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Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1912
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1912.
Volume count:
46
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 27.
Volume count:
27
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Allgemeines.
  • Erster Teil. Feldbefestigung.
  • A. Vorfeld.
  • B. Feuerlinien.
  • C. Masken und Scheinanlagen.
  • D. Hindernisse.
  • E. Einrichtung von Stellungen zur Verteidigung.
  • Zweiter Teil. Verkehrswege und Verkehrsmittel.
  • A. Bau und Erhaltung von Verkehrswegen.
  • B. Zerstörung und Unterbrechung von Verkehrswegen.
  • Dritter Teil. Lagerbau.
  • Allgemeines.
  • A. Einrichtung eines Biwaks.
  • B. Einrichtung in Lagern.
  • Vierter Teil. Ständige Befestigung.
  • A. Friedensbefestigung.
  • Wesen und Formen
  • Einrichtungen.
  • Landbefestigungen. (Festungen und Befestigungsgruppen.)
  • Küstenbefestigungen.
  • Anforderungen.
  • Küstenwerke.
  • Sperren im Fahrwasser.
  • Behelfsbauten.
  • B. Überführung der Friedensbefestigungen in den Kriegszustand (Armierung).
  • Fünfter Teil. Verteidigung und Angriff einer Fortsfestung.
  • A. Verteidigung.
  • B. Angriff.
  • Anhang.
  • Anhang 1. Ausrüstung der Truppen mit Schanzzeug.
  • Anhang 2. Stärke feldmäßiger Deckungen.
  • Anhang 3. Hindernisse.
  • Anhang 4. Leistungsfähigkeit des Faltbootmaterials und des Brückentrains.
  • Anhang 5. Aus der Geschichte der Befestigungskunst.
  • Imprint
  • Im Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn zu Berlin erschienene Leitfäden für den Unterricht auf den Königlichen Kriegsschulen.

Full text

perren im Fahrwasser. 
der Küstenbefestigungen darin besteht, die Einfahrt feindlicher Schiffe in 
ahrwasser oder eine Flußmündung zu hindern, wird die Geschützwirkung allein nicht 
müssen daher in solchen Fällen mit einer Sperre im Fahrwasser 
um die feindlichen Schiffe im wis en Schußbereich der Geschütze aufzuhalten 
und ein 2 men der Sperre durch Feuer zu erschwere 
Sperren die feindlichen Schiffe zerstärene oder sie nur aufhalten sollen, unter— 
scheidet man Seeminensperren und Balken= und Trossensperren. 
unter der Oberfläche des Wassers verankerte Sprengladungen, die durch den Stoß des 
229. 
ein bestimmtes 
sz Die Küstenbefestigungen 
Wo der Zweck 
fahrtslücken in den Sperren für das eigene Vorbrechen dienen 
Behelfsbauten. 
bei der Feldbefestigung zur Fertigstellung der Arbeiten an Zeit nur Stunden, 
stehen, ordert die nri ve- 
1 Material nur Erde und X— zur „Versigu ig 
— 
zur Aus ihrung hrer Bauten M 
an Sit ind Eis * , . Enthaltung notxgen We, 
für die Anlage von Vehelfsbauten zegeben 
unter Umständen das Gerippe größerer Stellungen auszuführen. 
231. Die Anforderungen an Behelfsbauten, nämlich Sicherheit gegen die Geschosse der 
Feldartillerie, Splittersicherheit gegen die der Fußartillerie, können erfüllt werden durch Verstärkung der 
für die Feldbefestigung gegebenen Maße sowie durch Anlage von Wellblechunterständen mit 
Betondecke. Der Boden für die 6 bis Zm starke Brustwehr wird aus einem äußeren und einem 
inneren Graben gewonnen. In dem ersteren wird ein Hindernis angelegt, das von der Brustwehr 
chitze 
aus quer bestrichen werden kann, der letztere nimmt meist die Hohlbauten auf. Als Nahkampfgel 
dienen fahrbare Panzerlaffeten. 
Anwendungen. 
232. Fertigstellung noch nicht vollendeter tändiger Werke bei der Armierung; 
Neubau kleinerer Werke (Zwischenwerk ur ervollständigung eines Fortsgürtels; 
Herstellung von Verteidigungslinien bei Ortlichkeiten, deren Sicherung im Frieden nicht 
erforderlich schien oder nicht ausführbar war, z. B. bei politisch wichtigen Städten, E 
Magazinen, bei der Sicherung von Bahnanlagen und den Ubergängen an Hindernislinien.
	        

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