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Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Monograph

Persistent identifier:
rhyn_sittenpolizei_1893
Title:
Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.
Author:
Henne am Rhyn, Otto
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Frauenhäuser
Prostitution
Mädchenhandel
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Max Spohr
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
Scope:
195 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sechster Abschnitt. Der Handel mit weißen Sklavinnen, deren Loos und Ende.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Voraussetzungen dieses Handels.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Erster Abschnitt. Blicke auf überwundene Kulturstufen.
  • Zweiter Abschnitt. Die Hetären des klassischen Altertums.
  • Dritter Abschnitt. Die Frauenhäuser im Mittelalter.
  • Vierter Abschnitt. Die Wandlungen der Prostitution in neuerer Zeit.
  • Fünfter Abschnitt. Die Sünden der Sittenpolizei unserer Zeit.
  • 1. Frankreich.
  • 2. Belgien.
  • 3. Italien.
  • 4. Schweiz.
  • 5. Deutschland.
  • 6. Oesterreich-Ungarn.
  • 7. England und Indien.
  • 8. Rußland.
  • 9. Der ferne Osten.
  • Sechster Abschnitt. Der Handel mit weißen Sklavinnen, deren Loos und Ende.
  • 1. Die Voraussetzungen dieses Handels.
  • 2. Der Mädchenhandel in verschiedenen Ländern.
  • Siebenter Abschnitt. Wann wird der Rächer kommen diesem Elend ? ? ?
  • Epilogue
  • Advertising

Full text

— 140 — 
Thüre so eingerichtet, daß sie von innen nicht anders geöffnet 
werden kann, als durch einen Schlüssel, den der Besitzer 
des Hauses oder die „Gouvernante“ verwahrt, während von 
außen Jedermann bequem eintreten kann. Sowohl die 
Mädchen, als Kunden, welche nicht bezahlen, sind daher 
thatsächlich eingesperrt. 
Die Kleider, welche die Mädchen mitbringen, werden 
ihnen weggenommen, und sie erhalten dafür nur solche, 
in welchen sie wegen Mangelhaftigkeit der Bedeckung oder 
auffallender Form nicht ausgehen können, welche aber geeignet 
sind, auf die Besucher einen gewissen Reiz auszuüben. Es 
wird weiter dafür gesorgt, daß die Mädchen stets in der 
Schuld ihrer Kerkermeister stehen, die in dieser Beziehung 
höchst erfinderisch sind; die geliehenen Kleidungsstücke sowohl, 
als Toilette-Gegenstände, außerordentliche Speisen, Getränke 
u. s. w. werden ihnen zu ungeheuern Preisen angerechnet, 
so daß ihr „Verdienst“ ihre Schuld niemals deckt. Wie 
durch diesen Umstand, werden sie auch durch die beständige 
Furcht vor Entdeckung der mit dem Geburtscheine vorge— 
nommenen Fälschung an das Haus gefesselt, und es wird 
ihnen für den Fall der Flucht mit dem Gefängnis gedroht. 
Mädchen, deren Flucht oder Befreiung gelang, sind that— 
sächlich wegen Fälschung in contumaciam verurteilt worden. 
Wir sollten uns wundern, wenn nicht ganz Deutsch- 
land, das in neuester Zeit an Macht und Ansehen in der 
Welt so hoch gestiegen ist, vor edler Entrüstung sich auf- 
bäumt über folgende bisher nur zu wenig bekannte Mitteilung, 
welche Wilhelm Joest, von einer Reise aus Japan über 
Sibirien zurückgekehrt, veröffentlicht hat. Danach existiert 
ein über fast die ganze Erde ausgebreiteter Welthandel mit 
deutschen Mädchen, der an Scheußlichkeit den ehemaligen 
Handel mit Negersklaven und den noch fortdauernden mit 
indischen und chinesischen Kulis weit hinter sich läßt. Aus 
Deutschland wie aus Deutsch-Osterreich werden Mädchen,
	        

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