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Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1895
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1895.
Signatur:
rgbl_1895
Bandzählung:
29
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1895
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 23.
Bandzählung:
23
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 2245.) Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt.
Bandzählung:
2245
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • (Nr. 2245.) Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt. (2245)
  • (Nr. 2246.) Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Flößerei. (2246)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1895.

Volltext

— 301 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Nr 23. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt. S. 301. — Gesetz, betreffend 
die privatrechtlichen Verhältnisse der Flößerei. — S. 341. 
  
  
  
  
(Nr. 2245.) Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt. Vom 
15. Juni 1895. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs , nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 
und des Reichstags, was folgt: 
Erster Abschnitt. 
Schiffseigner. 
§. 1. 
Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigenthümer eines zur 
Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu 
von ihm verwendeten Schiffes. 
§. 2. 
Wer ein ihm nicht gehöriges Schiff zur Binnenschiffahrt verwendet und 
es entweder selbst führt oder die Führung einem Schiffer anvertraut, wird Dritten 
gegenüber als Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes angesehen. 
Der Eigenthümer kann denjenigen, welcher aus der Verwendung des 
Schiffes einen Anspruch als Schiffsgläubiger (§§. 102 bis 116) herleitet, an der 
Durchführung des Anspruchs nicht hindern, sofern er nicht beweist, daß die 
Verwendung ihm gegenüber eine widerrechtliche und der Gläubiger nicht in gutem 
Glauben war. 
§. 3. 
Der Schiffseigner ist für den Schaden verantwortlich, welchen eine Person 
der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Verschulden in Ausführung ihrer 
Dienstverrichtungen zufügt. 
Reichs-Gesetzbl. 1895. 52 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Juni 1895.
	        

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