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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1918
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Volume count:
52
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 171.
Volume count:
171
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 6564) Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung.
Volume count:
6564
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

200. 1611 483 
blieben. Sie hatten dem Kaiser im Namen des Königs für die Mi 
Abtretung des Königreichs und für die Erlaubnis zur Krönung zu 2. bis 28. 
danken. Abends lud Zuuiga mich für morgen früh zu sich.! 
Mai 26. 
Ich erfuhr von verschiedenen Seiten, wie die kaiserlichen Hofdiener 
von den Böhmen und den Königlichen schmählich behandelt würden 
und die Böhmen, auch höher gestellte, schon anfiengen, die Kaiserlichen 
schimpflich ‚auszumachen“. Man kann sich daher leicht denken, wie das 
künftig werden würde, wenn der Kaiser hier bliebe; daher ist unserer 
Herrn Gutachten umso richtiger, dass der Kaiser sich von hier entferne. 
Wir hören aber von verschiedenen Orten, dass es zweifelhaft sei, ob 
der Kaiser selbst wegziehen wolle oder die Böhmen ihn ohne schimpflichen 
Revers weglassen würden. Ich und die Sachsen sind nach fleissiger Er- 
wägung der Meinung geworden: der Kaiser kann unmöglich hier bleiben, 
wenn er nicht die Regierung dieses Königreichs behält oder auch auf die 
des Reiches verzichtet und sich freiwillig zur Ruhe begibt. Errsteres ist 
bei der Hartnäckigkeit der Böhmen und anderer nicht zu hoffen, 
letzteres kann man dem Kaiser bei seiner langen Regierung nicht 
zumuten; es muss also nach dem dritten getrachtet werden, wenn 
es auch anfänglich mit etwas Unwillen abgeht. Uıhn des Kaisers wie 
der Böhmen Meinung und Vorhaben zu entdecken, fanden wir für 
gut, verbreiten zu lassen, dass mein Herr als Erzkanzler auf Gutachten 
seiner Mitkurfürsten die Reichskanzlei und die Akten ehestens von hier 
nach einem Ort des Reiches, „da man ].M.' sicher rathen und deren 
geniessen könne“, schaffen lassen wolle. Wir beratschlagten dies mit 
einigen vornehmen Herrn und, nachdem es gebilligt worden, „als dardurch 
den Böhmen ire praetension benomen, dem könig nachdenkens gemacht, 
auch der kaiser, ob er schon nicht gern wolte, dannocht zu folgen 
vermöget wurde (er wölle sich dann alles verzeihen)‘‘, habe ich im 
Namen meines Herrn dem Vizekanzler angemeldet: die Kurfürsten 
könnten nicht finden, dass der Kaiser mit Reputation und Nutzen des 
Reiches länger in Böhmen residieren könne: sie giengen daher mit dem 
Gedanken um, den Kaiser mit gebührenden Ehren ins Reich zu bringen, 
daher müsste auch die Reichskanzlei samt Zubehör dahin transferirt werden; 
ı Die Sachsen berichten am 15.,25. Mai nach Hause: die Audienz ist 
abermals unterblieben, nur Meggau wurde vom Kaiser vorgelassen, um im 
Namen des Königs für die Abtretung der Krone zu danken; man sagt, der 
König wolle zu allen Kurfürsten Gesandtschaften abordnen, um sich um die 
römische Krone zu bewerben \Drs., a. a. O., f. 692; Or.). — Nach dem 
Bericht der neuburgischen Gesandten an ihren Herrn vom 18./28. Mai 
nahm der Kaiser Meggaus Audienz so gut auf, dass er den ganzen Tag 
über niemanden vor sich liess und seinen Dienern verbot, den König 
„Majestät" zu nennen. Dieselben Gesandten berichten, dass Stralendorf von 
Kurmainz Befehl erhalten habe, die Akten des Reichshofrats zusammenzupacken 
und sich damit ehestens ins Reich zu begeben; die kurfürstlichen Räte 
raten dem Kaiser zum . Abzug, die kaiserlichen Diener meinen aber, der 
Kaiser werde sich zur Aenderung der gewohnten Residenz nicht entschliessen 
können (Mb., 337,15, f. 35; Or.). 
31*
	        

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