Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band V. Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (5)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band V. Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (5)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1810
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810.
Bandzählung:
1
Herausgeber:
Georg Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 2.
Bandzählung:
2
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(No. 3.) Edikt über die Finanzen des Staats und die neuen Einrichtungen wegen der Abgaben u.s.w.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das öffentliche Recht der Gegenwart.
  • Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band V. Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (5)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Quellen und Literatur.
  • Register
  • I. Teil. Geschichtliche Einleitung.
  • II. Teil. Die Staatsverfassung.
  • III. Teil. Die Verwaltung.
  • Nachtrag.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Volltext

VIII Inhalts-Uebersicht. 
  
Seite 
§s 122. Die Fische:::: 414 
8 123. Der Bergbau.... . 418 
§ 124. Gewerbe und HKande. 422 
VI. Napitel. Bie geistige Perwaltung. 
I. Unterricht und Bildung. 
5 125. Geschichtliche Einleingaga 431 
5 126. Der Elementarunterricht. 434 
8 127. Der Fortbildungsunterrichtt 440 
g 128. Erziehung und Unterricht d der nicht voilsinnigen Kinder 441 
5 129. Die Mittelschulen 442 
8 130. Die Hochschulen. 4446 
8 131. Die Fachschulen. 449 
§#132. Die nicht unter staatlicher Leitung stehenden Lei und Ebziehung 
anstalten . 452 
z 133. Die öffentlichen staatlichen Bildungsanstalten . 6444 
II. Die Sittenpolisei: 
s# 134. Allgemeines . 6444 
8 135. Die Zwangserziehung . 455 
III. Verhältnisse der Glaubensgesellschaften im Staat. 
A. Allgemeines. 
l 136. Geschichihche Uebersicht 64438 
8 137. Die Gewissens= und Religionsfreiheit . 463 
B. Die rechtliche Stellung der römisch— -atholi- 
schen und der vereinigten evangelisch-prote- 
stantischen Kirche. 
138. Allgemeine Grundsäze 444 
# 139. Die Verwaltung des kirchlichen Vermögens 449 
&+# 40. Die kirchliche Besteuerung 473 
§s 141. Die Organisation der romisch- atholischen Auche innerhais d des Gros- 
herzogtums 479 
8 142. Dis Altkatholiken . .........481 
§143.Die evangelisch-protestantische Landeskirche .. 482 
C. Dierechtliche Stellungderübrigen Religions- 
gemeinschaften. 
§ 144. Die israelitische Religionsgemeinschftt 436 
§5 145. Die sonstigen Glaubensgesellschafen 439 
V. Abschnitt: 
§ 146. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten 490 
VI. Abschnitt: 
§+ 147. Das Militärwesen 491 
Nachtreg 4395 
Auhang. 
Die Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden vom 22. August 1818 in der Form 
der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 26. August 1904) 497 
Sachregister ............ 508 
Berichtigungen. 
S. 12 Zeile 31 lies Militärkonvention statt Militärkommission. 
S. 299 lies Vierter Abschnitt. *
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.