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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Volume count:
11
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

Portugal. Dekret vom 13. September 1899, 
betreffend die Einfuhr und den Gebrauch von Waffen 
und Munition in der Provinz Angola. Dekret vom 
13. Juli 1899, betreffend den Handel mit Waffen, 
Munition und Pulver im Gebiet der Nyassagesellschaft. 
2. Betr. Sklavenbefreiungen und Sklavenhandel. 
Deutschland. Bericht des Kaiserlichen Konsuls 
Freiherrn v. Rechenberg über die Zunahme des 
Sklavenhandels in Sansibar infolge der Hungersnoth 
in Ostafrika vom 31. Mai 1899. Bericht desselben 
über die durch das Aufhören der Hungersnoth ver- 
anlaßte Abnahme des Sklavenhandels. Von dem 
Kaiserlichen Konsulat in Sansibar wurden im Jahre 
1899 94 Mann befreit, zwei Sklavenräuber zu 
längerer Freiheitsstrafe verurtheilt und sieben andere 
den deutsch-ostafrikanischen Behörden übergeben. Be- 
richt des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika vom 
23. Nov. 1899 über einzelne Fälle von Menschenraub 
und Sklavenhandel und die Zunahme des Sklaven- 
handels in den Monaten April, Mai und Juni 1899 
in Bagamoyo. Im Mai wurde von dem Bezirks- 
amtmann von Bagamoyo eine Streife in dem Gebiete 
zwischen Bueni und Bagamoyo veranstaltet und dabei 
etwa 70 Verdächtige in Untersuchungshaft genommen. 
Davon wurden etwa 50 zu schweren Kettenstrafen 
verurtheilt und einer zum Tode. Im Jahre 1898 
wurden insgesammt zwölf Personen wegen Sklaven- 
raubes bestraft. Freibriefe wurden während des 
genannten Jahres in Deutsch-Ostafrika im Ganzen 
2034 ausgestellt. 
Frankreich. Bericht des Generals Gallieni 
über Sklavenbefreiungen und Maßregeln zum Besten 
der Sklaven in Madagaskar. 
England. Bericht des Sir A. Hardinge über 
die Verhältnisse in Britisch-Ostafrika im Jahre 1897/98. 
Berichte über Kreuzerfahrten und Sklavenbefreiungen. 
Berichte über Maßregeln gegen den Sklavenhandel 
im Sudan und am Rothen Meer. 
Türkei. Verzeichniß der Sklaven, denen im 
Jahre 1898/99 durch den Administrationsrath oder 
den Gerichtshof von Hodeida Freibriefe ertheilt sind 
(im Ganzen 103). 
3. Betr. Einschränkung des Spirituosenhandels. 
Deutschland. Die Verordnung des Gonverneurs 
von Kamerun über den Kleinhandel mit geistigen 
Getränken und deren Ausschank, vom 1. Sept. 1899. 
Uebersicht über die im Jahre 1898 in Deutsch- 
Ostafrika ertheilten Schankkonzessionen und die Strafen 
wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung 
vom 17. Febr. 1894, betreffend den Ausschank und 
den Verkauf von geistigen Getränken. 
Kongostaat. Verzeichniß der im vierten Viertel- 
jahr 1899 durch Private eingeführten Spirituosen. 
England. Sspirituoseneinfuhr in Gambia und 
Sierra Leone im Jahre 1899. 
4. Betreffend das internationale maritime Bureau 
zu Sansibar. 
Bericht über seine Arbeiten im Jahre 1899. 
909 
  
RAus fremden Kolonien. 
Ueber Erfolge ostafrikanischer Bahnen 
schreibt der englische Vizekonsul Marsden in seinem 
Handelsbericht über die Entwicklung des ostafrikanischen 
Gebietes Englands, daß der Handel Mombassas, des 
Haupthafens und Endpunktes der Ugandabahn, in 
Bezug auf den Import unverändert blieb, daß aber 
der Export Mombassas infolge der Erleichterung, die 
die Ugandabahn giebt, verdoppelt wurde: 
„Lamu, die zweitgrößte Stadt des Protektorats, 
hat ebenso an der Zunahme der Elfenbeinverschiffungen 
profitirt und seinen Reisimport erheblich vermehren 
können. Die Ugandabahn wurde am 15. August 
v. Is. bis Naiwascha dem Verkehr übergeben. 
Naiwascha liegt 560 Kilometer von der Küste und 
230 Kilometer von dem Endpunkt am See. Wöchent- 
lich verkehren zwei durchgehende Züge außer denen, 
die zum Bau der Eisenbahn, zum Heranschaffen von 
Material 2c. verwendet werden. Der Bahnbau und 
der Verkehr wurden mehrere Male unterbrochen, 
weil der Unterbau und verschiedene Brücken vom 
Regen weggewaschen wurden; inzwischen sind die 
Bauten verbessert und verstärkt worden, so daß solche 
Zwischenfälle für die Zukunft ausgeschlossen erscheinen. 
Der Verkehr geht auch noch ziemlich langsam, da 
insolge des Andranges, der stärker ist, als man er- 
wartete, Transporte häufig lange Zeit liegen müssen. 
Von einer im Bau befindlichen Linie kann man 
allerdings nicht zu viel verlangen. Besonders be- 
lebend zeigte sich der Eiufluß der Bahn beim Handel 
mit Elfenbein und Häuten, deren Beförderung bei 
dem alten Trägersystem viel zu wünschen übrig ließ.“ 
Die Lage der Eingeborenen in Angola. 
Der portugiesische Generalsekretär J. d’Almeida 
da Cunha in St. Paul de Laonda hat eine Bro- 
schüre „Os indigenas nas colonias portuguezas 
d'Africa“ veröffentlicht, der wir über die Lage der 
Eingeborenen in der portugiesischen Kolonie Angola 
Folgendes entnehmen: 
Der Haupterwerbszweig der Eingeborenen ist die 
Viehzucht. Daneben sind sie als Handwerker, wie 
Schmiede, Töpfer und Maurer, besonders tüchtig, 
auch liefern sie in ihren Matten Erzeugnisse von 
kunstgewerblichem Werthe. Als gute Kaufleute be- 
treiben sie allein fast den ganzen Handel von dem 
Innern nach der Küste. Als Exportartikel kommen 
hierbei der wild wachsende Kaffee, Wachs und vor 
Allem Kautschuk in Betracht. Von Letzterem wurden 
im Jahre 1898 durch die Holländer bei einem Ge- 
sammtexportwerth von 7 169 129 Milreis Mengen 
im Werthe von 5 603 063 Milreis ausgeführt. 
Ueber die Rechtsstellung der Eingeborenen wird 
ausgeführt, daß nach der portugiesischen Verfassung 
diejenigen Personen, welche in Portugal oder in 
5
	        

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