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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1915
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1915.
Volume count:
49
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 34
Volume count:
34
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

112 1611 330—331. 
August29. Titels der Refutationsschrift zu vereinbaren, ihn dracken und bei 
nächster frankfurter Herbstmesse verbreiten zu lassen. Signatum 
Rotenburg uf der Tauber den 19. augusti im jahr 1611. 
Mb., 119,2, f. 218; Kpt. von Hausmann mit Zusätzen von Camerariss. — Sig- 
Unionsacta, tom. X., f. 408; württembergisches Original. 
August29 331. Erster Nebenabschied des Unionstages zu Rotenburg. 
Der Administrator der Kurpfalz bat den Unierten nicht nur durch 
die Nachschrift seines zweiten Ausschreibens sondern auch in der Propo- 
sition des Unionstags berichten lassen, dass bei künftigem K urfürstentag 
einige Punkte beraten werden sollen, an denen nicht nur den uniertea 
sondern allen evangelischen Ständen gelegen sein möchte, weshalb er 
darüber der Unierten Gutachten begehrt, damit er sich darnach zum 
Besten der Union richten kann. 
Diese Punkte sind: 1. Der Kaiser könnte seit den Veränderungen 
in Böhmen für sich selbst oder auf Erinnerung einiger Beichsständ 
auf den Gedanken kommen, seine Residenz ins Reich zu verlegen; 
wie sollen sich die Unierten dazu stellen, zumal in diesem Fall und 
wegen der Abtretung der Königreiche und Erbländer an den König 
der Unterhalt des Kaisers den Reichsständen zufallen würde? 2. Der 
Kaiser und einige Stände dürften auf BReassumtion des vorigen oder 
Bewilligang eines neuen Reichstags dringen; was erfordert hiebei die 
Notdurft der Union? 3. Was ist beim Justizpunkt zu bedenken? 
4. Wie ist den Gravamina abzuhelfen ? 
Die Gedanken der Unierten waren zu 1.: Man darf es nicht dahin 
kommen lassen, dass der Kaiser seine Residenz im Reich anstellt; 
denn der Unterhalt für ihn würde den Reichsständen zuwachsen, die durch 
die vielfältigen Steuern und durch das von den bösen Räten des 
Kaisers verursachte Kriegswesen ohnehin ganz ausgemattet sind und 
unmöglich eine weitere wahrscheinlich dauernde Belastung auf sich 
nehmen können. Da noch andere Inkonvenientien sich daraus ergeben 
möchten, besonders dass die Gesandten des Papstes und Spaniens 
noch mehr heraus nach Deutschland kommen und ihre Praktiken 
noch stärker üben würden, so mögen sämtliche Kurfürsten dahin sahen, 
dass die Verlegung der Residenz verhindert und damit zugleich verhütet 
werde, dass, wenn der Vergleich zwischen dem Kaiser und dem König 
nicht zu stande käme oder nicht gehalten würde, „sedes belli“ ın 
das Reich gezogen werde. — Zu 2.: Die Unierten wissen nichts 
von einer Prorogation des 1608 zerschlagenen Reichstags und 
glauben daher nicht, dass die Kurfürsten eine solche Beassumtion, 
wenn sie von ihnen begehrt würde, zulassen sollen; sie sollen 
auch wenn möglich den Konsens zu einem neuen Reichstag 
verweigern oder die weltlichen Kurfürsten sollen es wenigstens 
dabin richten, dass bei einem künftigen Ausschreiben der „punctus 
iustitiae und gravaminum“ allen andern vorgezogen und vor dessen 
ı Vgl. F. Stieve, Kampf um Donauwörth, S. 423.
	        

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