Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1897
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1897.
Bandzählung:
31
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1897
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1897.

Volltext

   
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr.  I9. 
Inhalt: Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz, betreffend die Einrichtung schweizerischer 
Nebenzollämter auf badischem Gebiet und die schweizerische Zollabfertigung am Grenzacherhorn. S. 195 
  
  
  
  
  
(Nr. 2382.) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz, betreffend die Ein- 
richtung schweizerischer Nebenzollämter bei den auf badischem Gebiete belegenen 
Stationen Altenburg, Jestetten und Lotstetten der schweizerischen Eisenbahn- 
linie Eglisau - Schaffhausen und die schweizerische Zollabfertigung am Grenz- 
acherhorn. Vom 5. Dezember 1896. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, einerseits, und der Bundesrath der Schweizerischen Eidgenossen- 
schaft andererseits, von dem Wunsche geleitet, die Zollabfertigung im Verkehre 
zwischen beiden Ländern zu erleichtern, haben zu diesem Zwecke Unterhandlungen 
eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt, nämlich: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Staatsminister, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, 
Herrn Adolf Freiherrn Marschall von Bieberstein, 
der Bundesrath der Schweizerischen Eidgenossenschaft: 
Seinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei 
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Herrn 
Dr. A. Roth, 
welche folgenden Vertrag vereinbart und festgestellt haben: 
Artikel I. 
1. Auf den auf deutschem Gebiete belegenen Stationen Altenburg, Jestetten 
und Lotstetten der Eisenbahnlinie Eglisau - Schaffhausen werden schweizerische 
Nebenzollämter errichtet werden, mit der Befugniß der zollamtlichen Abfertigung 
aller auf den genannten Stationen eingeladenen, zum Weitertransporte nach der 
Schweiz in der Richtung nach Rafz oder Neuhausen bestimmten Waaren, sowie 
der nach dem schweizerischen Gebiete sich begebenden Reisenden. 
2. Zur Erleichterung des Waarenverkehrs in der Richtung von Grenzach 
nach Riehen - Lörrach und umgekehrt, kann die schweizerische Zollkontrole durch 
Reichs-Gesetzbl. 1897. 37 
Ausgegeben zu Berlin den 22. April 1897.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk)
TOC
Mirador

Diese Seite

Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.