Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1914
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1914.
Bandzählung:
48
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 56.
Bandzählung:
56
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 4458.) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Fristen für wechsel- und scheckrechtliche Handlungen.
Bandzählung:
4458
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLV. Jahrganges 1917.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Handels- und Gewerbewesen.
  • 3. Allgemeine Verwaltungssachen.
  • 4. Zoll- und Steuerwesen.
  • Ausführungsbestimmungen zu den die Besteuerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917 über die Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs.
  • Muster 1. Nachweisung der durch die kontrollführende Eisenbahndirektion für die Eisenbahndirektionsbezirke vereinnahmten Beförderungspreise aus dem deutschen Güterverkehre.
  • Muster 2. Nachweisung der für die Wechsel- und Durchgangsgüterverkehre mit dem Ausland abzuführenden Abgaben.
  • Muster 3. Nachweisung der deutschen Einnahmen aus den Wechsel- und Durchgangsgüterverkehren mit dem Ausland.
  • Muster 4. Bescheinigung der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit einer Abgabenbefreiung.
  • Muster 5. Bescheinigung der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit einer Abgabenbefreiung.
  • Muster 6. Steuerbuch.
  • Muster 7. Nachweisung über die in dem Steuerbuche eingetragenen Gütersendungen.
  • Muster 8. Steuerbegleitzettel.
  • Muster 9. Anmeldung zur Entrichtung der Reichsabgabe für die Beförderung von Gütern oder Flößen im öffentlichen Güterverkehr auf Wasserstraßen im Wege der Einzelversteuerung.
  • Muster 10. Anmeldung zur Entrichtung der Reichsabgabe für die Beförderung von Gütern oder Flößen im nichtöffentlichen Güterverkehr auf Wasserstraßen im Wege der Einzelversteuerung.
  • Muster 11. Frachtzettelblock.
  • Muster 12. Nachweisung über die ausgeführten Güterbeförderungen.
  • Muster 13. Einnahmebuch über das Aufkommen der Abgabe aus der Besteuerung des Güterverkehrs.
  • Muster 14. Anmeldungsbuch über die Erhebung der Abgabe aus der Besteuerung des Güterverkehrs.
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)

Volltext

— 314 — 
Eestsetzung der Abgabe. 
Die vorstehende Nachweisung ist geprüft und der für den Abrechnungsmonat abzuliefernde 
  
Gesamtabgabebetrag festgestellt worden zu. .. “ Pf. 
Darauf sind laut vorgelegten Quittungen anzurechnen Nöschlagszahlungen 
vom ##.... 19 Nr.des Einnahme- » 
buchsfürdenMonat..................,....». 19........................ »f-.......Pf. 
vom.......t-O."19.......NrdesC-mnahmes 
buchs für den Monat .................... 19 —-1 
vom ### 19 Nr. des cimobne- 
buchs für den Monat 19 ff. 
Zusammen 4 Pf. 
. . zahlen . 
Es bleiben somit zu erstattem Df. 
. ,den..«g 19 
(Amtsbezeichnung .. 
(Unterschrift) 
Emnpfangsbekenntnis. 
Vorstehender Betrag d0dvo#.. Pf., in Worten 
Markf# ist heute gezahlt und unter Nr. des Einnahmebuchs 
vereinnahmt worden. 
. den. (# 19 
(Cnmntsstempelabdruch (Amtsbezeichnungg , 
(11nterschrift)-. 
Erstattungsbescheinigung. 
Vorstehender Betrag von M Pf., in Worten 
“ MarkPff., ist von der Abschlagszahlung für den Monat 19. 
— Nr. des Einnahmebuchs — abgezogen und dadurch erstattet worden. 
–, den.... ten 1 
(Amtsbezeichnung der Abrechnungsstelle) 
(Unterschrift.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

METS (Gesamtwerk)
TOC

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.