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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1905
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1905.
Volume count:
39
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr 26.
Volume count:
26
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr.3143.) Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Bleihütten.
Volume count:
3143
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • I. Abschnitt. Allgemeine Uebersicht.
  • II. Abschnitt. Der Rücktritt des Finanzministers Camphausen.
  • III. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • 1. Preußen.
  • Minister des Innern Graf Botho zu Eulenburg.
  • Finanzminister Hobrecht.
  • Vizepräsident des Staatsministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode.
  • Geheimer Ober-Regierungsrat Körte.
  • 2. Bayern.
  • 3. Königreich Sachsen: Geheimer Finanzrat Zenker.
  • 4. Sachsen-Coburg-Gotha: Staatsminister Freiherr v. Seebach.
  • 5. Schwarzburg-Sondershausen: Staatsminister Freiherr v. Berlepsch.
  • 6. Reuß j. L.: Staatsminister Dr. v. Beulwitz.
  • IV. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

— 372 — 
eines Jahrhunderts preußisch geworden waren. Während sich in anderen 
Landesteilen, namentlich des Westens, Resolutionen im Sinne schärfsten Wider- 
standes gegen die Armeereorganisation mehrten, sowie seit dem Herbste 1865 
Adressen von Korporationen und Vereinen zur Nachgiebigkeit gegen die For- 
derungen Oesterreichs rieten und gegen einen Bruderkrieg Protest erhoben, kam 
in Breslau kurz vor Ausbruch des Krieges von 1866 eine von den städtischen 
Behörden unter Hobrechts Vorsitz einmütig angenommene, den Krieg eventuell 
gutheißende Adresse an den König zu stande. 
Nach beendetem Kriege wurde der Stadt Breslau die Ehre zu teil, daß 
König und Kronprinz die heimkehrenden siegreichen Truppen der niederschlesischen 
Division in die Stadt führten. Vor einem an der Schweidnitzer Brücke er- 
richteten Triumphbogen begrüßte Hobrecht den König, der es sich auch nicht 
nehmen ließ, persönlich auf dem von den städtischen Behörden im Schießwerder 
bereiteten glänzenden Banket zu erscheinen. Der König äußerte wiederholt, 
daß ihm in den schweren Stunden vor dem unvermeidlich gewordenen Kriege 
die Breslauer Adresse besonders wohlgethan. Das Vertrauen, welches er damals 
zu Hobrecht gewann, blieb dem letzteren dauernd erhalten. Hobrecht war als 
Oberbürgermeister von Breslau seit 1863 in das Herrenhaus berufen. Im 
Winter 1866/67 machte Hobrecht einen Versuch, den wegen des neuen Gymnasiums 
entstandenen Konflikt durch persönliche Vorstellungen in Berlin zu beseitigen. 
Eine Audienz bei dem vielbeschäftigten Ministerpräsidenten Grafen Bismarck 
führte zwar dahin, daß letzterer die Forderung des Kultusministers für zu 
weit gehend erklärte; ein direktes Eingreifen aber lehnte er ab. „Sie wollen," 
sagte er, „mich als Hausknecht benutzen, um Mühler hinauszuwerfen! Ich habe 
aber Nötigeres zu thun — oder wenigstens, was ich zurzeit für wichtiger 
halten muß. Aber versuchen Sie es doch direkt bei Seiner Majestät. Wenn 
der König Ihnen helfen will, werde ich gewiß nicht hinderlich sein!“ 
Auch der König sprach sich auf Hobrechts Vortrag dem Verlangen der 
städtischen Behörden gegenüber günstig aus und forderte Bericht vom Kultus- 
minister. In der Sache selbst wurde dadurch indes nichts geändert; denn 
Herr v. Mühler hielt, solange er Minister blieb, an seiner Auffassung fest, 
und der König achtete die Selbständigkeit der verantwortlichen Ressortchefs zu 
hoch, um eine der Ueberzeugung des Ministers widersprechende Entscheidung zu 
befehlen. In der That ist die Eröffnung des neuen Gymnasiums ohne stiftungs- 
mäßige Bindung an eine Konfession erst nach Mühlers Abgang gestattet worden, 
als Hobrecht bereits zum Oberbürgermeister von Berlin gewählt war. 
Während der Ausgang der Kriege von 1866 und 1870 einen ungeahnten 
Aufschwung im wirtschaftlichen Leben der Nation zur Folge hatte, wurde die 
finanzielle Lage der meisten Kommunen von Jahr zu Jahr eine schwierigere; 
auf allen Gebieten ihrer Thätigkeit: im Volksschulwesen, im Straßenbau, in 
der Gesundheits= und Armenpflege 2c., waren die Ansprüche gewachsen; zugleich
	        

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