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Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1917
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Bandzählung:
51
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 142
Bandzählung:
142
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Ministerial-Bekanntmachung, eine Erklärung über die anderweite Erneuerung der mit der Königlich Preußischen Regierung abgeschlossenen Militär-, Durchmarsch- und Etapen-Konvention betreffend. (48)
  • Bekanntmachung, Bundestagsbeschluß wegen Aufstellung gleichförmiger Grundsätze gegen Nachdruck von Werken. (49)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)

Volltext

Regierungs Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
  
Weimar 1833. Nummer 17. 
23. Dezember. 
  
      
  
    
Mimsterial-Bekanntmachung. 
Nachdem die nachstehende Erklärung über die anderweite Erneuerung 
der mit der Königlich Preußischen Regierung unter dem 31. Dezember 1816 
zu Weimar abgeschlossenen Militär-, Durchmarsch= und Etapen-Konvention 
gegen eine gleichlautende Erklärung des Königlich Preußischen Ministeriums 
der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt worden: so wird solche hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 19. Dezember 1837. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
C. W. Freih. v. Fritsch. 
Nachdem die zwischen der Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachischen 
und der Königlich Preußischen Regierung unter dem 19/12. Januar 1830 
erneuert abgeschlossene Militär-, Durchmarsch= und Etapen-Konvention, der 
in dem Artikel V derselben enthaltenen Bestimmung zufolge, mit dem 1. Ok- 
tober dieses Jahres abgelaufen ist, das Bedürfniß einer, die dießfälligen ge- 
genseitigen Verhältnisse regelnden Verständigung aber noch fortdauert: so sind 
die beiderseitigen Regierungen übereingekommen, die vorgedachte Konvention in 
allen ihren Punkten dergestalt zu erneuern, daß dieselbe bis zum 1. Oktober 
des Jahres 1846, jedoch mit folgenden Modifikationen, ferner gültig seyn soll: 
1) die Benutzung der Etope Buttstädt in der bisherigen Art wird 
Königlich Preußischer Seits nur für außerordentliche Fälle vorbehal- 
ten; dagegen werden die in der Gegend von Weißensee und Söm- 
621
	        

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