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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1914
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1914.
Bandzählung:
48
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 4.
Bandzählung:
4
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 4333.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues.
Bandzählung:
4333
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Zollvereins. (2. März bis 30. Juli 1868.)
  • Die zweite Session des Bundesrats des Zollvereins. (28. April bis 20. Dezember 1869.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Zollvereins. (4. April bis 23. Mai 1870.)
  • Der Bundesrat des Deutschen Reichs. Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (20. Februar 1871 bis 9. März 1872.)
  • I. Abschnitt. Allgemeine Uebersicht.
  • II. Abschnitt. Die neuen Mitglieder des Bundesrats.
  • 1. Preußen.
  • 2. Bayern.
  • 3. Königreich Sachsen: Finanzrat Dr. Nostitz-Wallwitz.
  • 4. Württemberg.
  • 5. Baden.
  • 6. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz: Staatsminister v. Bülow.
  • 7. Großherzogtum Sachsen: Staatsminister Dr. Stichling.
  • 8. Mecklenburg-Strelitz: Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Präsident des Staatsministeriums Graf v. Bassewitz.
  • 9. Oldenburg: Geheimer Ministerialrat Ruhstrat.
  • 10. Coburg und Gotha: Staatsminister Freiherr v. Seebach.
  • 11. Hamburg: Senator Dr. Schroeder.
  • Protokollführer: Landrat v. Pommer-Esche.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • Die zweite Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (Vom 9. März 1872 bis 10. Februar 1873.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (17. Februar bis 29. Dezember 1873.)
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
    Sach-Register.
  • Werbung

Volltext

— 206 — 
Bevollmächtigten des Königreichs Sachsen weichen, da Sachsen auf einen Turnus 
Wert legte. Im Jahr 1886 berief ihn die Wahl des Bundesrats in die 
Reichsschulden-Kommission, in der er noch heutigentags thätig ist. 
Schroeders erste Sitzung im Bundesrat fand unter dem Vorsitz des Fürsten 
Bismarck am 19. November 1871 statt. Es handelte sich um die Eröffnung 
des Kulturkampfes durch den Kanzelparagraphen. Erinnerlich aus dieser Sitzung 
ist dem Senator Schroeder nur die Ungeduld des Reichskanzlers geblieben bei 
einem etwas reichlich ausführlichen Referat eines Mitgliedes des Bundesrats 
über einen ziemlich untergeordneten Gegenstand. Geschäftlich und gesellschaftlich 
ist derselbe öfters mit dem Fürsten in Berührung gekommen; von einigem Interesse 
aber dürfte nur eine hier folgende Mitteilung über eine Sitzung des Reichs- 
bank-Kuratoriums sein, welche derselbe an einen Freund in Hamburg richtete. 
Seitdem ist der Kanzler bis zu seiner Entlassung nie wieder in einer Ver- 
sammlung des Kuratoriums der Reichsbank erschienen. 
Berlin, den 7. April 1876. 
Die Versammlung des Reichsbank-Kuratoriums 1) fand im Auswärtigen 
Amte statt und zwar am 31. März 1876.2) Bekanntlich ist der Raum dort 
sehr beschränkt, und so tagten wir denn im Billardzimmer des Fürsten. Außer 
den fünf Mitgliedern des Kuratoriums, welches aus dem Reichskanzler als 
Präsidenten, dem Finanzminister Camphausen als vom Kaiser ernannten Mit- 
gliede und den drei Deputirten des Bundesrats, dem bayerischen Ministerialrat 
v. Landgraf, dem badischen Finanzpräsidenten Ellstätter und dem Schreiber 
dieses besteht, war nur noch der Bankpräsident v. Dechend erschienen. 
Nach kurzer Begrüßung erteilte der Reichskanzler dem Bankpräsidenten das 
Wort, der in ausführlichem Vortrage ein allgemeines Bild über den Zustand 
der Bank und über die neuen Geschäftseinrichtungen gab. 
Der Verlauf des Bankgeschäftes ist im ersten Ouartal ein durchaus 
normaler gewesen. Trotz der ungünstigen Zeiten war der Umsatz nicht wesentlich 
geringer als im vorigen Jahre. Was zuvörderst die Banknotenausgabe betrifft, 
so ist bekanntlich der Betrag, welchen die Reichsbank ohne der Steuer zu ver- 
fallen ungedeckt ausgeben kann, jetzt, nachdem verschiedene Privatbanken auf ihr 
Notenausgaberecht verzichtet haben, von 250 Millionen auf 272½ Millionen 
erhöht. Die Bank hat aber im Laufe dieser letzten drei Monate nie mehr als 
1) § 25 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) bestimmt: 
Die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Reichsbank wird von einem Bank-Kuratorium 
ausgeübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzenden und vier Mitgliedern besteht. 
Das Kuratorium versammelt sich vierteljährlich eimnmal. In diesen Versammlungen wird 
über den Zustand der Bank und alle darauf Bezug habenden Gegenstände Bericht erstattet 
und eine allgemeine Rechenschaft von allen Operationen und Geschäftseinrichtungen der 
Bank erteilt. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
	        

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