Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1918
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Volume count:
52
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 185.
Volume count:
185
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

308. 1611 127 
August 17./27. 
Verlesung und Beratung des Entwurfs zum Hauptabschied.! 
Beim zweiten Hauptpunkt verwahren sich die Städte wegen der Einnahme 
der Grafen und Herren, derentwegen mit den Städten gar nicht geredet 
worden sei; trotzdem habe man den Grafen dieselbe Stimmenzahl 
wie den Städten gegeben und habe sich obendrein verwahrt, dass, 
wenn die geringeren Stände allzu sehr Maiora machen würden, dies 
den Höheren unpraejudizierlich sein solle. Die Städte begehren Aus- 
lassung dieser Bemerkung, die auch dem Zweck der Union, die auf 
gegenseitigem Vertrauen beruht, widerstreite.e Camerarius verspricht, 
diesen Wunsch zu berücksichtigen und die Sache nochmals vor die 
Höhern zu bringen. Auf Anhalts Anregung wird ein Schreiben an 
Erzberzog Maximilian wegen Fortsetzung der Korrespondenz beschlossen. ? 
Beiın dritten Punkt schlägt Culmbach vor, Pfalz-Neuburg an die Ratifikation 
des jüterbogker Vertrags zu erinnern.® — Die Vorschläge wegen eines 
consilium politicum und die Beschlüsse wegen der wormser Jesuiten 
sollen aus dem Abschied wegbleiben. — Verlesung des Entwurfs des 
Schutz sei und er, Bischof, sicb ohne deasen Wissen gegen die Unierten nicht 
endlich erklären könne. Die Wormser haben überdies ihm, dem Administrator, an- 
zeigen lassen, was für grosse Diffikultäten sich soust noch in der Sache er- 
eiguen und dass sich der bewuste Vorschlag nicht wol praktizieren Jassen werde; 
er sei allzu zeitlich ausgekommen, weshalb die Jesuiten sich zu Hause 
halten; auch stehe deren Haus ganz unıl gar unter der Geistlichkeit un. habe vier 
Türen, so dass sie sich gleich in ein anderes benaclıhartes Pfuffenhaus salvieren 
könnten. Die Stadt dürfe auch nicht ihrer ganzen Bürgerschaft trauen, da an 
die gechzig Bürger papistisch seien und könnte durch die Zünfte, unter denen 
auch Papisten, etwas auskommen; würde man aber die Jesuiten aus der 
Stadt führen, so wäre zu berorgen, dass die verbitterten evangelischen Bürger 
Hand an sie legten, woraus neue Ungelegenheiten entstehen könnten; auch 
würde dem Werk dadurch nieht gründlich geholfen, da die Jesuiten mit Hilfe 
des Bischofs jederzeit wieder in die Stadt kommen könnten. Die Wormser 
bitten ihn, «len Administrator, um Kat, ob nicht die Sache einzustellen wäre, 
bis sie beim Reichstag von allen evangelischen Standen bedacht und die 
Ausschafflung der Jesuiten auch aus andern Reichsstädten verglichen Bei. 
Die Wormser sind also furchtsam und zweifeln, ob sie sich der „gemeinen 
Vertretung“ aller Unierten zu versehen haben werden. Der Administrator 
riet ihnen, den Jesuiten unterdessen anzudeuten, sich aus der Stadt zu machen, 
da die Stadt ihnen keinen Schutz angedeihen lassen würde, wenn ihnen 
etwas zustiesse (Bby., A 9a, no. 133°, f. 2, Or.). 
’ Vgl. oo. 330. 
? Vom 19.,29. August: Die Uuierten haben des Erzhorzogs gute Affektion 
gegen sie durch die Tat und durch Jie Mitteilungen des verstorbenen 
Kurfürsten und des Administratore der Kurpfalz erfahren. Sie danken für 
diese Korrespondenz und Affektion und versichern den Erzherzog, dass sie 
ibm gleiche Gesiunung entgegentragen (Ib., Ambraser Akten, Missiven vom 
September 1611, zu no. 13; Or, durch Geizkofler übermittelt). 
® Unter dem 19. 29. August schreiben Jie unierteu Fürsten an den 
Pfalzgrafen Philipp Ludwig wegen der Ratifikation, die ıhm zum Besten 
gereichen und das Haus Suchsen desto eber herbeibringen werde (Stg., Unions- 
acta, tom. X., f. 339; Kopie). 
August 2 
- bis 
Sept. 2.
	        

Downloads

Downloads

The text can be downloaded in various formats.

Full record

ALTO TEI Full text
TOC

This page

ALTO TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.