, welche nach amtlicher Feststellung am 1. Februar 1892 innerhalb 
Reichs= Gesetzbl. 1892. 42 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Januar 1892.
	        

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